Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Projektinhalt
Der Strukturwandel auf dem
Arbeitsmarkt wird neben dem demografischen und ökologischen Wandel,
insbesondere durch die Digitalisierung, derart beschleunigt, dass verstärkt
qualifikatorische Anpassungsprozesse bei Mitarbeitenden erforderlich sind.
Kleine und mittlere Unternehmen werden dabei stärker als bisher auf
Unterstützung bei der strategischen Personalentwicklung angewiesen sein, um die
berufliche Weiterbildung zielgerichtet zur Fachkräftesicherung zu nutzen und
damit die Beschäftigungs-, Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Es
gilt die Herausforderung, die Kompetenzen der Mitarbeitenden im Unternehmen zu
sichern und sie nachhaltig ans Unternehmen zu binden. Je kleiner ein Betrieb
ist, desto gravierendere Auswirkungen kann eine Nichtbesetzung von vakanten
Stellen auf die Marktfähigkeit eines Unternehmens haben.
Das Projekt „mehrWERT - Fachkräfteempowerment für
die Region“
Das Projekt „mehrWERT -
Fachkräfteempowerment für die Region“ fußt auf dem Projekt „MehrWert –
Weiterbildungsverbund im ländlichen Raum“, das die Projekt- und
Servicegesellschaft der Handwerkskammer Hannover (PSG) in den vergangenen drei
Jahren gemeinsam mit den sieben Landkreisen Cloppenburg, Vechta, Diepholz,
Nienburg/Weser, Schaumburg, Hameln-Pyrmont und Holzminden durchgeführt hat. Das
Projekt konnte zu einem großen Anteil aus Bundesmitteln finanziert werden. Die
finanzielle Beteiligung der vier REK-Landkreise erfolgte aus dem sog.
Regionalen Verfügungsfonds der REK.
Der Fokus des neuen
Projektvorhabens liegt in der Steigerung der Weiterbildungsbe-teiligung von
KMU. Nur durch Qualifizierung und lebenslanges Lernen sowie die Stärkung der
Unternehmenskultur, Flexibilität, Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und
Teilhabe in der Arbeitswelt können sich Betriebe an die veränderten
Qualifikationsanforderungen anpassen. Mit dem beantragten Projekt sollen
etablierte Beziehungen zu den Wirtschaftsförderungen der Landkreise, Agenturen
für Arbeit, Kreishandwerkerschaften und Wirtschaftskammern sowie zu
strategischen Partnern wie Weiterbildungsdienstleistenden, Hochschulen und
weiteren Arbeitsmarktakteuren gefestigt und ausgebaut werden. Ziel ist es,
insbesondere KMU bei der Planung, Organisation und Ausgestaltung beruflicher
Weiterbildung für ihre beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu
begleiten. Die KMU und die regionalen Weiterbildungsakteure sollen zudem
unterstützt werden, Netzwerke für die berufliche Weiterbildung auf- bzw.
auszubauen. Im Ergebnis sollen KMU in der ländlichen Region befähigt werden,
sich eigenständig um die Fachkräftesicherung kümmern zu können. Gerade durch
die Verankerung von betrieblichen Kümmerern soll eine aktive Beteiligung der
Belegschaften erreicht werden. Das Projekt ist auf drei Jahre ausgelegt und
soll im Falle einer Bewilligung zu einem großen Teil mit Fördermitteln des
Bundes finanziert werden.
Einbindung des Landkreis Nienburg/Weser und
Finanzierung
Der Landkreis
Nienburg/Weser wird das Projekt im Zuge der REK WBL+ unterstützen und „mitfinanzieren“. Die Finanzierung soll, wie
beim vorangegangenen Projekt, über den Regionalen Verfügungsfonds der REK WBL+
erfolgen. Über die Verwendung von kreiseigenen Mitteln für den Verfügungsfonds
ist ein pauschaler Beschluss gefasst worden (siehe Drucksache 2021/122). Für
die Beantragung des Projektes war es erforderlich, eine Sicherungsbestätigung
gegenüber dem Antragsteller abzugeben, die in der Anlage 1 beigefügt ist.
Hierbei hat der Landkreis verbindlich
eine Beteiligung am Projekt bestätigt. Diese Erklärung erfolgte ausdrücklich
vorbehaltlich der Etatisierung in den kommunalen Haushalten und des
erforderlichen Beschlusses der REK-Steuerungsgruppe. Der Landkreis
Nienburg/Weser hat bestätigt, dass er die notwendigen Eigenmittel in Höhe von
ca. 33.751 Euro über den REK-Verfügungsfonds in das Projektvorhaben
einbringen wird.
Finanzielle
Auswirkungen:
Das Projekt hat keine direkten Auswirkungen auf den
Kreishaushalt, da die Mittel für den regionalen Verfügungsfonds der REK bereits
mit einem anderen Beschluss festgelegt worden sind.
Anlagen:
·
Anlage 1 zu
Drucksache 2024/052