Betreff
Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen;
hier: Schülerbeförderung
Vorlage
2005/AAS/002
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Landkreis Nienburg/Weser als Träger der Schülerbeförderung
übernimmt die Kosten für zusätzliche Beförderungsmittel (Fahrzeuge der Mitgliedsbetriebe der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg/Weser mbH) für Fahrten zu den Berufsbildenden Schulen und zurück im Rahmen der “Hauptschultage” bzw. Berufsorientierung, soweit diese Fahrten nicht mit dem Linienverkehr möglich sind.

 

Für Fahrten zu Praktikumsbetrieben tragen die Erziehungsberechtigten die Kosten der Schülerbeförderung gemäß Ziffer 4.2 des RdErlasses des MK vom 04.08.2004 selbst.


Das Land Niedersachsen hat durch den RdErl. des MK vom 04.08.2004 die Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen neu geordnet. Berufsorientierende Maßnahmen sind Schulveranstaltungen und sollen je nach Schulform in unterschiedlicher zeitlicher Intensität durchgeführt werden. Schwerpunkte sind Betriebs-
oder Praxistage, Schülerbetriebspraktika, Betriebserkundungen, praxisorientierte Lernphasen innerhalb des Fachunterrichts und andere Lernangebote, die der Sicherung der Ausbildungsfähigkeit dienen. Dabei sollen die Schulen mit Betrieben, berufsbildenden Schulen und der Berufsberatung zusammenarbeiten.

 

Hinsichtlich der im Rahmen des Schülerbetriebspraktikums anfallenden Schülerbeförderungskosten regelt der RdErlass, dass diese die Erziehungsberechtigten tragen.

 

Deshalb hat der Landkreis Nienburg/Weser als Träger der Schülerbeförderung nach rechtlicher Prüfung die Auffassung vertreten, dass ihn weder Bereitstellung noch finanzielle Pflichten treffen. Diese Rechtsauffassung ist den Schulen mit Schreiben vom 16.02.2005 mitgeteilt worden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Schulen sich intensiv bemühen, wohnortnahe Praktikumsplätze einzuwerben, bei denen sich die Frage der Schülerbeförderung gar nicht erst stellt.

 

Am 10.03.2005 fand in den Berufsbildenden Schulen ein Gespräch zwischen der Schulleitung und Vertretern von Haupt- und Förderschulen zu diesem Thema statt. Darin wurde auch die Beibehaltung der so genannten “Hauptschultage” gefordert. Der pädagogische Wert dieser “Hauptschultage” ist unbestritten. Dafür hat der Landkreis die notwendigen zusätzlichen Beförderungsmittel bereit gestellt und bezahlt. Jährlich sind rund 15.000 € aufgewendet worden.

 

Wegen der Wünsche der Schulleitungen zu den “Hauptschultagen” ist im Rahmen einer schriftlichen Umfrage die Notwendigkeit ermittelt worden. Daraus lassen sich folgende Kernaussagen ableiten:

 

-         Orientierungsmöglichkeit von Schülerinnen und Schülern in unterschiedlichen (mindestens zwei) Berufsfeldern und zusätzliche Einblicke in die Berufswelt; vorteilhaft für eine spätere Praktikums- und Berufsentscheidung

-         Verlust von Schwellenängsten und Orientierung im zukünftigen System BBS; erste Erfahrungen werden in “betreutem” Rahmen gemacht

-         Arbeiten unter realen Bedingungen, da die Möglichkeiten der BBS denen einer Ausbildung entsprechen

-         Zusätzliche Erfahrungen für begleitende Lehrkräfte im vielfältigen BBS-Angebot; hiervon profitieren Eltern und Schülerinnen und Schüler bei notwendigen Beratungsgesprächen

-         Zusammentreffen von Schülerinnen und Schülern von Hauptschule und Förderschule

-         Stärkung von Selbstverantwortung und Selbstbewusstsein von Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

 

Gerade die “ländlich strukturierten” Schulen haben verstärkt das Argument benannt, ein Wegfall der kostenlosen Schülerbeförderung würde eine Benachteiligung des ländlichen Raumes nach sich ziehen.

 

Die Schulleitung der Berufsbildenden Schulen hat in der Veranstaltung am 16.02.2005 erklärt, die Schule könne aus räumlichen, sächlichen und personellen Gründen die Berufsorientierung nur im zeitlichen Umfang der bisherigen “Hauptschultage” sicherstellen. Eine zeitliche Ausweitung sei nicht möglich. Daraus folgt, dass die Beförderungsnotwendigkeiten sich im Rahmen der bisherigen Ansprüche bewegen werden.

 

Um auch den Schülerinnen und Schülern aus den ländlichen Teilen des Kreisgebietes eine Zugangsmöglichkeit zu den “Hauptschultagen”/Berufsorientierung zu geben, wird die Übernahme der Kosten empfohlen.