Betreff
Zustimmung zur Abfallgebührensatzung im Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser
Vorlage
2023/234
Art
Beschlussvorlage

Der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung (Abfallgebührensatzung) im Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser, welche der Verwaltungsrat des BAWN in seiner Sitzung am 01.11.2023 einschließlich der Änderungen im Umlaufverfahren beschlossen hat, wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Verwaltungsrat des BAWN hat in seiner Sitzung am 01.11.2023 sowie im Umlaufverfahren einstimmig die Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulationszeitraum 2024-2025 beschlossen. Gem. § 145 Abs. 3 Nr. 2 NKomVG entscheidet der Verwaltungsrat über die Festsetzung von Gebühren sowie allgemein geltenden Tarife.

 

Grundlage für die Erhebung von Gebühren ist jedoch die jetzt anzupassende Abfallgebührensatzung. Nach § 145 Abs. 3 Satz 4 NKomVG bedarf ein Beschluss des Verwaltungsrates über den Erlass einer Satzung der Zustimmung des Kreistages.

 

Aufgrund dieser widersprüchlichen gesetzlichen Regelungen gibt es daher unterschiedliche Auffassungen in den einschlägigen Kommentierungen zum NKomVG, ob eine Gebührensatzung zustimmungspflichtig ist oder nicht.

 

Zur Vermeidung von rechtlichen Risiken soll die Satzung daher dem Kreistag zur Zustimmung vorgelegt werden.

 

Weitere Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung inkl. aller Anlagen finden sie in den Drucksachen DS/VBA/2023/007 und DS/VBA/2023/012, die allen Kreistagsabgeordneten zugegangen sind, sowie in der Beschlussvorlage VBA/2023/013, die in der Anlage beigefügt ist.

 


Anlagen:

 

·         Entwurf Abfallgebührensatzung

·         Beschlussvorlage VBA/2023/013 (ohne Anlage)