Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV
hier: Maßnahmen 2304, 2401 bis 2404
Vorlage
2024/025
Aktenzeichen
62.22.365
Art
Beschlussvorlage

Maßnahme 2304: Zur Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus der Haltestelle „Nendorf Schule“ wurde durch die Samtgemeinde Mittelweser eine Mittelerhöhung in Höhe von 52.000 € beantragt. Die Mittel sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2401: Die Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH beantragt die Finanzierung der Fahrgastinformation in Höhe von 11.300 € für den Stadtbusverkehr, in den Jahren 2024 bis 2026. Die Mittel sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2402: Der Bürgerbus Rehburg e.V. beantragt einen Zuschuss in Höhe von 35.500 € für den Kauf eines neuen Bürgerbus – Fahrzeuges. Die Mittel sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2403: Zur Verbesserung der Haltestellensituation in Holzhausen und Leese hat die SG Mittelweser Finanzmittel in Höhe von 86.500 € beantragt. Die Mittel sollen aus Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2404: Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Anemolter, Abzw. Steyerberg hat die SG Mittelweser Finanzmittel in Höhe von 20.000 € beantragt. Die Mittel sollen aus Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.


Sachverhalt

Maßnahme 2304

Die Samtgemeinde Mittelweser hatte bereits für das Baujahr 2023 einen Antrag auf Fördermittel für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Nendorf Schule“ bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) sowie dem Landkreis Nienburg/Weser gestellt. Die LNVG hatte die Übernahme von 75 % der zuschussfähigen Kosten zugesagt, der Landkreis die restlichen Baukosten in Höhe von insgesamt 105.800,00 €.

 

Im Verlauf der im Jahr 2023 abgeschlossenen Baumaßnahme sind unvorhersehbare Baugrunderschwernisse aufgetreten, welche zu einem deutlichen Kostenanstieg der gesamten Baumaßnahme geführt haben. So entstanden z.B. Mehrkosten für einen abgebrochenen Sickerschacht (4m x 4m) auf der Baufläche, welche nicht von der LNVG übernommen werden. Abzüglich eines erhöhten Förderanteils der LNVG von 219.533 €, hat die SG Mittelweser den Förderantrag an den Landkreis auf 157.800 € erhöht.

 

Es sollen weitere 52.000 € aus Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

 

Maßnahme 2401:

Die Stadtbusgesellschaft Nienburg hat die Finanzierung der Kundeninformation an den Stadtbus-Haltestellen in den Jahren 2024 bis 2026 über die Regionalisierungs-mittel des Landkreises beantragt. Gemäß § 40 Nr. (4) PBefG müssen an jeder Bushaltestelle die Abfahrtszeiten der Busse angezeigt werden.

 

Zur Erstellung von Aushangfahrplänen müssen die jeweils geltenden Fahrpläne über ein spezielles Fahrplanprogramm erfasst und fortgeschrieben werden. Die Aushangfahrpläne müssen für den Aushang vorbereitet (kontrollieren, laminieren, sortieren) und an den Haltestellen händisch ausgehängt werden.

 

Darüber hinaus fallen Kosten für die Reparatur und Pflege der Haltestellenschilder und Fahrgastvitrinen an.

 

Die daraus resultierenden Kosten in Höhe von 11.300 € sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

 

Maßnahme 2402

Der Bürgerbus Rehburg-Loccum e.V. plant die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges zur Ablösung des aktuell eingesetzten Busses aus dem Jahr 2017. Dabei wird wieder die Beschaffung eines barrierefreien 9-Sitzers für acht Fahrgäste des auf ÖPNV-Kleinbusse spezialisierten Hersteller Kutsenits angestrebt.

 

Für die Finanzierung der Beschaffung hat der Bürgerbus-Verein einen Antrag auf Landesförderung bei der LNVG gestellt. Der Angebotspreis für das neue Fahrzeug beträgt 125.000 €. Gefördert wird der Bus durch die Bürgerbusrichtlinie des Landes in Höhe von 75 % - allerdings nur bis zum Höchstbetrag von 79.500 € Fördersumme. Dem Landkreis liegt ein Förderantrag des Vereins in Höhe von 35.500 € vor. Das verbleibende Delta in Höhe von 10.000 € soll aus den Eigenmitteln des Bürgerbusvereins finanziert werden.

Bisher wurden dem Bürgerbus drei Fahrzeuge über das Land und den Landkreis finanziert. Jeder geförderte Bus muss mindestens 5 Jahre im Linienbusverkehr eingesetzt werden bzw. 250.000 Fahrplankilometer geleistet haben. Nach diesem Zeitraum wird jeweils eine Neuanschaffung angestrebt, da die Unterhaltungskosten für Fahrzeuge nach dem Erreichen dieser Leistungsdaten signifikant ansteigen. Somit soll die neue Bestellung für ein neues Fahrzeug schnellstmöglich durch den Bürgerbusverein ausgelöst werden.

 

Die daraus resultierenden Kosten in Höhe von 35.500 € sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

 

Maßnahme 2403

Die Samtgemeinde Mittelweser hat für das Baujahr 2024 einen Antrag auf Fördermittel für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Holzhausen, Am Ardlingsfeld“ (beidseitig) gestellt. Zudem soll die Fahrtrichtung Stolzenau mit einer Glaswartehalle ausgestattet werden. Die Kosten für den beidseitigen Ausbau sowie die Glaswartehalle in Hauptlastrichtung Stolzenau betragen 75.000 €.

 

Die Haltestelle wird von der Linie 19 zwischen Steyerberg und Stolzenau bedient und hat ihre Bedeutung im Schülerverkehr. Hier steigen viele Fahrgäste zur Grundschule, Oberschule und Gymnasium in Stolzenau zu. Die Eltern der Fahrgäste hatten sich mit einem Wunsch zum Ausbau der Haltestelle bereits seit längerem an die Samtgemeinde gewandt.

 

In den Jahren 2022 und 2023 wurden im Zuge der Kanal- und Straßensanierung der Ortsdurchfahrten in Leese alle Haltestellen durch die ‚Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr‘ barrierefreie ausgebaut. Auf Wunsch der Ortspolitik soll jetzt die Haltestellen „Leese, Kreuzung“ in Fahrtrichtung Nienburg durch die Samtgemeinde mit einer Glaswartehalle nachgerüstet werden. Der Wetterschutz begünstigt insbesondere die „Jederman“-Fahrgäste auf der Linie 60, da die Gegenrichtung (insbesondere Schülerverkehr nach Stolzenau), bereits mit einer Wartehalle ausgerüstet ist. Die Kosten für den Kauf und die Errichtung der neuen Glaswartehalle betragen 11.500 €.

 

Die Kosten für dem Haltestellenausbau in Höhe von 86.500 € sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

 

Maßnahme 2404

Im Zuge einer Förderung zum Dorfentwicklungsprogramm durch das  ArL-Leine-Weser wird im Jahr 2024 in Anemolter die einseitige Bushaltestelle „Anemolter, Abzw. Steyerberg“ verlegt und barrierefrei gestaltet. Diese Haltestelle wird im Schülerverkehr durch die Linie 15 bedient.

 

Die Gesamtkosten zum Ausbau und Verlegung der Haltestelle betragen 62.000 €, der Förderanteil des ArL beträgt ca. 42.000 €.

 

Die verbleibenden Kosten für den Haltestellenausbau in Höhe von 20.000 € sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten in Höhe von 205.300 €. Diese Mittel stehen im Produkt 54120 zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         ohne