- hier:Einleitung des Beteiligungsverfahrens und öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen - Entwurf 2024 -
Der Landkreis Nienburg/Weser leitet mit den als Anlagen 1 bis 7 beigefügten Entwurfsunterlagen sowie dem in Anlage 8 enthaltenen Umweltbericht das Beteiligungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 3 Abs. 2 und 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) im Rahmen der Neuaufstellung des RROP ein.
Die Verwaltung wird
ermächtigt, bezüglich der Begründung und des Umweltberichts – die keine
Bestandteile des Satzungsentwurfs sind – im gegebenen Fall noch redaktionelle
Bearbeitungen und Ergänzungen planungsrelevanter Inhalte vorzunehmen.
Sachverhalt
Gemäß § 5 Abs. 1 NROG
haben die Träger der Regionalplanung für ihren jeweiligen Planungsraum ein
Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen.
Da
die Überprüfung gemäß § 5 Abs. 7 NROG über den Anpassungsbedarf des RROP 2003
für den Landkreis Nienburg/Weser einen erheblichen Anpassungsbedarf an die
aktuell gültige Fassung des Landesraumordnungsprogrammes (LROP) Niedersachsen
ergeben hat, wurden bereits 2012 die allgemeinen Planungsabsichten für eine
umfassende Änderung des RROP bekannt gegeben.
Um
den aktuellen Herausforderungen und Planungserfordernissen so schnell wie
möglich gerecht zu werden, hatte der Landkreis Nienburg/Weser seit Bekanntmachung
der Planungsabsichten folgende Verfahren zur Änderung des RROP eingeleitet:
1.
RROP-Änderung zur Windenergienutzung:
Sie
wurde vom OVG Lüneburg 2017 für rechtsunwirksam erklärt. Durch Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts vom 30.01.2019 (4 BN 4.18) wurde die Rechtsprechung
des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 07.11.2017 (12 KN 107/16)
bestätigt.
2.
RROP-Änderung:
Sie
beinhaltete eine umfassende Änderung zur Fortschreibung des RROP und wurde im
November 2015 in die Neuaufstellung des RROP überführt.
3.
RROP-Änderung:
Sie
sah eine kleinräumige Änderung der Vorranggebietskulisse Rohstoffgewinnung vor.
Im Ergebnis konnte kein Einvernehmen mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und
Geologie (LBEG) hergestellt werden. Daher musste das Verfahren 2015 ergebnislos
beendet werden.
4. RROP-Änderung
zur Windenergienutzung:
Der
Kreistag hat am 22.06.2018 beschlossen, eine 4. Änderung des RROP zur Steuerung
der Windenergie einzuleiten. Die für rechtsunwirksam erklärte Planungskonzeption
der 1. RROP-Änderung zur Neufestlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung
mit Ausschlusswirkung sollte überarbeitet und aktualisiert werden. Der
Beschluss über die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten erfolgte in
der Sitzung des Kreisausschusses am 10.12.2018. Das Aufstellungsverfahren zur
4. Änderung des RROP wurde durch die öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen
Planungsabsichten am 07.01.2019 eingeleitet.
Der
Entwurf der 4. RROP-Änderung, für den 2021 eine Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt wurde, ist inzwischen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des
Beteiligungsverfahrens in seinen Grundzügen überarbeitet und in das
RROP-Neuaufstellungsverfahren überführt worden.
Im
RROP werden zukünftig Vorranggebiete ohne Ausschlusswirkung festgelegt. Die
Gemeinden dürfen weitere Gebiete für die Windenergie in ihren Bauleitplänen darstellen,
wenn Ziele der Raumordnung nicht entgegenstehen.
Seit
Anfang 2022 musste das Planungskonzept vor dem Hintergrund komplexer Gesetzesnovellierungen,
insbesondere aufgrund des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, mehrfach überarbeitet
und aktualisiert werden. Das Land Niedersachsen berät zurzeit einen Gesetzesentwurf[1],
der bestimmt, welchen konkreten Flächenanteil jeder einzelne Landkreis
zukünftig für die Windenergienutzung ausweisen muss. Grundlage für die Differenzierung
der Teilflächenziele je Planungsraum bildet eine Windpotenzialstudie im Auftrag
des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU).
Voraussichtlich wird dieses Flächenziel für den Landkreis Nienburg/Weser bis zum 31.12.2027 bei 0,56 %
seiner Gesamtfläche (= 785 Hektar)
und bis zum 31.12.2032 bei abschließend 0,73 % (= 1015 Hektar) liegen. Diese
Ziele könnten durch das neue RROP erreicht werden.
Neuaufstellung
des RROP
Mit
der Verfahrensumstellung von einem Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren am 23.11.2015 wurde eine komplette
Neuaufstellung des RROP beschlossen.
Die
Vorentwürfe der einzelnen RROP-Kapitel sind dem Ausschuss für Regionalentwicklung
im Rahmen der Neuaufstellung bereits vorgestellt worden. Der RROP-Gesamtentwurf
und der Umweltbericht wurden im April 2024 fertiggestellt und sind dieser
Beschlussvorlage in den Anlagen 1 bis 8 beigefügt.
Aufbau
des RROP-Entwurfs
Die
Entwurfsunterlagen bestehen aus folgenden Teilen:
- Dem
Satzungsentwurf (Anlage 1)
- der beschreibenden
Darstellung (Anlage 2)
- der zeichnerischen
Darstellung im Maßstab 1:50.000
(Anlage 3)
- der Begründung zur
beschreibenden Darstellung (Anlage 4)
- einem Anhang zur
Begründung zu Abschnitt 3.2.3 05-06 - Rohstoffgewinnung im Wesertal -
Gebietsblätter (Anlage 5)
- einem Anhang zur
Begründung zu Abschnitt 4.2.1 03-04 - Windenergie -
Karten
1-6 (Anlage 6)
- einem Anhang zur
Begründung zu Abschnitt 4.2.1 03-04 – Windenergie -
Gebietsblätter
(Anlage 7)
- dem Umweltbericht
(Anlage 8).
Hinweis zu Anlage 3:
Die zeichnerische
Darstellung, die in Papierform versendet wurde, ist aus praktischen Gründen im Maßstab 1:75.000 dargestellt. Diese
Darstellung ist nicht Bestandteil
der Entwurfsunterlagen.
Verfahrensablauf
Die
Unterlagen des RROP-Entwurfs und der Umweltbericht werden im Juni 2024 öffentlich
ausgelegt.
Die Einleitung und Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens
erfolgen durch Zuleitung der in den Anlagen 1-8 enthaltenen Unterlagen zur
Stellungnahme an die nach § 3 Abs. 2 NROG zu beteiligenden Träger öffentlicher
Belange und weitere zu Beteiligende. Dabei ist eine angemessene Frist zu
setzen, die mindestens einen Zeitraum von einem Monat umfasst und drei Monate
nicht übersteigen soll (vgl. § 9 Abs. 2 ROG). Zeitlich dazu erfolgt parallel
die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung sowie
Bereitstellung der Unterlagen im Internet. Die abgegebenen Stellungnahmen
werden anschließend ausgewertet und mit den Verfahrensbeteiligten nach § 3 Abs.
4 Satz 1 NROG erörtert.
Wird der Planentwurf nach erfolgter Auslegung geändert, muss ggfs. zu
den geänderten Teilen erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (§ 9
Abs. 3 ROG).
Zum Abschluss des RROP-Aufstellungsverfahrens entscheidet der Kreistag
über den Entwurf und beschließt ihn als Satzung. Die Satzung bedarf der
Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung
Leine-Weser.
[1] Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften: Artikel 1 Niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (NWindG)
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
1. Satzungsentwurf
2. Entwurf beschreibende
Darstellung
3. Entwurf zeichnerische
Darstellung
4. Entwurf Begründung
5. Anhang zur Begründung zu
3.2.3 05-06 Rohstoffgewinnung – Gebietsblätter
6. Anhang zur Begründung zu
4.2.1 03-04 Windenergie – Karten 1-6
7. Anhang zur Begründung zu
4.2.1 03-04 Windenergie – Gebietsblätter
8. Entwurf Umweltbericht
Anm. der Verwaltung: Die Anlagen 4 bis 8 sind nicht in
Papierform beigefügt und nur digital im Infoportal einsehbar.