Der Landkreis Nienburg/Weser leitet mit den als Anlagen 1 bis 7 beigefügten Entwurfsunterlagen sowie dem in Anlage 8 enthaltenen Umweltbericht das Beteiligungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 3 Abs. 2 und 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) im Rahmen der Neuaufstellung des RROP ein.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, bezüglich der Begründung und des Umweltberichts – die keine Bestandteile des Satzungsentwurfs sind – im gegebenen Fall noch redaktionelle Bearbeitungen und Ergänzungen planungsrelevanter Inhalte vorzunehmen.


Sachverhalt

Gemäß § 5 Abs. 1 NROG haben die Träger der Regionalplanung für ihren jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen.

Da die Überprüfung gemäß § 5 Abs. 7 NROG über den Anpassungsbedarf des RROP 2003 für den Landkreis Nienburg/Weser einen erheblichen Anpassungsbedarf an die aktuell gültige Fassung des Landesraumordnungsprogrammes (LROP) Niedersachsen ergeben hat, wurden bereits 2012 die allgemeinen Planungsabsichten für eine umfassende Änderung des RROP bekannt gegeben.

Um den aktuellen Herausforderungen und Planungserfordernissen so schnell wie möglich gerecht zu werden, hatte der Landkreis Nienburg/Weser seit Bekanntmachung der Planungsabsichten folgende Verfahren zur Änderung des RROP eingeleitet:

1. RROP-Änderung zur Windenergienutzung:

Sie wurde vom OVG Lüneburg 2017 für rechtsunwirksam erklärt. Durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.01.2019 (4 BN 4.18) wurde die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 07.11.2017 (12 KN 107/16) bestätigt.

2. RROP-Änderung:

Sie beinhaltete eine umfassende Änderung zur Fortschreibung des RROP und wurde im November 2015 in die Neuaufstellung des RROP überführt.

3. RROP-Änderung:

Sie sah eine kleinräumige Änderung der Vorranggebietskulisse Rohstoffgewinnung vor. Im Ergebnis konnte kein Einvernehmen mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hergestellt werden. Daher musste das Verfahren 2015 ergebnislos beendet werden.

4. RROP-Änderung zur Windenergienutzung:

Der Kreistag hat am 22.06.2018 beschlossen, eine 4. Änderung des RROP zur Steuerung der Windenergie einzuleiten. Die für rechtsunwirksam erklärte Planungskonzeption der 1. RROP-Änderung zur Neufestlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung sollte überarbeitet und aktualisiert werden. Der Beschluss über die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten erfolgte in der Sitzung des Kreisausschusses am 10.12.2018. Das Aufstellungsverfahren zur 4. Änderung des RROP wurde durch die öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten am 07.01.2019 eingeleitet. 

Der Entwurf der 4. RROP-Änderung, für den 2021 eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde, ist inzwischen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens in seinen Grundzügen überarbeitet und in das RROP-Neuaufstellungsverfahren überführt worden.

Im RROP werden zukünftig Vorranggebiete ohne Ausschlusswirkung festgelegt. Die Gemeinden dürfen weitere Gebiete für die Windenergie in ihren Bauleitplänen darstellen, wenn Ziele der Raumordnung nicht entgegenstehen.

Seit Anfang 2022 musste das Planungskonzept vor dem Hintergrund komplexer Gesetzesnovellierungen, insbesondere aufgrund des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, mehrfach überarbeitet und aktualisiert werden. Das Land Niedersachsen berät zurzeit einen Gesetzesentwurf[1], der bestimmt, welchen konkreten Flächenanteil jeder einzelne Landkreis zukünftig für die Windenergienutzung ausweisen muss. Grundlage für die Differenzierung der Teilflächenziele je Planungsraum bildet eine Windpotenzialstudie im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). Voraussichtlich wird dieses Flächenziel für den Landkreis Nienburg/Weser bis zum 31.12.2027 bei 0,56 % seiner Gesamtfläche       (= 785 Hektar) und bis zum 31.12.2032 bei abschließend 0,73 % (= 1015 Hektar) liegen. Diese Ziele könnten durch das neue RROP erreicht werden.

Neuaufstellung des RROP

Mit der Verfahrensumstellung von einem Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren am 23.11.2015 wurde eine komplette Neuaufstellung des RROP beschlossen.

Die Vorentwürfe der einzelnen RROP-Kapitel sind dem Ausschuss für Regionalentwicklung im Rahmen der Neuaufstellung bereits vorgestellt worden. Der RROP-Gesamtentwurf und der Umweltbericht wurden im April 2024 fertiggestellt und sind dieser Beschlussvorlage in den Anlagen 1 bis 8 beigefügt.

Aufbau des RROP-Entwurfs

Die Entwurfsunterlagen bestehen aus folgenden Teilen:

  • Dem Satzungsentwurf (Anlage 1)
  • der beschreibenden Darstellung (Anlage 2)
  • der zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:50.000 (Anlage 3)
  • der Begründung zur beschreibenden Darstellung (Anlage 4)
  • einem Anhang zur Begründung zu Abschnitt 3.2.3 05-06 - Rohstoffgewinnung im Wesertal - Gebietsblätter (Anlage 5)
  • einem Anhang zur Begründung zu Abschnitt 4.2.1 03-04 - Windenergie -

Karten 1-6 (Anlage 6)

  • einem Anhang zur Begründung zu Abschnitt 4.2.1 03-04 – Windenergie -

Gebietsblätter (Anlage 7)

  • dem Umweltbericht (Anlage 8).

Hinweis zu Anlage 3:

Die zeichnerische Darstellung, die in Papierform versendet wurde, ist aus praktischen Gründen im Maßstab 1:75.000 dargestellt. Diese Darstellung ist nicht Bestandteil der Entwurfsunterlagen.

Verfahrensablauf

Die Unterlagen des RROP-Entwurfs und der Umweltbericht werden im Juni 2024 öffentlich ausgelegt.

Die Einleitung und Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens erfolgen durch Zuleitung der in den Anlagen 1-8 enthaltenen Unterlagen zur Stellungnahme an die nach § 3 Abs. 2 NROG zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange und weitere zu Beteiligende. Dabei ist eine angemessene Frist zu setzen, die mindestens einen Zeitraum von einem Monat umfasst und drei Monate nicht übersteigen soll (vgl. § 9 Abs. 2 ROG). Zeitlich dazu erfolgt parallel die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung sowie Bereitstellung der Unterlagen im Internet. Die abgegebenen Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet und mit den Verfahrensbeteiligten nach § 3 Abs. 4 Satz 1 NROG erörtert.

 

Wird der Planentwurf nach erfolgter Auslegung geändert, muss ggfs. zu den geänderten Teilen erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (§ 9 Abs. 3 ROG).

 

Zum Abschluss des RROP-Aufstellungsverfahrens entscheidet der Kreistag über den Entwurf und beschließt ihn als Satzung. Die Satzung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser.

 



[1] Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften: Artikel 1 Niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (NWindG)


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

1. Satzungsentwurf

2. Entwurf beschreibende Darstellung

3. Entwurf zeichnerische Darstellung

4. Entwurf Begründung

5. Anhang zur Begründung zu 3.2.3 05-06 Rohstoffgewinnung – Gebietsblätter

6. Anhang zur Begründung zu 4.2.1 03-04 Windenergie – Karten 1-6

7. Anhang zur Begründung zu 4.2.1 03-04 Windenergie – Gebietsblätter

8. Entwurf Umweltbericht

 

 

Anm. der Verwaltung: Die Anlagen 4 bis 8 sind nicht in Papierform beigefügt und nur digital im Infoportal einsehbar.