Betreff
Annahme einer Zuwendung durch den Kreistag
Vorlage
2024/003
Aktenzeichen
13.1-20 24 25
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen

(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

Die LL-Förderstiftung aus Estorf spendet dem Familienservicebüro für den Sonderfonds „Wir sind Dabei!“ 3.000 Euro.