Betreff
Honorar- und Gebührenordnung für das Kreismedienzentrum (KMZ)
Vorlage
2024/211
Art
Beschlussvorlage

Die Honorar- und Gebührenordnung des Kreismedienzentrums (KMZ) wird beschlossen.

 


Sachverhalt

Das Kreismedienzentrum (KMZ) ist vom Landkreis Nienburg/Weser auf Grundlage des gesetzlichen Auftrags des § 108 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) vorzuhalten. Es hat unter anderem die Aufgabe, die Schulen seines Zuständigkeitsbereichs bei der Anschaffung und beim Einsatz der optisch-akustischen Lehr- und Hilfsmittel zu beraten, die Ausbildung der jüngeren und die Fortbildung der älteren Lehrkräfte auf diesem Gebiet zu unterstützen, das Angebot von Filmen, Lichtbildern und Tonträgern für die Schulen zu prüfen und zu begutachten sowie auch selbst Film-, Lichtbild- und Tonaufnahmen herzustellen, die für Unterricht und Erziehung geeignet sind, und letztendlich eine Sammlung von derartigen Medien zum Schulgebrauch durch Ausleihverkehr anzulegen.

Die Verwaltung hat bereits dargelegt, dass sich das Angebot des KMZ den aktuellen Gegebenheiten anpassen muss (Beschlussvorlage 2024/024 und 2024/212).

Das KMZ des Landkreises Nienburg/Weser konnte erfolgreich Mittel vom Kultusministerium (MK) für die „Lernräume der Zukunft“ akquirieren. Das KMZ geht nunmehr über den in § 108 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz definierten Zweck hinaus, so dass im Zuge der Umsetzung des Projektes die Erstellung einer Honorar- und Gebührenordnung notwendig ist.

Die Honorar- und Gebührenordnung orientiert sich an den bereits genehmigten Dokumenten für die vhs, da das KMZ Teil des FB 27 ist.

Das Angebot soll grundsätzlich weiterhin kostenfrei angeboten werden, sofern es nicht über den gesetzlichen Auftrag hinausgeht.

In § 1 werden Angebote und Leistungen definiert, § 2 regelt die Honorare und Gebühren analog zur vhs.