Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Im Jahr 2050 soll der Strom ganz überwiegend aus
erneuerbaren Quellen stammen. Damit muss vor allem Energie aus Windkraft von
Norden nach Süden geleitet werden. Zudem ist das vorhandene
Höchstspannungs-Leitungsnetz häufig 60 und mehr Jahre alt. Aus diesem Grunde sind
Neubau- und Ersatzneubauvorhaben zur Ertüchtigung des Stromnetzes auch im
Landkreis Nienburg/Weser in sehr erheblichem Umfange auch im Landkreis
Nienburg/Weser erforderlich. Dieses Erfordernis wird in den Netzentwicklungsplänen
dargestellt. Darin berechnen die Übertragungsnetzbetreiber den Ausbaubedarf für
die kommenden Jahre. Das Ergebnis ihrer Berechnungen ist der
Netzentwicklungsplan Strom (NEP).
Der aktuelle Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045
bildet erstmals ein Energiesystem mit dem Ziel der vollständigen Umstellung auf
erneuerbare Energien ab, das sogenannte Klimaneutralitätsnetz. In diesem Plan
werden auch erstmals Präferenzräume für große Gleichstromleitungen festgelegt.
Die
Kreisverwaltung wird über aktuelle Planungen berichten, von denen der Landkreis
Nienburg/Weser betroffen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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