Betreff
Annahme einer Zuwendung durch den Kreistag
Vorlage
2024/003
Aktenzeichen
13.1-20 24 25
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder Werten über
2.000 € entscheidet der Kreistag.
Die LL-Förderstiftung aus
Estorf spendet dem Familienservicebüro für den Sonderfonds „Wir sind Dabei!“ 3.000
Euro.