Betreff
Bericht über den Jahresabschluss 2004
Vorlage
2005/FA/002
Art
Ausschuss für Finanzen und Personal

Der Finanzausschuss nimmt von dem Bericht über den Jahresabschluss 2004 des Landkreises Nienburg/Weser Kenntnis.

 


Die Jahresrechnung des Landkreises Nienburg/Weser für das abge­laufene Haushaltsjahr 2004 weist folgende Endsummen aus:

 

Verwaltungshaushalt

                                                    Haushaltsplan                   Jahresrechnung

Einnahmen                                114.383.000,00 €            113.267.249,59 €

Ausgaben                                 129.590.000,00 €            124.171.600,82 €

Fehlbetrag                                   14.752.000,00 €              10.904.351,23 €

 

 

Vermögenshaushalt

                                                    Haushaltsplan                   Jahresrechnung

Einnahmen und Ausgaben        14.785.000,00 €              13.730.191,58 €

 

Verwaltungshaushalt

Die Haushaltsplanung 2004 war vorbelastet durch die haushalts­rechtlich vorgegebene Verpflichtung zur Abdeckung des Sollfehlbe­trages aus dem Haushaltsjahr 2002 i. H. v. 2.049.866,31 €. Der Ver­gleich mit dem eingeplanten Fehlbedarf von 14.752.000,00 zeigt, dass im Haushaltsjahr 2004 das tatsächlich eingetretene Defizit um 3.847.648,77 € geringer ausgefallen ist.

 

Um das sog. Strukturelle Defizit, d.h. den nur im Hj. 2004 verur­sachten Verlust, zu ermitteln, wird der Fehlbetrag von 10.904.351,23 € um den abgedeckten Fehlbedarf 2002 reduziert. Somit beträgt das strukturelle Defizit 8.854.484,92 €.

 

Die Gesamtbelastung der künftigen Haushaltsjahre ergibt sich aus der Addition der Fehlbeträge 2003 und 2004. Diese Summe i. H. v. 22.748.761,64 € spiegelt gleichzeitig den Kassenkreditbedarf am Ende des Haushaltsjahres 2004 wider.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung sind die Einnahmen um 1.570.750,00 € (= 1,4 %) und die Ausgaben um 5,418.399,00 € (= 4,2 %) geringer als veranschlagt ausgefallen.

 

Den Hauptanteil an den Abweichungen von der Haushaltsplanung hat erneut der Sozialhaushalt, in dem die Ausgaben für die Hilfen des Sozialamtes in der Summe um rd. 3,9 Mio. € unter der Veranschla­gung geblieben sind. Die wichtigste Ursache ist die Fehleinschätzung der Auswirkungen der Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderungen. Die in diesem Leistungsbereich eingetretenen Nachzahlungen nach Neueinführung im Jahr 2003 haben in weitaus höherem Maße als erwartet die allgemeine Sozialhilfe entlastet. Die Jugendhilfeleistungen sind auf dem hohen Niveau der Vorjahre ge­blieben.


 

Die weiteren Einsparungen gegenüber der Veranschlagung werden bei einer Vielzahl von einzelnen Haushaltsstellen und Ausgabezwec­ken erreicht.

 

Vermögenshaushalt

Zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen war im Jahr 2004 eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.771.700,00 € vorgesehen. Aus dem Jahr 2003 wurde eine nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung i. H. v. 1.566.000,00 € übernommen. Tatsächlich wurden Kommunalkredite i. H. v. 1.500.000,00 € aufgenommen; aus der Kreisschulbaukasse erhielt der Landkreis als Schulträger zinslose Darlehen i. H. v. 593.500,00 €.

 

Zur Weiterführung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes wur­den Haushaltsmittel in Höhe von rd. 4.608.000,00 € in das Folgejahr übertragen. Daran haben Investitionen im Schulbaubereich und im Straßenbau die größten Anteile.

 

Schulden

Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2004 ergibt sich folgende Ent­wicklung des Schuldenstandes:

 

Stand am 01.01.2004                                                          35.237.627,42 €

Kreditaufnahmen                                                                     2.093.500,00 €

Tilgungen                                                                                 2.957.964,38 €

Stand am 31.12.2004                                                          34.373.163,04 €

 

Rücklagen

Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2004 ergibt sich folgende Ent­wicklung der Rücklagen:

 

 

Bestand am 01.01.2004

Zuführungen

Entnahmen

Bestand am 31.12.2004

Allgemeine Rücklage

947.610,51

0,00

0,00

947.610,51

KFH-Rücklage

313.771,93

2.112,42

0,00

315.884,35

Kreisschulbaukasse

67.446,08

3.420,19

0,00

70.866,27

 

Unter Einrechnung des Bestandes der KFH-Rücklage ist der Min­destbestand der Allgemeine Rücklage gem. § 20 Abs. 2 GemHVO gegeben.


 

Kassenkredit

Erneut war es während des gesamten Haushaltsjahres 2004 erfor­derlich, Kassenkredite zur Kassenbestandsverstärkung in Anspruch zu nehmen. Der Höchstbetrag gem. § 4 der Haushaltssatzung (32,0 Mio. €) wurde eingehalten. Für Zinsen waren 499.722,84 € zu lei­sten.