Betreff
Verwaltungsvereinbarung zur Einrichtung eines Regionalmanagements für die Zukunftsregion Mitte Niedersachsen
Vorlage
2024/004
Aktenzeichen
54.42.82
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Nienburg/Weser schließt die Verwaltungsvereinbarung mit den beiden Landkreisen Diepholz und Verden zur Einrichtung eines Regionalmanagements für die Zukunftsregion Mitte Niedersachsen.


Erläuterung

Für die rechtliche Absicherung der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen Verden, Diepholz und Nienburg/Weser in der Zukunftsregion Mitte Niedersachsen ist nach Mitteilung durch die Bewilligungsstelle der NBank der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung erforderlich.

Ein grundsätzlicher Beschluss über die Zusammenarbeit in der Zukunftsregion Mitte Niedersachsen wurde im Kreistag am 01.07.2022 gefasst (Drucksache 2022/091). Dabei umfasste der Beschluss bereits die für das Regionalmanagement aufzubringenden Aufwendungen. In der in Anlage 1 beigefügten Verwaltungsvereinbarung sind die Zusammenarbeit zwischen den Partnerlandkreisen und dem Leadpartner sowie die Verwendung der Fördermittel für das Regionalmanagement geregelt.

Aufgaben des Regionalmanagements

Das Regionalmanagement soll in der Zukunftsregion Mitte Niedersachsen für die erfolgreiche Umsetzung des Zukunftskonzepts der Zukunftsregion zuständig sein, insbesondere indem es für die Anbahnung, Initiierung und Entwicklung von konkreten Projekten und Projektanträgen sorgt, deren Umsetzung begleitet sowie Fördermittel weiterleitet. Daneben ist das Regionalmanagement Anlaufstelle für Projektpartnerinnen und Projektpartner aus der Zukunftsregion sowie Geschäftsstelle für die Steuerungsgruppe. Es organisiert und koordiniert die regionale Zusammenarbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure. Bei der Umsetzung des Zukunftskonzepts ist das Regionalmanagement zudem für das laufende Monitoring des Projektfortschrittes im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeits-, Zeit- und Kostenpläne sowie für die Zwischen- und Schlussevaluation des Gesamtprozesses und der erzielten Ergebnisse verantwortlich.

Leistungen der Mitglieder (Landkreise)

Die Partnerlandkreise stellen für das Regionalmanagement eine personelle Vollzeitstelle und drei Personen mit einem 0,5 Stellenanteil zur Verfügung (Landkreis Verden 1,5 Stellen, Landkreise Diepholz und Nienburg/Weser jeweils eine 0,5 Stelle). Die Landkreise stellen die vereinbarte Kofinanzierung für das Regionalmanagement zur Verfügung. Darüber hinaus verpflichten sich die Partnerlandkreise zur Erbringung weiterer Leistungen, wie z.B. die Erbringung von Sach- und sonstigen Leistungen (Bereitstellung von Räumlichkeiten, technischer Unterstützung, Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, die Überlassung von konzeptrelevanten Daten/Informationen, logistische Unterstützung, Vernetzung mit kommunalen Einrichtungen, die Einbringung lokaler und fachspezifischer Kenntnisse und Kompetenzen). Auch die Erbringung projektspezifischer Leistungen in Form von Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung der geplanten Leitprojekte „Wärmewende: CO²-arme Siedlungen“ und „Bildungsoffensive nachhaltiges Bauen“ ist in der Verwaltungsvereinbarung festgelegt.

 


Finanzierung

Die Gesamtkosten für das Regionalmanagement betragen 1.650.000 Euro für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2028.

Von den Gesamtkosten entfallen auf die Landkreise Verden und Diepholz jeweils ein Anteil in Höhe von 40% und auf den Landkreis Nienburg/Weser ein Anteil in Höhe von 20%, da der Landkreis noch Partner in einer weiteren Zukunftsregion ist.

Für das Regionalmanagement erhält die Zukunftsregion eine Förderung für die Personalkosten sowie eine daraus resultierende Pauschale in Höhe von maximal 40 % für Sachmittel. Zur Kofinanzierung der Fördermittel für das Regionalmanagement tragen bei einer Laufzeit von sechs Jahren die Landkreise Verden und Diepholz jeweils einen Betrag in Höhe von bis zu 216.000 Euro und der Landkreis Nienburg/Weser einen Betrag in Höhe von bis zu 108.000 Euro (18.000 € p.a.) bei. Aufgrund seiner Finanzschwäche konnte der Landkreis Nienburg/Weser eine Kofinanzierungshilfe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser beantragen. Dieser Antrag ist bereits bewilligt und eine Kofinanzierungshilfe i.H. v. rund 49.000 € ausgezahlt worden. Dementsprechend muss der Landkreis Eigenmittel in Höhe von ca. 59.000 € aufbringen.

Kündigung und Geltungsdauer

Jeder Partnerlandkreis kann die Vereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Darüber hinaus ist eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Die Vereinbarung gilt bis zum Ablauf des 31.12.2028.

 

Finanzielle Auswirkung                                                    Haushaltsmittel verfügbar

 

          Ja, mit 108.000 €                                                 Ja

          Nein                                                             Nein

 

 


Anlagen:

 

·         Verwaltungsvereinbarung