Die Satzung für das Kreismedienzentrum (KMZ) wird beschlossen.
Sachverhalt
Die Aufgaben des
Kreismedienzentrums (KMZ) sind bereits im Rahmen der Aufgabenanalyse
(Beschlussvorlage 2024/024) ausführlich beschrieben worden.
Das KMZ ist vom Landkreis
Nienburg/Weser auf Grundlage des gesetzlichen Auftrags des § 108 Abs. 4
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) vorzuhalten. Es hat unter anderem die
Aufgabe, die Schulen seines Zuständigkeitsbereichs bei der Anschaffung und beim
Einsatz der optisch-akustischen Lehr- und Hilfsmittel zu beraten, die
Ausbildung der jüngeren und die Fortbildung der älteren Lehrkräfte auf diesem
Gebiet zu unterstützen, das Angebot von Filmen, Lichtbildern und Tonträgern für
die Schulen zu prüfen und zu begutachten sowie auch selbst Film-, Lichtbild-
und Tonaufnahmen herzustellen, die für Unterricht und Erziehung geeignet sind,
und letztendlich eine Sammlung von derartigen Medien zum Schulgebrauch durch
Ausleihverkehr anzulegen.
Die in § 108 Abs. 4 NSchG
statuierte Verpflichtung der Landkreise zur Unterstützung der
kreisangehörigen Schulträger bedeutet insbesondere die Pflicht zur
sach- und fachgerechten Betreuung der Schulträger bzw. ihrer Schulen durch das
KMZ, damit die entsprechende Versorgung der Schulen im Kreisgebiet möglichst
einheitlich und geordnet geschieht. Bereits in der damaligen Beschlussvorlage wurde
dargelegt, dass sich die digitale Ausstattung der Schulen durch den
„Digitalpakt Schule“ sehr verändert hat, der gesetzliche Auftrag aber
unverändert geblieben ist. Dementsprechend hat die Verwaltung empfohlen, dass
die vorgehaltene Ausstattung im KMZ an die aktuellen Gegebenheiten angepasst
werden muss.
Die Verwaltung war und ist
daher der Auffassung, dass es auch zur Aufgabe des KMZ gehört, die Lehrkräfte
und Schüler:innen über die neuen Gerätschaften und deren Möglichkeiten zu
informieren. Dies setzt voraus, dass sich das KMZ auf dem Stand der Technik
befindet und sein eigenes Angebot an die Neuerungen anpasst.
Um dies zu gewährleisten,
wurden Fördermittel aus dem Programm „Lernräume der Zukunft“ beantragt. Der
Antrag wurde positiv beschieden und die ausgewählten Räume wurden bereits
eingerichtet. Die offizielle Eröffnung erfolgt am 17.12.2024.
Die „Lernräume der Zukunft“
sollen vielfach genutzt werden und vielen Interessierten offen stehen.
Grundsätzlich sind die Angebote des KMZ kostenfrei. Das durch die „Lernräume
der Zukunft“ implementierte Angebot kann im Falle eines hohen Interesses aber
über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen, so dass neue Nutzergruppen
erschlossen werden können.
Dementsprechend hält die
Verwaltung es für angemessen, dass für Angebote, die über den gesetzlichen
Auftrag hinausgehen, Kosten erhoben werden.
Die nunmehr zu beschließende
Satzung schafft die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen, um
Nutzungsgebühren erheben zu dürfen.
Die Satzung regelt in § 1 den
Zweck und die Aufgaben, in § 2 den berechtigten Personenkreis, in § 3 die
Nutzung sowie möglichen Gebühren und in § 4 die Haftung.