Der Finanzausschuss nimmt von dem Bericht über den Jahresabschluss 2004 des Landkreises Nienburg/Weser Kenntnis.
Die Jahresrechnung des Landkreises Nienburg/Weser für das abgelaufene Haushaltsjahr 2004 weist folgende Endsummen aus:
Verwaltungshaushalt
Haushaltsplan Jahresrechnung
Einnahmen 114.383.000,00 € 113.267.249,59 €
Ausgaben 129.590.000,00
€ 124.171.600,82 €
Fehlbetrag 14.752.000,00 € 10.904.351,23 €
Vermögenshaushalt
Haushaltsplan Jahresrechnung
Einnahmen und Ausgaben 14.785.000,00 € 13.730.191,58 €
Verwaltungshaushalt
Die Haushaltsplanung 2004 war vorbelastet durch die haushaltsrechtlich vorgegebene Verpflichtung zur Abdeckung des Sollfehlbetrages aus dem Haushaltsjahr 2002 i. H. v. 2.049.866,31 €. Der Vergleich mit dem eingeplanten Fehlbedarf von 14.752.000,00 zeigt, dass im Haushaltsjahr 2004 das tatsächlich eingetretene Defizit um 3.847.648,77 € geringer ausgefallen ist.
Um das sog. Strukturelle Defizit, d.h. den nur im Hj. 2004 verursachten Verlust, zu ermitteln, wird der Fehlbetrag von 10.904.351,23 € um den abgedeckten Fehlbedarf 2002 reduziert. Somit beträgt das strukturelle Defizit 8.854.484,92 €.
Die Gesamtbelastung der künftigen Haushaltsjahre ergibt sich aus der Addition der Fehlbeträge 2003 und 2004. Diese Summe i. H. v. 22.748.761,64 € spiegelt gleichzeitig den Kassenkreditbedarf am Ende des Haushaltsjahres 2004 wider.
Gegenüber der Haushaltsplanung sind die Einnahmen um 1.570.750,00 € (= 1,4 %) und die Ausgaben um 5,418.399,00 € (= 4,2 %) geringer als veranschlagt ausgefallen.
Den Hauptanteil an den Abweichungen von der Haushaltsplanung hat erneut der Sozialhaushalt, in dem die Ausgaben für die Hilfen des Sozialamtes in der Summe um rd. 3,9 Mio. € unter der Veranschlagung geblieben sind. Die wichtigste Ursache ist die Fehleinschätzung der Auswirkungen der Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderungen. Die in diesem Leistungsbereich eingetretenen Nachzahlungen nach Neueinführung im Jahr 2003 haben in weitaus höherem Maße als erwartet die allgemeine Sozialhilfe entlastet. Die Jugendhilfeleistungen sind auf dem hohen Niveau der Vorjahre geblieben.
Die weiteren Einsparungen gegenüber der Veranschlagung werden bei einer Vielzahl von einzelnen Haushaltsstellen und Ausgabezwecken erreicht.
Vermögenshaushalt
Zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen war im Jahr 2004 eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.771.700,00 € vorgesehen. Aus dem Jahr 2003 wurde eine nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung i. H. v. 1.566.000,00 € übernommen. Tatsächlich wurden Kommunalkredite i. H. v. 1.500.000,00 € aufgenommen; aus der Kreisschulbaukasse erhielt der Landkreis als Schulträger zinslose Darlehen i. H. v. 593.500,00 €.
Zur Weiterführung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes wurden Haushaltsmittel in Höhe von rd. 4.608.000,00 € in das Folgejahr übertragen. Daran haben Investitionen im Schulbaubereich und im Straßenbau die größten Anteile.
Schulden
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2004 ergibt sich folgende Entwicklung des Schuldenstandes:
Stand am 01.01.2004 35.237.627,42 €
Kreditaufnahmen 2.093.500,00 €
Tilgungen 2.957.964,38 €
Stand am 31.12.2004 34.373.163,04 €
Rücklagen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2004 ergibt sich folgende Entwicklung der Rücklagen:
|
Bestand am 01.01.2004 |
Zuführungen |
Entnahmen |
Bestand am 31.12.2004 |
Allgemeine Rücklage |
947.610,51 |
0,00 |
0,00 |
947.610,51 |
KFH-Rücklage |
313.771,93 |
2.112,42 |
0,00 |
315.884,35 |
Kreisschulbaukasse |
67.446,08 |
3.420,19 |
0,00 |
70.866,27 |
Unter Einrechnung des Bestandes der KFH-Rücklage ist der Mindestbestand der Allgemeine Rücklage gem. § 20 Abs. 2 GemHVO gegeben.
Kassenkredit
Erneut war es während des gesamten Haushaltsjahres 2004 erforderlich, Kassenkredite zur Kassenbestandsverstärkung in Anspruch zu nehmen. Der Höchstbetrag gem. § 4 der Haushaltssatzung (32,0 Mio. €) wurde eingehalten. Für Zinsen waren 499.722,84 € zu leisten.