Verlängerung der Beitragspflicht
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, die Beitragspflicht an die Kreisschulbaukasse um weitere 5 Jahre von 2006 bis 2010 zu verlängern. Die Umlagesumme beträgt jährlich 2,0 Mio. € und wird gem. §117 Abs. 6 NSchG zu zwei Dritteln vom Landkreis Nienburg und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden aufgebracht.
Die Schulträger erhalten die Finanzierungsanteile aus der Kreisschulbaukasse als Zuweisungen.
Der Kreistag hat mit Beschluss vom 14.12.1990 die Beitragspflicht zur Kreisschulbaukasse zunächst befristet bis 1995 wieder eingeführt weil erkennbar war, dass die Rückflüsse aus früheren Schulbaudarlehen nicht ausreichen würden, für die anstehenden Schulbauvorhaben die schulgesetzlichen Finanzierungsanteile sicher zu stellen. Die Umlagesumme wurde auf jährlich 4,0 Mio. DM festgesetzt, die zu zwei Dritteln vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Städten, Einheits- oder Samtgemeinden aufzubringen sind. Die Geltungsdauer wurde vom Kreistag am 15.12.1995 und am 30.06.2000 jeweils um 5 Jahre verlängert und läuft somit am 31.12.2005 aus. Die Umlagesumme wurde zuletzt auf 2,0 Mio. DM oder rd. 1.022.700 € festgesetzt.
Gefördert werden Neubau-, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen an Schulen und größere Instandsetzungen. Das gilt auch für Sportstätten, soweit sie den Bedarf für den Schulsport abdecken. Hinsichtlich der Zuwendungsart ist zuletzt bestimmt worden, dass grundsätzlich nur zinslose Darlehen gewährt werden, die in 20 gleichen Jahresraten zu tilgen sind.
In dem Zeitraum 1991 bis 2004 stellt sich die Finanzierung von Schulbaumaßnahmen aus der Kreisschulbaukasse wie folgt dar:
Einnahmen:
Bestand am 01.01.1991 4.399,49 €
Beiträge der Gemeinden 8.180.664,65 €
Beiträge des Landkreises 16.361.341,73 €
Sondereinlagen des Landkreises 2.281.064,71 €
Darlehnsrückflüsse 3.113.154,58 €
Zinsen Rücklage 31.834,43 €
29.972.459,59 €
Ausgaben:
Zuweisungen an Gemeinden 1.341.629,90 €
Darlehen an Gemeinden 10.378.409,78 €
Zuweisungen an Landkreis 17.173.853,65 €
Darlehen an Landkreis 1.007.700,00 €
29.901.593,33 €
Der Differenzbetrag steht am Jahresende 2004 als Bestand der Rücklage “Kreisschulbaukasse” i. H. v. 70.866,26 € für künftige Schulbaufinanzierungen zur Verfügung.
Im Jahr 2005 ist die Förderung aus der Kreisschulbaukasse nach derzeitiger Beschlusslage im Kreishaushalt wie folgt veranschlagt:
Einnahmen:
Entnahme Rücklage 67.000,00 €
Darlehnsrückflüsse 509.300,00 €
Beiträge an Gemeinden 340.900,00 €
Beitrag Landkreis 681.800,00 €
1.599.000,00 €
Ausgaben:
Darlehen an Gemeinden
(1. BA HS Nienburg) 832.000,00 €
Zuweisung an Landkreis
(Gymnasium Hoya) 767.000,00 €
1.599.000,00 €
Zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs in den kommenden Jahren sind die Gemeinden gebeten worden, die in den Jahren 2006 – 2010 schon jetzt bekannten Investitionen im Schulbaubereich zusammen zu stellen. In der folgenden Auflistung sind sämtliche Vorhaben erfasst, ohne im Detail zu prüfen, ob die Maßnahmen förderfähig sind. Das erscheint zumindest bei einzelnen Sportstättensanierungen zweifelhaft.
- Stadt Nienburg 2006 4.521.400,00 €
- Stadt Nienburg 2007 2.163.700,00 €
- Stadt Nienburg 2008 2.577.000,00 €
- Stadt
Rehburg-Loccum 2007/2008
(Neubau Sporthalle) 2.300.000,00
€
- SG
Marklohe 2006 – 2010
(Sanierung Sportstätten u.a.) 240.000,00
€
- SG
Heemsen 2006
(Sanierungen) 86.000,00
€
-
Gemeinde Stolzenau 2006 – 2008
(Sanierung Sportstätten) 275.000,00
€
- SG
Grafschaft Hoya (Schule Wechold,
Sanierung Sporthalle Hoya) 708.000,00
€
- SG
Landesbergen 2006 – 2010
(Sanierung von Sportstätten, Schuldächern,
Ganztagsschulbetrieb u.a.) 1.375.000,00 €
Summe gemeindlicher Vorhaben: 14.246.100,00 €
Nicht erfasst ist die bereits beantragte Schulbaufinanzierung für Sanierungsvorhaben an der Sporthalle Warmsen.
Der Landkreis Nienburg als Schulträger hat Anspruch auf Finanzierungsanteile aus der Kreisschulbaukasse für folgende Investitionen:
- Rest Gymnasium Hoya 1.080.000,00 €
- Hauptschule Hoya 4.072.000,00 €
- Cafeteria Hoya 953.600,00 €
- Sporthalle Hoya 1.185.000,00 €
Im Zusammenhang mit der Einrichtung des Ganztagsschulbetriebes an Schulen in Steimbke, Pennigsehl, Loccum und Steyerberg werden für Schulerweiterungen evtl. bereits im Haushaltsjahr 2006 Kosten i. H. v. 5.805.000,00 € erwartet. Sollten die dafür beantragten Fördermittel aus dem Programm “Zukunft, Bildung und Betreuung 2003 – 2007” nicht bereitstehen, sind an ihrer Stelle Mittel der Kreisschulbaukasse einzusetzen oder muss auf die Vorhaben verzichtet werden. Das gilt im Grundsatz auch für die o. g. Zusammenführung der Hauptschulen in Hoya, für die ebenfalls der Ganztagsschulbetrieb vorgesehen ist.
In dem künftigen Investitionsaufwand des Landkreises sind die Vorhaben zur Erweiterung der Realschule Stolzenau und zum Neubau bzw. Sanierung der Metallwerkstätten an den Berufsbildenden Schulen nicht enthalten, weil der Investitionsumfang derzeit noch nicht bezifferbar ist.
Zusammenfassend ist in dem 5-Jahreszeitraum bis 2010 von einem Investitionsvolumen für die Schulbaubereich von mindestens 20,0 Mio. € auszugehen. Dafür sind durch die Kreisschulbaukasse etwa 10,0 Mio. € aufzubringen.
Am 31.12.2005 wird das Restkapital aus Schulbaudarlehen, die in den vergangenen Jahren an kommunale Schulträger gezahlt wurden, rd. 9,3 Mio. € betragen. Als Rückflüsse erhält die Kreisschulbaukasse im Zeitraum 2006 – 2010 rd. 3,0 Mio. €.
Unter Berücksichtigung der Unwägbarkeiten in Zusammenhang mit der Finanzierung der Ganztagsschulen wird kämmereiseitig eine Verlängerung der Beitragspflicht um weitere 5 Jahre mit einem jährlichen Umlagevolumen von 2,0 Mio. € vorgeschlagen.
Als Zuwendungsform wird empfohlen, kommunale Schulbauvorhaben aus der Kreisschulbaukasse zukünftig ausschließlich in Form von Zuweisungen zu bedienen. Die bisherige Praxis der Förderung in Form zinsloser Darlehn hatte über viele Jahre den Vorteil der Rückflüsse aus den Tilgungsleistungen. Inzwischen werden schon für die dem Vermögenshaushalt zuzuordnenden Beiträge zur Kreisschulbaukasse vom Landkreis Nienburg wie auch von den meisten Kommunen Kreditmarktmittel in Anspruch genommen. Das führt dazu, dass verzinsliche Darlehen eingesetzt werden, um unverzinsliche Darlehen aus der Kreisschulbaukasse zu erhalten.
/ Die Praxis der Finanzierung von Schulbauvorhaben in den Nachbarlandkreisen bitte ich der anliegenden Darstellung zu entnehmen.