Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Nienburg/Weser vom 19.10.2012
Die 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Nienburg/Weser wird beschlossen.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 19.10.2012 wurde die Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Nienburg/Weser beschlossen.
Aufgrund der Zweckvereinbarung vom 11.04.2011 wurde
eine wortgleiche Satzung auch durch die Vertretung des Landkreis Schaumburg
beschlossen.
Die stark gestiegenen Personalkosten machen jetzt eine
Anhebung der Gebühren erforderlich. So sind lt. Statistischem Bundesamt die
durchschnittlichen Löhne /
Gehälter von 2013 bis 2023 um ca. 27,5 % angestiegen.
Anhand der beigefügten Kalkulation soll der
Stundensatz von bisher 65,- € auf 80,- € und der Tagessatz von 520,- € auf
640,- € angehoben werden. Die bisherige Fahrtkostenpauschale wird von 32,50 €
auf 40,- €/ Tagewerk/Prüfer/Prüferin angehoben.
In die aktualisierte Änderungssatzung wurden die
Prüfgebühren und redaktionelle Änderungen in Bezug zu einer gendergerechteren
Sprache (Prüfer und Prüferinnen) eingearbeitet.
Anlagen:
·
1.
Änderungssatzung
·
Kalkulation