Betreff
Aufgabenanalyse 2023;
hier Kreismedienzentrum (KMZ) im FB 27
Vorlage
2024/024
Aktenzeichen
27
Art
Beschlussvorlage

Die Aufgaben des Kreismedienzentrum im FB 27 werden unverändert weitergeführt.


Sachverhalt

Im Rahmen der Aufgabenanalyse 2023 ist die Verwaltung beauftragt worden, die Aufgabe „Kreismedienzentrum“ zu evaluieren und den Fachausschuss über das Ergebnis zu unterrichten.

 

Im Rahmen der Vorbereitung eines Haushaltssicherungskonzepts für das Haushaltsjahr 2024 ist nach der politischen Beratung am 30.03.2023 in der Personalentwicklungskommission beschlossen worden, diese Aufgabe zu evaluieren, um die Notwendigkeit der Fortführung zu prüfen. Die Evaluation findet nach Vorgaben des Fachdienstes Service und Wahlen statt.

 

1. Aufgabe

Die Aufgabe des KMZ richtet sich nach dem gesetzlichen Auftrag des § 108 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG). Es hat u. a. die Aufgabe, die Schulen seines Zuständigkeitsbereichs bei der Anschaffung und beim Einsatz der optisch-akustischen Lehr- und Hilfsmittel zu beraten, die Ausbildung der jüngeren und die Fortbildung der älteren Lehrkräfte auf diesem Gebiet zu unterstützen, das Angebot von Filmen, Lichtbildern und Tonträgern für die Schulen zu prüfen und zu begutachten sowie auch selbst Film-, Lichtbild- und Tonaufnahmen herzustellen, die für Unterricht und Erziehung geeignet sind, und letztendlich eine Sammlung von derartigen Medien zum Schulgebrauch durch Ausleihverkehr anzulegen.

 

Die in § 108 Abs. 4 NSchG statuierte Verpflichtung der Landkreise zur Unterstützung der

kreisangehörigen Schulträger bedeutet insbesondere die Pflicht zur sach- und fachgerechten Betreuung der Schulträger bzw. ihrer Schulen durch das KMZ, damit die entsprechende Versorgung der Schulen im Kreisgebiet möglichst einheitlich und geordnet geschieht.

 

Obwohl sich die digitale Ausstattung der Schulen durch den Digitalpakt Schule sehr verändert hat, ist der gesetzliche Auftrag unverändert geblieben. Dementsprechend muss sich die vorgehaltene Ausstattung im KMZ verändern.

 

Das KMZ stellt nicht nur den Schulen Medien und Geräte zur Verfügung, sondern allen Bildungseinrichtungen im Landkreis, wie z.B. Kindertagesstätten und Vereinen. Wie bereits ausgeführt ist eine weitere Aufgabe des KMZ die Beratung und Unterstützung beim Medieneinsatz im Unterricht sowie die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Medienpädagogik, Mediendidaktik und Medientechnik. Auch hier findet sich die rechtliche Grundlage in § 108 Abs. 4 NSchG in Verbindung mit den entsprechenden Erlassen.

 

a) Ergebnisse / Wirkungen

Was soll mit dieser Aufgabe erreicht werden? Welches Ziel wird damit verfolgt?

Aufgabe und Ziel des KMZ ist die Vermittlung von Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Lehrkräften und Schüler:innen.

Dieser Auftrag folgt wie oben beschrieben aus der Vorschrift des § 108 Abs. 4 NSchG und wird durch das Strategiepapier der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) von 2016 sowie dessen Erweiterung von 2021 ausgestaltet. So weist die KMK darauf hin, dass die Medienbildung integraler Bestandteil aller Unterrichtsfächer sein muss und somit alle Lehrkräfte „selbst über allgemeine Medienkompetenz verfügen und in ihren fachlichen Zuständigkeiten zugleich Medienexpert[:inn]en werden“ müssen.

Durch den Digitalpakt Schule konnten die Schulen weitestgehend mit unterschiedlichster Technik ausgestattet werden, die zur Weiterentwicklung der Digitalität führt.

Demensprechend gehört es auch zur Aufgabe des KMZ die Lehrkräfte und Schüler:innen über die neuen Gerätschaften und deren Möglichkeiten zu informieren. Dies setzt voraus, dass sich das KMZ auf dem Stand der Technik befindet und sein eigenes Angebot an die Neuerungen anpasst.

Um dies zu gewährleisten, wurden Fördermittel aus dem Programm „Lernräume der Zukunft“ beantragt. Der Antrag wurde vor kurzem positiv beschieden.

 

Es bedarf jedoch nicht nur der Weiterentwicklung der sachlichen Ressource, sondern auch der personellen Ressourcen, um ein fachlich fundiertes Beratungsangebot mit organisatorischen, technischen, pädagogischen und fachdidaktischen Schwerpunkten gewährleisten zu können. Die medienpädagogische Beraterin des Landes ist deshalb personell und organisatorisch eng mit dem Medienzentrum verbunden. Da diese jedoch nur mit einem gewissen Stundenkontingent ausgestattet ist und mittlerweile auch Kindertagesstätten von dem Angebot des KMZ Gebrauch machen, wurde von Seiten des Landkreises eine medienpädagogische Beraterin zur Verstärkung und Unterstützung der Mitarbeiter:innen des KMZ eingestellt.

 

 

Welche Wirkung wird tatsächlich erreicht?

Innerhalb der Coronazeit ist die Anzahl der Ausleihen zurückgegangen.

Um das Angebot des KMZ wieder ins Gedächtnis zu rufen, wurde im vergangenen Jahr ein Newsletter zur gezielten Bewerbung einzelner Angebote an Kindertageseinrichtungen und Schulen versandt. Darüber hinaus wurde erstmalig eine - zukünftig jährlich stattfindende – Messe durchgeführt. 2023 führte die Messe unmittelbar zur Schulungsanfrage und anschließenden Durchführung eines Workshops (beebots) für einen Kindergarten. Zudem war eine vermehrte Nachfrage nach Ausleihen zu verzeichnen.

 

Im Jahr 2022 wurde das Projekt „Digitallots:innen“ initiiert. Interessierte Personen wurden im Rahmen von Bildungsurlauben fortgebildet, um in den Heimatgemeinden Sprechstunden für hilfesuchende Personen anbieten zu können.

In den Jahren 2022 und 2023 haben sich 29 Bürger:innen zu sog. Digitallots:innen qualifiziert, so dass in den kreisangehörigen Gemeinden nicht nur Vor-Ort-Beratungen angeboten werden können, sondern auch Telefonsprechstunden.

Es haben sich feste Gruppenangebote z.B. in Dorfgemeinschaftshäusern sowie auch regelmäßige Angebote in Alten- und Pflegeheimen etabliert. Das angestrebte Ziel, die Altersgruppe 60+ in digitalen Kompetenzen zu stärken, ist erreicht worden. Erfreulich ist, dass auch Personen jüngeren Alters das Angebot wahrnehmen.

 

Die vom Bildungsbüro angeregten und mit Hilfe des KMZ erstellten „Digitalen Ausbildungsbotschaften“ sind nach Ansicht der Verwaltung ein großer Erfolg. Die Auszubildenden mehrerer Betriebe aus dem Landkreis Nienburg haben unter Zuhilfenahme der sächlichen und personellen Ressourcen des KMZ Filme erstellt, in denen sie ihren Ausbildungsberuf vorstellen. Die Filme wurden seit 2022 bereits 117mal abgerufen und tragen somit zur Berufsorientierung bei. 

 

b) Dienstleistungen/Angebote

Wie oft wird diese Aufgabe pro Jahr wahrgenommen bzw. nachgefragt?

Zu fast allen Themen bietet das KMZ Medien an, die den Schulen, Behörden, Vereinen, außerschulischen Bildungseinrichtungen, Kirchengemeinden, sowie Institutionen der Jugend- und Erwachsenenbildung die mediale Arbeit erleichtern. Filme in digitaler Form, Videos, DVDs sowie Medienpakete sind im Angebot und werden nachgefragt.

Die Gerätschaften (z. B. Leinwand, Daten-Videoprojektor, Stative u.v.m.) wurden im Jahr 2021 insgesamt 300 Mal ausgeliehen und im vergangenen Jahr sogar 507 Mal. Hervorzuheben ist, dass im Jahr 2023 die Robotik 69 Mal ausgeliehen wurden.

Neben den Schulen nutzen auch Vereine, Kirchen und die Träger der Erwachsenenbildung das Angebot des KMZ.

Die Ausleihe analoger Medienträger wie z.B. DVD’s geht erwartungsgemäß zurück.

Das KMZ führt auch eine Online-Institutionsstatistik, kann also nachvollziehen, inwieweit die verschiedenen Kunden (Schulen, Vereine usw.) das online vorgehaltene Angebot in Anspruch nehmen.

Leider werden die Vor-Corona-Zahlen noch nicht wieder erreicht. Daher ist es umso wichtiger, dass das KMZ weiterhin ein aktuelles und ansprechendes Angebot vorhält.

Daher wird in jedem Jahr der Online-Bestand durch aktuelle Titel ergänzt. Zu vielen Medien bietet das KMZ didaktische und methodische Ergänzungen, die ebenfalls entliehen werden können. Die Medien sind Bestandteil des laufenden Unterrichts. Geräte werden für Veranstaltungen z. B. von Sport-Vereinen ausgeliehen und genutzt.

 

Stimmt die Definition der Aufgabe in Bezug auf das gewünschte Ziel?

Die Definition der Aufgabe in Bezug auf das gewünschte Ziel stimmt derzeit nicht gänzlich mit dem gewünschten Ziel überein.

Dies resultiert insbesondere auf die bisher nicht ausreichende personelle Ausstattung. Medienpädagogische Fortbildungen konnten nur eingeschränkt durch das Kreismedienzentrum (in Kooperation mit der vhs) angeboten werden. Auch die Entwicklung innovativer Angebote wurde von den eigenen Mitarbeiter:innen als ausbaufähig erachtet.

Die personelle Verstärkung des KMZ durch die medienpädagogische Mitarbeiterin ermöglicht nach Auffassung der Verwaltung, das gewünschte Ziel zukünftig zu erreichen.

 

Wie ist aus Ihrer Sicht die Kundensicht auf die Leistungen?

Die Annahme der Angebote des KMZ, insbesondere der beratenden Angebote ist durch Corona in ganz Niedersachsen zurückgegangen. Auf der 2023 erstmals durchgeführten Messe des KMZ wurde deutlich, dass das umfangreiche Angebot des KMZ offensiver zu vermarkten ist, um so den Bekanntheitsgrad der Angebote noch zu steigern.

 

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden?

Die Aufgabe kann nicht eingeschränkt werden. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe des Landkreises, zumindest was die Bereitstellung von Medien und die damit verbundene Koordination angeht. Eine Bereitstellung von Medien allein reicht allerdings nicht aus. Genauso wichtig ist die Vermittlung von Kenntnissen in Bezug auf die Möglichkeiten der Nutzung der „neuen“ Medien. Aber auch die Vorstellung innovativer Entwicklungen ist unabdingbar, um insbesondere Lehrkräfte und Schüler:innen auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.

 

Was können wir an der Aufgabe bzw. dem Angebot zielgruppenorientiert ändern?

Ein seit 2023 herausgegebener Newsletter, die Messe und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sollen zu einer höheren Nutzungszahl der Angebote des KMZ beitragen. Eine Umfrage bei den Zielgruppen, was gewünscht und benötigt wird, ist umgesetzt.

Bisher fehlte es an der medienpädagogischen Fachkraft, um Angebote zielgruppengenau zu erarbeiten und anzubieten. Dies ist aber seit Februar 2024 durch die neue Mitarbeiterin gewährleistet.

  

Welchen Umfang soll das Angebot haben, damit es das Ausmaß gewünschter Wirkung erreicht?

Im Idealfall stellen sich im KMZ multiprofessionelle Teams aus den Bereichen Pädagogik, Informatik, Technik und Verwaltung den Aufgaben der Zukunft. Zentrale Aufgaben der Medienzentren sind zukünftig (vgl. Positionspapier des BAK Medien):

-          Sie stellen zu den jeweiligen Lehrplanen passende Lehr- und Lernmaterialien bereit und berücksichtigen dabei auch regionale Anforderungen.

-          Sie unterstützen Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen mit moderner Medientechnik, Schulungs- und Beratungsangeboten.

-          Sie erproben innovative Techniken und Konzepte und prüfen diese auf mögliche Einsatzszenarien im Bildungskontext.

-          Sie bieten inklusive mediale Angebote, um die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen und zu fördern.

-          Sie beraten Schulträger, Schulleitungen, Lehrende und Erziehende in didaktischen, pädagogischen und technischen Fragen.

-          Sie sind regionale Anlaufstellen für Fort- und Weiterbildung.

-          Sie initiieren und begleiten innovative Medienprojekte.

-          Sie sind Ansprechpartnerin für digitale Koordinator: innen an Schulen, Datenschutzbeauftragte, Fortbildungsbeauftragte und Schulentwicklungsteams und vernetzten diese miteinander.

-          Sie koordinieren regionale und landesweite Projekte vor Ort.

 

Für diese Aufgaben werden die aktuellen personellen Kapazitäten (Stand: 01.02.2024) voraussichtlich nicht ausreichen.

 

Kann das Angebot wegen des Rückgangs der Nachfrage oder der Fallzahlen eingeschränkt werden? Kann das Angebot entfallen, weil es von einem Dritten angeboten wird? Müssen wir unser Angebot zurückfahren, weil wir übererfüllen? Welcher Schaden/welches Risiko besteht, wenn es nicht mehr angeboten wird?

Das Angebot kann nicht entfallen. Zum einen handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe und zum anderen wird das Angebot von keinem Dritten vorgehalten.

Aus Sicht der Verwaltung kann auch nicht von einer Übererfüllung gesprochen werden. Das Angebot des KMZ muss jedoch an die technische Entwicklung und die Ausstattung der Schulen angepasst werden.

Digitale Bildung bekommt aus gesellschaftlicher Sicht eine immer höhere Relevanz, insbesondere ist sie Grundvoraussetzung für eine (digitale) Teilhabe, da sie mittlerweile alle gesellschaftlichen Bereiche berührt.

 

c) Prozesse/Strukturen

In welcher Form müssen wir diese Aufgabe/Dienstleistung anbieten?

Lässt sich die Aufgabe durch den Einsatz von Technik/Prozessoptimierungen effizienter erbringen?

Die Einrichtung bzw. der Betrieb des KMZ ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Die Aufgabe lässt sich nicht durch den Einsatz von Technik / Prozessoptimierungen effizienter erbringen. Eine Digitalisierung des Bestandes wurde bereits vorgenommen und das Medienportfolio an die Bedarfe angepasst.

Eine Prioritätensetzung erfolgt kontinuierlich, so dass die Aufgabe optimal an die Bedürfnisse der Kunden und die vorhandenen personellen Kapazitäten ausgerichtet wird.

 

Müssen wir es selber machen?

Bisher gibt es keinen Dritten, der die Leistungen des KMZ anbietet.

Eine Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Medienzentren wird immer wieder geprüft.

 

Sind interne Kooperationen erforderlich, sinnvoll oder möglich? Wie gestalten sich Schnittstellen und wie können sie reduziert/besser abgestimmt werden?

Das Kreismedienzentrum ist dem FB 27 zugeordnet. Damit ist die interne Kooperation mit der vhs und dem Bildungsbüro als Grundlage der Arbeit des KMZ gewährleistet. Des Weiteren trägt seit 2022 eine Projektleitungsstelle (Personalunion Bildungsbüro) zu internen Synergieeffekten bei. Seit 2022 führen Bildungsbüro und KMZ Veranstaltungen gemeinsam durch und arbeiten auch an gemeinsamen Projekten. Hier sind die jährliche KMZ-Messe, die digitalen Ausbildungsbotschaften und die Ausbildung, Betreuung und Vernetzung der Digitallots:innen zu nennen.

Regelmäßige Dienstbesprechungen – auch mit der medienpädagogischen Beraterin des Landes - finden statt, um eine noch bessere Vernetzung zu gewährleisten.

 

Kann die Leistung durch interkommunale Zusammenarbeit optimiert bzw. wirtschaftlicher erbracht werden? Welche Kooperationen sind mit Externen erforderlich, sinnvoll und möglich?

Seit 2022 wird eine Kooperation mit anderen MZ angestrebt. Regelmäßige Austauschtreffen zur Zukunft der MZ in Niedersachsen finden statt, dadurch sind Synergieeffekte möglich.

 

Welche Dritten können diese Leistung auch anbieten? Was haben Sie konkret wann unternommen, um mit Dritten zu kooperieren? Welches Ergebnis hatten die Gespräche mit Dritten?

Dritte können diese Leistung nicht anbieten, da keine vergleichbare Institution vorhanden ist. Dennoch wird die Zusammenarbeit mit Dritten aktiv gesucht. So finden wieder regelmäßige Treffen der Medienzentren statt, auch um Anregungen aufzugreifen und voneinander zu lernen.

Wie bereits ausgeführt ist auch ein Austausch mit der medienpädagogisch Beratenden des Landes gewährleistet.

 

Zudem wird die Arbeit des KMZ auch durch die Sitzungsergebnisse der Lenkungsgruppe Bildungskoordination beeinflusst. Die Lenkungsgruppe setzt sich wie folgt zusammen:

 

  • Bildungskoordinatorin und Bildungsmonitorer,
  • vhs-Leitung
  • Geschäftsführung des Jobcenters im Landkreis Nienburg
  • Vertretung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung
  • Leitung der IHK-Geschäftsstelle Nienburg
  • Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft Niedersachsen-Mitte
  • Geschäftsführung der WIN
  • Vorsitz der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Nienburg – Verden
  • Vertretung der Landwirtschaftskammer mit Schwerpunkt der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberberatung
  • Leitung des Dezernates II

 

 

d) Ressourcen

Wie hoch ist die finanzielle Gestaltbarkeit bei der Aufgabe?

Die im Haushaltsplan des FB 27 veranschlagten Mittel für das KMZ belaufen sich auf

174.085,89 € inkl. Personal, Lizenzen und Positionen der internen Leistungsverrechnung (2022).

 

Die finanzielle Gestaltbarkeit ist nicht besonders groß. Für die Umsetzung neuer Projekte wird auf Fördermittel des Bundes und des Landes zurückgegriffen werden müssen. 

 

Sind die beteiligten Personen ausreichend qualifiziert?

Die beteiligten Personen sind ausreichend qualifiziert.

 

Wie wird die Aufgabe finanziert? Können (zusätzliche) Ressourcen innerhalb und außerhalb für die Aufgabe generiert werden?

Da die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt sind, werden zusätzlich Förderprogramme gesichtet, was aber wiederum personelle Ressourcen bindet, insbesondere durch die Stellung des Antrages selbst.

 

 

2. Bewertung der Verwaltung

Das Kreismedienzentrum ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises und befindet sich gerade in der Phase der Neuausrichtung. Medien und die Nutzung von Medien unterliegen einem sehr schnellen Wandel, sodass es einen kontinuierlichen Bedarf an eigener Fort- und Weiterbildung gibt, um so als Multiplikator in den Landkreis zu fungieren.

Eine Fortführung der Aufgabe ist erforderlich und wird empfohlen.