Betreff
Ermächtigung zur Beschaffung eines gebrauchten Trägerfahrzeuges für den AB "Rüst"
Vorlage
2005/ABR/001
Aktenzeichen
32/142-14/294
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen empfiehlt dem Kreisausschuss, der Beschaffung eines gebrauchten Trägerfahrzeuges für den AB “Rüst” zu einem Kaufpreis bis zu  40.000 Euro zuzustimmen.


In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu Unfällen, bei denen zusätzliches schweres Rüst- und Bergungsgerät zu einer Verkürzung der Einsatzdauer und damit zu einer schnelleren Rettung von Verletzten notwendig gewesen wäre, u.a. ein Bahnunfall mit einem Bundeswehrfahrzeug am 02.12.2001 in Landesbergen-Hahnenberg.

 

Um diesen Bedarf zu decken, wird für die FTZ zum Einsatz durch die Kreisfeuerwehr ein entsprechender Abrollbehälter beschafft. Hierdurch wird das vom Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 27.11.1990 – Nr. B102-344 – beschlossene Wechselladersystem entsprechend der finanziellen Möglichkeiten weiter ausgebaut. Die Umstellung auf das Abrollbehältersystem wurde seinerzeit mit der Beschaffung eines Abrollbehälters “Gefahrgut” begonnen. Im Laufe des Jahres 1999 wurde ein weiterer Abrollbehälter “Schüttgut” beschafft, der zum Transport von verunreinigtem Schlauchmaterial und anderen Materialien bei Großeinsätzen genutzt wird.

 

Die auf diese Weise Anfang der 90er Jahre begonnene Umstellung auf das Abrollbehältersystem konnte in der Vergangenheit nicht in der beabsichtigten Weise ausgebaut werden, weil der damit verbundene Raumbedarf zunächst nicht zu realisieren war. Zunächst waren die baulichen Voraussetzungen zu schaffen. Durch den Anbau von Garagen wurden die vorhandenen finanziellen Mittel gebunden, obwohl das hohe Durchschnittsalter der an der FTZ stationierten Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge durchaus Ersatzbeschaffungen angebracht erscheinen ließen. Dies betrifft z.B. den SW 2000, der erstmals am 26.08.1968 zugelassen wurde. Hier bereitete die Ersatzteilbeschaffung schon wiederholt Schwierigkeiten, die nur durch Improvisieren gelöst werden konnten. Als Ersatz wird auch hier mittelfristig ein Abrollbehälter mit entsprechendem Schlauchmaterial statt eines Fahrzeuges erwogen.

Weitere Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge stehen ebenfalls altersbedingt zur Aussonderung an und sollen im Rahmen des Abrollbehältersystems ersetzt werden,  wenn die Finanzlage es ermöglicht bzw. wenn ein Totalausfall es erfordert.

 

Zur Zeit steht für das Abrollbehältersystem ein Trägerfahrzeug für die vorhandenen zwei Abrollbehälter der Kreisfeuerwehr zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt die Ortsfeuerwehr Nienburg über ein Trägerfahrzeug für vier dort vorgehaltene Abrollbehälter. Der weitere Ausbau des Abrollbehältersystems erfordert die Beschaffung eines weiteren Trägerfahrzeugs. Im Einsatz wird oftmals mehr als ein Abrollbehälter benötigt, so dass der Transport der Abrollbehälter dann nur nacheinander erfolgen kann. Insbesondere bei größeren Schadensereignissen, bei denen mehrere Abrollbehälter benötigt werden, führt dies zu Engpässen.

 

In der nächsten Zeit werden in Anbetracht der beschlossenen Umstellung von der analogen auf die digitale Alarmierung voraussichtlich die entsprechenden Finanzmittel jedoch gebunden sein. Mittel in größerem Umfang stünden dann frühestens im Jahr 2008 wieder zur Verfügung. Weitere Mittel werden in den nächsten Jahren voraussichtlich durch die Einführung des Digitalfunks gebunden werden.

 

In diesem Jahr stehen jedoch nach der kurzfristigen Umplanung der bereits für 2005 zunächst vorgesehenen Haushaltsmittel für den Aufbau der digitalen Alarmierung noch entsprechende Finanzmittel für die Beschaffung eines handelsüblichen Trägerfahrzeuges als Gebrauchtfahrzeug zur Verfügung.

 

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 12.04.2005 wurde der Ausbau des Abrollbehältersystems durch die Auftragsvergabe zur Beschaffung eines weiteren Abrollbehälters – AB “Rüst” für schweres Rettungs- und Bergungsgerät - an die Fa. Ziegler GmbH, Giengen, zum Preis von 80.469,20 € (Drucksache Nr. 2005/KA/044-01) weiterverfolgt. Im Rahmen der seit Herbst 2003 laufenden Planungen und im Zuge der Konkretisierung der an einen AB “Rüst” zu stellenden Anforderungen wurde wegen der umfangreichen erforderlichen Gerätschaften ein Abrollbehälter mit den zulässigen Höchstabmessungen (Gesamtlänge: 6.500 mm, Gesamtbreite: 2.450 mm, Gesamthöhe: 2.385 mm) gewählt.

Aufgrund der angespannten Finanzlage war es nicht möglich, in einem Zuge ein Trägerfahrzeug mit einem komplett ausgestatteten Abrollbehälter “Rüst” zu beschaffen.

Das derzeit in der FTZ vorhandene Trägerfahrzeug wurde aufgrund der seinerzeit geltenden technischen Weisung nur für Abrollbehälter mit einer Gesamtlänge von 5.900 mm beschafft und vermag daher den Abrollbehälter, der zurzeit beschafft wird, nicht aufzunehmen und zu transportieren.

 

Um die Kosten für ein neues Trägerfahrzeug so gering wie möglich zu halten, soll ein gebrauchtes, technisch unbedenkliches Fahrzeug mit den handelsüblichen Maßen  beschafft werden. Die Kosten dafür würden nach den eingeholten Informationen zwischen 30.000 bis 40.000 € (inklusive Mehrwertsteuer) liegen. Gelegentlich werden Fahrzeuge in gutem Zustand günstig zum Kauf angeboten. Hierfür ist es erforderlich, möglichst schnell auf ein solches Angebot zu reagieren.

 

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit ca. 40.000                                      Ja

   Nein                                                            Nein

 

Ein Haushaltsrest von 27.000 Euro aus dem Jahr 2004 ist verfügbar, der Restbetrag ist im Haushaltsplan 2005 enthalten.