Betreff
mehrWert Fachkräfteempowerment
Vorlage
2024/052
Aktenzeichen
54.42.40.03.25
Art
Beschlussvorlage

Das Gremium nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt

Projektinhalt

Der Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt wird neben dem demografischen und ökologischen Wandel, insbesondere durch die Digitalisierung, derart beschleunigt, dass verstärkt qualifikatorische Anpassungsprozesse bei Mitarbeitenden erforderlich sind. Kleine und mittlere Unternehmen werden dabei stärker als bisher auf Unterstützung bei der strategischen Personalentwicklung angewiesen sein, um die berufliche Weiterbildung zielgerichtet zur Fachkräftesicherung zu nutzen und damit die Beschäftigungs-, Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Es gilt die Herausforderung, die Kompetenzen der Mitarbeitenden im Unternehmen zu sichern und sie nachhaltig ans Unternehmen zu binden. Je kleiner ein Betrieb ist, desto gravierendere Auswirkungen kann eine Nichtbesetzung von vakanten Stellen auf die Marktfähigkeit eines Unternehmens haben.

Das Projekt „mehrWERT - Fachkräfteempowerment für die Region“

Das Projekt „mehrWERT - Fachkräfteempowerment für die Region“ fußt auf dem Projekt „MehrWert – Weiterbildungsverbund im ländlichen Raum“, das die Projekt- und Servicegesellschaft der Handwerkskammer Hannover (PSG) in den vergangenen drei Jahren gemeinsam mit den sieben Landkreisen Cloppenburg, Vechta, Diepholz, Nienburg/Weser, Schaumburg, Hameln-Pyrmont und Holzminden durchgeführt hat. Das Projekt konnte zu einem großen Anteil aus Bundesmitteln finanziert werden. Die finanzielle Beteiligung der vier REK-Landkreise erfolgte aus dem sog. Regionalen Verfügungsfonds der REK.

Der Fokus des neuen Projektvorhabens liegt in der Steigerung der Weiterbildungsbe-teiligung von KMU. Nur durch Qualifizierung und lebenslanges Lernen sowie die Stärkung der Unternehmenskultur, Flexibilität, Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und Teilhabe in der Arbeitswelt können sich Betriebe an die veränderten Qualifikationsanforderungen anpassen. Mit dem beantragten Projekt sollen etablierte Beziehungen zu den Wirtschaftsförderungen der Landkreise, Agenturen für Arbeit, Kreishandwerkerschaften und Wirtschaftskammern sowie zu strategischen Partnern wie Weiterbildungsdienstleistenden, Hochschulen und weiteren Arbeitsmarktakteuren gefestigt und ausgebaut werden. Ziel ist es, insbesondere KMU bei der Planung, Organisation und Ausgestaltung beruflicher Weiterbildung für ihre beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu begleiten. Die KMU und die regionalen Weiterbildungsakteure sollen zudem unterstützt werden, Netzwerke für die berufliche Weiterbildung auf- bzw. auszubauen. Im Ergebnis sollen KMU in der ländlichen Region befähigt werden, sich eigenständig um die Fachkräftesicherung kümmern zu können. Gerade durch die Verankerung von betrieblichen Kümmerern soll eine aktive Beteiligung der Belegschaften erreicht werden. Das Projekt ist auf drei Jahre ausgelegt und soll im Falle einer Bewilligung zu einem großen Teil mit Fördermitteln des Bundes finanziert werden.

Einbindung des Landkreis Nienburg/Weser und Finanzierung

Der Landkreis Nienburg/Weser wird das Projekt im Zuge der REK WBL+ unterstützen und  „mitfinanzieren“. Die Finanzierung soll, wie beim vorangegangenen Projekt, über den Regionalen Verfügungsfonds der REK WBL+ erfolgen. Über die Verwendung von kreiseigenen Mitteln für den Verfügungsfonds ist ein pauschaler Beschluss gefasst worden (siehe Drucksache 2021/122). Für die Beantragung des Projektes war es erforderlich, eine Sicherungsbestätigung gegenüber dem Antragsteller abzugeben, die in der Anlage 1 beigefügt ist. Hierbei hat der Landkreis  verbindlich eine Beteiligung am Projekt bestätigt. Diese Erklärung erfolgte ausdrücklich vorbehaltlich der Etatisierung in den kommunalen Haushalten und des erforderlichen Beschlusses der REK-Steuerungsgruppe. Der Landkreis Nienburg/Weser hat bestätigt, dass er die notwendigen Eigenmittel in Höhe von ca. 33.751 Euro über den REK-Verfügungsfonds in das Projektvorhaben einbringen wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Projekt hat keine direkten Auswirkungen auf den Kreishaushalt, da die Mittel für den regionalen Verfügungsfonds der REK bereits mit einem anderen Beschluss festgelegt worden sind.

 


Anlagen:

 

·         Anlage 1 zu Drucksache 2024/052