Der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung (Abfallgebührensatzung) im Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser, welche der Verwaltungsrat des BAWN in seiner Sitzung am 01.11.2023 einschließlich der Änderungen im Umlaufverfahren beschlossen hat, wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der
Verwaltungsrat des BAWN hat in seiner Sitzung am 01.11.2023 sowie im Umlaufverfahren
einstimmig die Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulationszeitraum 2024-2025 beschlossen. Gem. § 145 Abs. 3 Nr. 2
NKomVG entscheidet der Verwaltungsrat über
die Festsetzung von Gebühren sowie allgemein geltenden Tarife.
Grundlage für die Erhebung von Gebühren ist jedoch die jetzt anzupassende
Abfallgebührensatzung. Nach § 145 Abs.
3 Satz 4 NKomVG bedarf ein Beschluss des Verwaltungsrates über den Erlass einer
Satzung der Zustimmung des Kreistages.
Aufgrund
dieser widersprüchlichen gesetzlichen
Regelungen gibt es daher unterschiedliche Auffassungen in den einschlägigen Kommentierungen zum NKomVG, ob
eine Gebührensatzung zustimmungspflichtig ist oder nicht.
Zur
Vermeidung von rechtlichen Risiken soll die Satzung daher dem Kreistag zur
Zustimmung vorgelegt werden.
Weitere
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung inkl. aller Anlagen finden sie in den Drucksachen
DS/VBA/2023/007 und DS/VBA/2023/012, die allen Kreistagsabgeordneten zugegangen
sind, sowie in der Beschlussvorlage VBA/2023/013, die in der Anlage beigefügt
ist.
Anlagen:
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Entwurf Abfallgebührensatzung
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Beschlussvorlage
VBA/2023/013 (ohne Anlage)