Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Mit Drucksache 2021/124 wurde
das Raumprogramm für die Helen-Keller-Schule (Förderschule Schwerpunkt Geistige
Entwicklung) beschlossen.
Das Raumprogramm schloss
insgesamt mit einer Hauptnutzfläche von 2.528,60 m² ab.
Im damaligen Raumprogramm war
man davon ausgegangen, dass insgesamt 5 Kooperationsklassen außerhalb der
Stammschule geführt werden.
Drei Kooperationsklassen
sollten im von der SG Mittelweser zu errichtenden Neubau der OBS Mittelweser
untergebracht werden. Hierfür wurden bereits Gespräche mit der Samtgemeinde
aufgenommen und vereinbart, dass der Landkreis sich für diese Räumlichkeiten an
den Baukosten beteiligt. Dafür sollte dem Landkreis unbegrenzt die Nutzung
zugesichert werden.
Inzwischen ist die Leiterin
der Helen-Keller-Schule von den Planungen, drei Kooperationsklassen im Gebäude
der OBS Mittelweser unterzubringen zurückgetreten. Die Erfahrungen mit der
Kooperation der schon bestehenden Klasse haben dazu geführt, dass man diese
zwar gerne beibehalten, die Kooperation insgesamt aber nicht ausbauen möchte.
Es hat sich gezeigt, dass zum einen das Lehrerraumprinzip (das Lehrpersonal hat
fest zugewiesene Räume, die Schüler:innen wandern) in der OBS Mittelweser für
eine Kooperation hinderlich ist, da der notwendige räumliche Zusammenhang
fehlt. Zum anderen ist festgestellt worden, dass der unterschiedliche Leistungsstand
der Schüler:innen im Sek I – Bereich, in dem die OBS-Klassen auf einen
Abschluss hinarbeiten, Kooperationen schwierig und aufwändig machen.
Die Verwaltung hat bereits
mit der Samtgemeinde Mittelweser Kontakt aufgenommen und die Veränderungen
angezeigt. Es ist nun vereinbart worden, dass im Neubau der OBS Mittelweser ein
Klassenraum von 60 qm und ein Gruppenraum von 20 qm errichtet wird. Der
Landkreis soll hierfür anteilig die Kosten übernehmen.
Zusätzlich ist es seit Jahren
schwierig, die äußerst erfolgreiche Kooperation mit der Grundschule Stolzenau
aufrechtzuerhalten. Die Schülerzahlen der Grundschule steigen. Sie ist daher
auf die Räume, die bisher von der Helen-Keller-Schule genutzt wurden,
angewiesen. Da in diesem Fall beide Leitungen aber die Kooperation weiterführen
möchten, hat die GS Stolzenau vorübergehend ihren EDV-Raum und den Musikraum
aufgegeben, um der HKS weiterhin die Räume anzubieten. Die HKS wiederum stellt
der Grundschule einen Raum in ihrem Gebäude für den Musikunterricht bereit.
Um zukünftig nicht jedes Jahr
kurz vor den Sommerferien mit einem Mangel an Räumen planen zu müssen, soll im Stammgebäude
auch ein Raum für eine dieser Kooperationsklassen berücksichtigt werden. Die
Schulleitungen sollen dann vor Ort entscheiden, wo welche Klassen untergebracht
werden.
Darüber hinaus ist im
Raumprogramm ein zusätzlicher Raum für nicht planbare Entwicklungen vorgesehen
(dargestellt mit +1). Es gibt also noch eine Reserve, falls die GS Stolzenau
überhaupt keine Kooperationsklasse mehr unterbringen kann. Langfristig ist der
Landkreis damit nicht mehr auf ein Entgegenkommen der Samtgemeinde angewiesen.
Kurzfristige Entwicklungen zu Lasten des Landkreises können somit aufgefangen
werden.
Derzeit wird zunächst der Modulbau
gegenüber der Helen-Keller-Schule geplant mit dem Ziel, diesen zum
Schuljahresbeginn 2025/2026 in Betrieb zu nehmen. Im Nachgang dazu wird die
Anbauplanung aufgenommen, so dass die Änderungen noch umsetzbar sind.
Grundsätzlich ändert sich an
der Anzahl der Unterrichtsräume im Raumprogramm nichts. Es wird dahingehend
aktualisiert, dass drei Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) und einen
Differenzierungs-/Gruppenraum nicht mehr ausgelagert, sondern im Hauptgebäude vorgesehen
werden.
Die Hauptnutzfläche steigt
somit um 200 m² auf 2.788,60 m² an.
Die Änderungen sind in der
Anlage 1 farblich dargestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
Aktualisiertes
Raumprogramm Helen-Keller-Schule