Betreff
Aufnahmeplanung im Katastrophenschutz
Vorlage
2024/014
Art
Bericht

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 – Drucksache 2023/212- wurde in der Sitzung dieses Ausschusses am 29.11.2023 bereits auf die Regelungen zu einer Aufnahmeplanungen durch das Land Niedersachsen hingewiesen.

 

Das Land Niedersachsen hat mit Runderlass vom 15.11.2023 Hinweise und Regelungen zur Planung von Einrichtung und Betrieb von Notunterkünften sowie zur Betreuung, Unterbringung und Versorgung Betroffener (Aufnahmeplanung) im Katastrophenschutz bekannt gegeben.

 

Basierend auf den „Rahmenempfehlungen für die Planung und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen, einschließlich der Evakuierung für eine erweiterte Region“ der Unterarbeitsgruppe Evakuierungsplanung zur Innenministerkonferenz

haben sich die Länder darauf verständigt, für mindestens ein Prozent ihrer Wohnbevölkerung Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeiten für Betroffene einer Evakuierung vorzusehen. Diese Planung ist insbesondere vor dem Hintergrund des Katastrophenschutzes in der Umgebung kerntechnischer Anlagen (§ 10 c NKatSG) vorgesehen, dient jedoch gleichzeitig auch der Vorbereitung anderer möglicher Schadensereignisse, welche zu einer großflächigen Evakuierung oder Aufnahmelage führen können. Im Zuge einer solchen Lage ist mit einer hohen Anzahl Betroffener zu rechnen, die zumindest kurzzeitig einer Notunterkunft und Betreuung bedürfen.

 

Gemäß § 10 c Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 NKatSG sind die unteren Katastrophenschutzbehörden zur Mitwirkung an einem landesweiten Notfallplan verpflichtet. Das Land hat in dem Erlass entsprechende Hinweise und Regelungen einer Aufnahmeplanung veröffentlicht.

 

Die Verwaltung hat auf Basis der Hinweise und Regelungen eine grobe Kostenschätzung vorgenommen.

 

Für die Unterbringung von  960 Personen ohne Pflegebedarf und 240 Personen mit Pflegebedarf sind allein für die Unterkunft Kosten von rund 1 Millionen Euro anzusetzen, wobei mögliche Kosten für die Vorhaltung von Räumen (Vertragskosten) noch nicht berücksichtigt sind. Weitere rund 700.000 € sind für die Beschaffung von sog. Pflegebedarf einzukalkulieren. Zur Umsetzung einer Aufnahmeplanung nach den Hinweisen vom Land Niedersachsen müsste der Landkreis Nienburg somit rund 1,7 Millionen Euro aufwenden.

 

Der Niedersächsische Landkreistag hat für die Landkreise eine Anfrage an das Ministerium zur Refinanzierung der Kosten gerichtet. Eine Antwort steht noch aus.


Anlagen:

 

·         RdErl. d. MI v. 15. 11. 2023 - Hinweise und Regelungen zur Planung von Einrichtung und Betrieb von Notunterkünften sowie zur Betreuung, Unterbringung und Versorgung Betroffener (Aufnahmeplanung)