Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Im Rahmen der
Haushaltsplanung 2024 – Drucksache 2023/212- wurde in der Sitzung dieses
Ausschusses am 29.11.2023 bereits auf die Regelungen zu einer Aufnahmeplanungen
durch das Land Niedersachsen hingewiesen.
Das Land Niedersachsen hat mit
Runderlass vom 15.11.2023 Hinweise und Regelungen zur Planung von Einrichtung
und Betrieb von Notunterkünften sowie zur Betreuung, Unterbringung und
Versorgung Betroffener (Aufnahmeplanung) im Katastrophenschutz bekannt gegeben.
Basierend auf den
„Rahmenempfehlungen für die Planung und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen,
einschließlich der Evakuierung für eine erweiterte Region“ der
Unterarbeitsgruppe Evakuierungsplanung zur Innenministerkonferenz
haben sich die Länder darauf
verständigt, für mindestens ein Prozent ihrer Wohnbevölkerung Unterbringungs- und
Betreuungsmöglichkeiten für Betroffene einer Evakuierung vorzusehen. Diese
Planung ist insbesondere vor dem Hintergrund des Katastrophenschutzes in der
Umgebung kerntechnischer Anlagen (§ 10 c NKatSG) vorgesehen, dient jedoch
gleichzeitig auch der Vorbereitung anderer möglicher Schadensereignisse, welche
zu einer großflächigen Evakuierung oder Aufnahmelage führen können. Im Zuge
einer solchen Lage ist mit einer hohen Anzahl Betroffener zu rechnen, die
zumindest kurzzeitig einer Notunterkunft und Betreuung bedürfen.
Gemäß § 10 c Abs. 1 Satz 2
Halbsatz 2 NKatSG sind die unteren Katastrophenschutzbehörden zur Mitwirkung an
einem landesweiten Notfallplan verpflichtet. Das Land hat in dem Erlass
entsprechende Hinweise und Regelungen einer Aufnahmeplanung veröffentlicht.
Die Verwaltung hat auf Basis
der Hinweise und Regelungen eine grobe Kostenschätzung vorgenommen.
Für die Unterbringung
von 960 Personen ohne Pflegebedarf und
240 Personen mit Pflegebedarf sind allein für die Unterkunft Kosten von rund 1
Millionen Euro anzusetzen, wobei mögliche Kosten für die Vorhaltung von Räumen
(Vertragskosten) noch nicht berücksichtigt sind. Weitere rund 700.000 € sind
für die Beschaffung von sog. Pflegebedarf einzukalkulieren. Zur Umsetzung einer
Aufnahmeplanung nach den Hinweisen vom Land Niedersachsen müsste der Landkreis
Nienburg somit rund 1,7 Millionen Euro aufwenden.
Der Niedersächsische
Landkreistag hat für die Landkreise eine Anfrage an das Ministerium zur
Refinanzierung der Kosten gerichtet. Eine Antwort steht noch aus.
Anlagen:
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RdErl. d. MI v.
15. 11. 2023 - Hinweise und Regelungen zur Planung von Einrichtung und Betrieb
von Notunterkünften sowie zur Betreuung, Unterbringung und Versorgung
Betroffener (Aufnahmeplanung)