Der Landkreis Nienburg/Weser
schließt die Verwaltungsvereinbarung mit den beiden Landkreisen Diepholz und
Verden zur Einrichtung eines Regionalmanagements für die Zukunftsregion Mitte
Niedersachsen.
Erläuterung
Für
die rechtliche Absicherung der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den
Landkreisen Verden, Diepholz und Nienburg/Weser in der Zukunftsregion Mitte
Niedersachsen ist nach Mitteilung durch die Bewilligungsstelle der NBank der
Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung erforderlich.
Ein
grundsätzlicher Beschluss über die Zusammenarbeit in der Zukunftsregion Mitte
Niedersachsen wurde im Kreistag am 01.07.2022 gefasst (Drucksache 2022/091). Dabei umfasste der Beschluss bereits die für
das Regionalmanagement aufzubringenden Aufwendungen. In der in Anlage 1
beigefügten Verwaltungsvereinbarung sind die Zusammenarbeit zwischen den
Partnerlandkreisen und dem Leadpartner sowie die Verwendung der Fördermittel
für das Regionalmanagement geregelt.
Aufgaben
des Regionalmanagements
Das
Regionalmanagement soll in der Zukunftsregion Mitte Niedersachsen für die erfolgreiche
Umsetzung des Zukunftskonzepts der Zukunftsregion zuständig sein, insbesondere
indem es für die Anbahnung, Initiierung und Entwicklung von konkreten Projekten
und Projektanträgen sorgt, deren Umsetzung begleitet sowie Fördermittel
weiterleitet. Daneben ist das Regionalmanagement Anlaufstelle für
Projektpartnerinnen und Projektpartner aus der Zukunftsregion sowie
Geschäftsstelle für die Steuerungsgruppe. Es organisiert und koordiniert die
regionale Zusammenarbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure. Bei der
Umsetzung des Zukunftskonzepts ist das Regionalmanagement zudem für das
laufende Monitoring des Projektfortschrittes im Hinblick auf die Einhaltung der
Arbeits-, Zeit- und Kostenpläne sowie für die Zwischen- und Schlussevaluation
des Gesamtprozesses und der erzielten Ergebnisse verantwortlich.
Leistungen
der Mitglieder (Landkreise)
Die
Partnerlandkreise stellen für das Regionalmanagement eine personelle
Vollzeitstelle und drei Personen mit einem 0,5 Stellenanteil zur Verfügung
(Landkreis Verden 1,5 Stellen, Landkreise Diepholz und Nienburg/Weser jeweils
eine 0,5 Stelle). Die Landkreise stellen die vereinbarte Kofinanzierung für das
Regionalmanagement zur Verfügung. Darüber hinaus verpflichten sich die
Partnerlandkreise zur Erbringung weiterer Leistungen, wie z.B. die Erbringung
von Sach- und sonstigen Leistungen (Bereitstellung von Räumlichkeiten,
technischer Unterstützung, Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, die
Überlassung von konzeptrelevanten Daten/Informationen, logistische
Unterstützung, Vernetzung mit kommunalen Einrichtungen, die Einbringung lokaler
und fachspezifischer Kenntnisse und Kompetenzen). Auch die Erbringung
projektspezifischer Leistungen in Form von Unterstützung bei der Entwicklung
und Umsetzung der geplanten Leitprojekte „Wärmewende: CO²-arme Siedlungen“ und
„Bildungsoffensive nachhaltiges Bauen“ ist in der Verwaltungsvereinbarung
festgelegt.
Finanzierung
Die
Gesamtkosten für das Regionalmanagement betragen 1.650.000 Euro für den Zeitraum
vom 01.01.2023 bis 31.12.2028.
Von
den Gesamtkosten entfallen auf die Landkreise Verden und Diepholz jeweils ein
Anteil in Höhe von 40% und auf den Landkreis Nienburg/Weser ein Anteil in Höhe
von 20%, da der Landkreis noch Partner in einer weiteren Zukunftsregion ist.
Für
das Regionalmanagement erhält die Zukunftsregion eine Förderung für die Personalkosten
sowie eine daraus resultierende Pauschale in Höhe von maximal 40 % für Sachmittel.
Zur Kofinanzierung der Fördermittel für das Regionalmanagement tragen bei einer
Laufzeit von sechs Jahren die Landkreise Verden und Diepholz jeweils einen Betrag
in Höhe von bis zu 216.000 Euro und der Landkreis Nienburg/Weser einen Betrag
in Höhe von bis zu 108.000 Euro (18.000 € p.a.) bei. Aufgrund seiner Finanzschwäche konnte
der Landkreis Nienburg/Weser eine Kofinanzierungshilfe beim Amt für regionale
Landesentwicklung Leine-Weser beantragen. Dieser Antrag ist bereits bewilligt
und eine Kofinanzierungshilfe i.H. v. rund 49.000 € ausgezahlt worden.
Dementsprechend muss der Landkreis Eigenmittel in Höhe von ca. 59.000 € aufbringen.
Kündigung
und Geltungsdauer
Jeder
Partnerlandkreis kann die Vereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten zum
Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Darüber hinaus ist eine Kündigung aus
wichtigem Grund möglich. Die Vereinbarung gilt bis zum Ablauf des 31.12.2028.
Finanzielle
Auswirkung Haushaltsmittel
verfügbar
Anlagen:
·
Verwaltungsvereinbarung