Betreff
Satzung für das Kreismedienzentrum (KMZ)
Vorlage
2024/212
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung für das Kreismedienzentrum (KMZ) wird beschlossen.

 


Sachverhalt

Die Aufgaben des Kreismedienzentrums (KMZ) sind bereits im Rahmen der Aufgabenanalyse (Beschlussvorlage 2024/024) ausführlich beschrieben worden.

 

Das KMZ ist vom Landkreis Nienburg/Weser auf Grundlage des gesetzlichen Auftrags des § 108 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) vorzuhalten. Es hat unter anderem die Aufgabe, die Schulen seines Zuständigkeitsbereichs bei der Anschaffung und beim Einsatz der optisch-akustischen Lehr- und Hilfsmittel zu beraten, die Ausbildung der jüngeren und die Fortbildung der älteren Lehrkräfte auf diesem Gebiet zu unterstützen, das Angebot von Filmen, Lichtbildern und Tonträgern für die Schulen zu prüfen und zu begutachten sowie auch selbst Film-, Lichtbild- und Tonaufnahmen herzustellen, die für Unterricht und Erziehung geeignet sind, und letztendlich eine Sammlung von derartigen Medien zum Schulgebrauch durch Ausleihverkehr anzulegen.

 

Die in § 108 Abs. 4 NSchG statuierte Verpflichtung der Landkreise zur Unterstützung der kreisangehörigen Schulträger bedeutet insbesondere die Pflicht zur sach- und fachgerechten Betreuung der Schulträger bzw. ihrer Schulen durch das KMZ, damit die entsprechende Versorgung der Schulen im Kreisgebiet möglichst einheitlich und geordnet geschieht. Bereits in der damaligen Beschlussvorlage wurde dargelegt, dass sich die digitale Ausstattung der Schulen durch den „Digitalpakt Schule“ sehr verändert hat, der gesetzliche Auftrag aber unverändert geblieben ist. Dementsprechend hat die Verwaltung empfohlen, dass die vorgehaltene Ausstattung im KMZ an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden muss.

 

Die Verwaltung war und ist daher der Auffassung, dass es auch zur Aufgabe des KMZ gehört, die Lehrkräfte und Schüler:innen über die neuen Gerätschaften und deren Möglichkeiten zu informieren. Dies setzt voraus, dass sich das KMZ auf dem Stand der Technik befindet und sein eigenes Angebot an die Neuerungen anpasst.

Um dies zu gewährleisten, wurden Fördermittel aus dem Programm „Lernräume der Zukunft“ beantragt. Der Antrag wurde positiv beschieden und die ausgewählten Räume wurden bereits eingerichtet. Die offizielle Eröffnung erfolgt am 17.12.2024.

 

Die „Lernräume der Zukunft“ sollen vielfach genutzt werden und vielen Interessierten offen stehen. Grundsätzlich sind die Angebote des KMZ kostenfrei. Das durch die „Lernräume der Zukunft“ implementierte Angebot kann im Falle eines hohen Interesses aber über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen, so dass neue Nutzergruppen erschlossen werden können.

 

Dementsprechend hält die Verwaltung es für angemessen, dass für Angebote, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen, Kosten erhoben werden.

 

Die nunmehr zu beschließende Satzung schafft die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen, um Nutzungsgebühren erheben zu dürfen.

 

Die Satzung regelt in § 1 den Zweck und die Aufgaben, in § 2 den berechtigten Personenkreis, in § 3 die Nutzung sowie möglichen Gebühren und in § 4 die Haftung.