Betreff
a) Digitale Alarmierung für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
b) Sonderprogramm zur Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfänger für die Feuerwehren im Landkreis Nienburg/Weser in den Jahren 2006 und 2007
Vorlage
2005/ABR/010
Aktenzeichen
32/141-70/00
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.

I.  Für die digitale Alarmierung der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes wird ein eigenes Netz errichtet.

 

II. Vorbehaltlich der Zustimmung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden werden im Rahmen eines Sonderprogramms in den Jahren 2006 und 2007 unter Inanspruchnahme der ansonsten zu verteilenden Feuerschutzsteuermittel entsprechend dem Bedarf digitale Funkmeldeempfänger durch den Landkreis beschafft.

 


I. Digitale Alarmierung für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

 

1.    Ausgangslage

 

Der Kreisausschuss hat am 28.09.2004 auf Empfehlung des Ausschusses für Brandschutz und Rettungswesen vom 22.09.2004 beschlossen, die Alarmierung der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes im Landkreis Nienburg/Weser vom analogen auf das digitale System umzustellen (Drucksache Nr. 2004/ABR/021-05). Der Aufbau soll in den Jahren 2006/2007 erfolgen. Der Kreisausschuss hat desweiteren beschlossen, dass die Beratung über das endgültige System durch den Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen im Frühjahr 2005 erfolgt. Im einzelnen wird auf die Drucksachen Nr. 2004/ABR/021-01 bis 2004/ABR/021-06  sowie Drucksachen Nr. 2004/ABR/022-01 bis 2004/ABR/022-04 verwiesen.

 

Auf dem Markt sind derzeit zwei grundsätzlich verschiedene Systeme anzutreffen, die unterschiedliche Beschaffungs- und Betriebswege sowie Finanzierungsarten verlangen. Zum einen kommt das Alarmierungssystem im 2 m-Band-System in Betracht, das selbst zu beschaffen und zu betreiben ist. Dafür ist der Aufbau einer Infrastruktur erforderlich, die in einem Zuge zu finanzieren ist. Betriebskosten, Ersatzbeschaffungen und Abschreibungen werden gesondert behandelt.

Zum anderen bietet die Fa. e*message ein Pagingsystem an, bei dem der eigenständige Aufbau einer Funkinfrastruktur und die damit verbundenen Kosten entfallen. Für den Betrieb verlangt e*message ein monatliches Entgelt, das an die Anzahl der Pager gekoppelt ist. Die Pager können gekauft oder gemietet werden.

 

Die Grundmerkmale dieser zwei Systeme wurden im Wesentlichen bereits dargelegt. Dazu wird insbesondere auf die Drucksache Nr. 2004/ABR/021-01 mit Anlage sowie Drucksache Nr. 2004/ABR/021-02 wird verwiesen.

 

 

2.    Aktueller Sachstand

 

Zwischenzeitlich hat das Niedersächsische Innenministerium mit Erlass vom 10.01.2005 die grundsätzliche Eignung beider Systeme festgestellt.

Das Niedersächsischen Innenministerium hat zugleich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der technischen Möglichkeiten und Netzbetriebsvarianten nicht möglich sei, eine Präferenz für das eine oder für das andere System festzulegen. Im Gegensatz zum Digitalfunk verlange die Alarmierung auch nicht die Einheitlichkeit der Systeme. Eine BOS-Zulassung nach den Regelungen der BOS-Funkrichtlinie bedarf weder das System noch die Endgeräte von e*message, da e*message  nicht mit einer BOS-Frequenz arbeitet und daher nicht den Bestimmungen für Frequenzzuteilungen unterliegt.

Im Ergebnis bleibt es damit dem Aufgabenträger überlassen, die Alarmierung in seinem Zuständigkeitsbereich entsprechend den eigenen Anforderungsgrundlagen und Finanzierungsmöglichkeiten zu gestalten. Dem Niedersächsischen Innenministerium zufolge hat bei der Gestaltung des Anforderungsprofils die sichere Erreichbarkeit für schnell zum Einsatz zu bringende Kräfte Vorrang.

 

Sicherheit und Schnelligkeit des digitalen Alarmierungssystems bilden auch für den Landkreis Nienburg die wesentlichen Entscheidungskriterien. Dabei ist - soweit die qualitativen Anforderungen als erfüllt angesehen werden können, aber auch nur dann - im Sinne sparsamer Haushaltsführung dem wirtschaftlicheren System der Vorrang zu geben.

 

Die qualitativen Anforderungen können hinsichtlich der marktgängigen digitalen Alarmierungssysteme im 2m-Bandbereich ohne weiteres als gegeben angesehen werden. Digitale 2m-Bandsysteme sind seit ca. 10 Jahren in einer Vielzahl von Kommunen im Einsatz. Sie haben sich in der praktischen Anwendung über einen langen Zeitraum bewährt und wurden im Laufe der Zeit technisch verfeinert und verbessert. Im Detail wird die Definition der erforderlichen Leistungsmerkmale der Ausschreibung vorbehalten sein.

 

Inwieweit auch das System von e*message grundsätzlich die qualitativen Anforderungen erfüllt, bedarf einer genaueren Analyse und Bewertung. Mit dem Einsatz des Systems von e*message konnten bisher nur vergleichsweise wenige Erfahrungen gesammelt werden. Um den politischen Gremien dennoch eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen und damit eine abgewogene Entscheidung zu ermöglichen, wurden weitere Informationen u.a. aus Gesprächen mit der Firma e*message sowie dem Landkreis Osnabrück als Anwender des Systems von e*message gewonnen. Die Ergebnisse werden in der Anlage 1 im einzelnen dargestellt.

 

 

3.    Bewertung

 

Bei der Bewertung des gesammelten Datenmaterials ist zu berücksichtigen, dass sich die verfügbaren Informationen, soweit sie e*message betreffen, aus relativ wenigen Quellen stammen: Zum einen aus Gesprächen mit der Firma e*message selbst, zum anderen aus dem der Anlage 2 des Berichts der “AG Digitalfunk Niedersachsen” sowie einem Gespräch mit dem Landkreis Osnabrück vom 5. April 2005, in dem die Vertreter des Landkreises auch von den nach der Pilotphase gesammelten Erfahrungen berichtet haben.

 

Was die Aussagen von e*message selbst betrifft, darf unterstellt werden, dass die Aussagen von e*message - naturgemäß - von einem kaufmännischen Interesse begleitet werden.

 

Was die Informationen des Landkreises Osnabrück betrifft, so ist zu berücksichtigen, dass e*message nicht im “Volllast- und Alleinbetrieb” eingesetzt wird. E*message kommt hier als zweite Variante neben der vorhandenen analogen Alarmierung in einem Teilbereich des Rettungsdienstes zum Einsatz (40 Pager). Mit e*message werden die Notärzte und der Krankentransport alarmiert. Die Notfallrettung hingegen wird zur Zeit wegen der relativ langen Alarmierungsdauer bei e*message analog alarmiert.

 

Im Gegensatz zum Landkreis Nienburg verfügt der LK Osnabrück über ein noch gut funktionierendes analoges Alarmierungssystem, so dass e*message lediglich ergänzungsweise als “2. Standbein” zum Einsatz kommt. E*message läuft dort zu äußerst günstigen Konditionen sozusagen im “erweiterten Probebetrieb”.

 

Die Berufsfeuerwehr (BF) Gelsenkirchen hat im übrigen ebenfalls das Alarmierungssystem der Fa. e*message eingeführt. Wiederholte schriftliche Anfragen bei der BF nach den dort gesammelten Erfahrungen wurden allerdings nicht beantwortet. Die telefonischen Aussagen sind nicht ergiebig.

 

Da e*message bisher nur bereichsweise und nicht als alleiniges Alarmierungssystem zum Einsatz kommt, stehen die gewonnenen Erkenntnisse weiterhin unter dem Vorbehalt einer gewissen Vorläufigkeit.

 

Dies vorausgeschickt, bleibt festzuhalten: Ein wesentlicher Vorteil des Systems von e*message liegt darin, dass wegen des Vorhandenseins eines Großteils der DAU im Landkreis Nienburg eine kurzfristige Inbetriebnahme erfolgen könnte. Aus technischer Sicht besteht die Stärke von e*message nach den bisherigen Erkenntnissen in der überdurchschnittlich guten Inhouse-Versorgung.

Die Befürchtung, e*message sei ungeeignet, da nach BOS nicht zulassungsfähig, relativiert sich dadurch, dass e*message systembedingt nicht mit einer BOS-Frequenz arbeitet und daher eine BOS-Zulassung nicht denkbar ist. Auch aus Sicht des Niedersächsischen Innenministeriums ist dies systembedingt und begründet keine Zweifel an der grundsätzlichen Eignung des Systems.

 

Das Finanzierungsmodell im Falle von e*message würde finanzielle Spielräume offenhalten und weitere Investitionen auch während der Einführung der digitalen Alarmierung erlauben, während bei der Entscheidung für ein 2m-Bandsystem andere Investitionen in den nächsten beiden Jahren zurückzustellen wären (Investitionsstau).

 

In technischer Hinsicht sind bei e*message Schwächen vor allem bei der relativ langen Alarmierungsdauer zu verzeichnen. Weitere Optimierungen bei der Alarmierungsdauer sind nicht zu erwarten. Der Landkreis Osnabrück setzt e*message daher (bislang) nicht für die Notfallrettung ein.

Erhebliche Abstriche sind auch bei Handhabung der Endgeräte (Halterung, Batteriebetrieb) zu machen.

 

Vor allem aber sind die Systemrisiken, die sich durch den Übertragungsweg von der Leitstelle zum “National Operation Centre” in Berlin ergeben, in letzter Konsequenz nicht kalkulierbar. Die Datenübertragung erfolgt über Leitungswege, auf die weder der Landkreis als Systemanwender noch e*message als Systemanbieter unmittelbaren Einfluss ausüben kann. Bei Störungen in diesem Bereich wird der Landkreis als Systemanwender die Konsequenzen tragen müssen, ohne dafür e*message oder gar den Betreiber der Datenleitung (z.B. Telekom) haftbar machen zu können. Bei Beeinträchtigungen der Infrastruktur, z.B. im Katastrophenfall, ist bei e*message von einer vergleichsweise höheren Ausfallgefahr auszugehen.

Die Datenübertragung von der Leitstelle nach Berlin eröffnet darüber hinaus – ungeachtet aller Sicherheitsvorkehrungen - eine zusätzliche “Flanke” für Manipulationen oder Angriffe von außen.

 

Vor allem diese Defizite können durch die o.g. Vorteile nicht kompensiert werden. Die Bedeutung der Aufgaben der Feuerwehren, des Rettungdienstes und des Katastrophenschutzes sowie insbesondere der Rang der im Einsatzfall bedrohten Rechtsgüter schließen es aus, diese Defizite in Kauf zu nehmen.

 

Demgegenüber bestehen hinsichtlich der marktgängigen 2m-Bandsysteme in technischer Hinsicht keinerlei Bedenken. Netzeinrichtung und –betrieb sind unproblematisch und seit Jahren in vielen Kommunen bewährt. Probleme oder Schwierigkeiten grundsätzlicher Art sind nicht bekannt. Die marktgängigen Endgeräte wurden im Laufe der Jahre verbessert.

Da mehrere Anbieter von 2m-Bandsystemen und entsprechenden Endgeräten auf dem Markt sind, kann hier über den Weg der Ausschreibung eine weitere Konkretisierung und Optimierung von Leistungsmerkmalen erfolgen.

 

Störfälle lassen sich natürlich auch beim Betrieb eines 2m-Bandsystems nicht ausschließen. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass die Entstörung im Regelfall durch den Landkreis selbst bzw. die Kreisfeuerwehr erfolgen kann. Damit besteht im Regelfall weder eine Abhängigkeit vom Dienstleistungsanbieter, noch von beauftragten Drittfirmen, noch von den Betreibern der ISDN- bzw. Telefonleitungen. Im Ergebnis ist daher der digitalen Alarmierung über ein 2m-Bandsystem der Vorzug zu geben.

 

 

4. Einführung des Digitalfunks

 

Nach dem Bericht der Arbeitsgruppe Digitalfunk Niedersachsen wird davon ausgegangen, dass auch der Sprech- und Datenfunk in der Lage sein wird, einen Teil der Funkversorgung für die Alarmierung von Endgeräten im Basisnetz mit abzudecken. Ob das Land Niedersachsen die Alarmierung durch den Digitalfunk nutzen will, ist noch nicht entschieden. Allerdings ist davon ausgegangen, dass der Digitalfunk die Alarmierung nicht vollständig mitübernehmen kann, sondern sich auf die Alarmierung außerhalb von Gebäuden reduziert. Die Inhouse-Versorgung kann über den Digitalfunk aller Voraussicht nach nicht mit abgedeckt werden.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Berliner Innensenats zu verstehen, im Hinblick auf die Einführung des Digitalfunks zu verfügen, dass für die Berliner Feuerwehr derzeit keine neuen Endgeräte für die digitale Alarmierung beschafft werden. Nur unvermeidbare Ersatzbeschaffungen werden vorgenommen. In Berlin geht man davon aus, dass der Digitalfunk in der Lage ist, in Berlin auch die (aktive) Alarmierung sicherzustellen. Die Funk-Kategorie B, so die Aussage der Berliner Feuerwehr, sei in der Lage, auch die Inhouseversorgung zu leisten. In einem Flächenlandkreis wie Nienburg ist die Ausgangssituation jedoch eine andere, so dass hier eine Vergleichbarkeit ausscheidet.

 

 

4.    Kosten

 

Mit Schreiben vom 8. März 2005 hat e*message zur Orientierung folgende Kosten genannt:

 

a)    Netzdienstleistung inklusive Meldeempfänger e*Alarm II mit Full Service

1500 Teilnehmer mit einer Laufzeit von 5 Jahren

Netzdienstleistung inkl. Meldeempfänger mit Full Service

pro Teilnehmer und Jahr                                                                       78,00 €, netto

                                                                                                                90,48 €, brutto

 

b)    nach Ablauf der 5 Jahre (Finanzierung der Meldeempfänger)

Netzdienstleistung

       pro Teilnehmer und Jahr                                                                      42,00 €, netto

                                                                                                                      48,72 €, brutto

      

Ab 1350 Teilnehmern gewährt e*message einen Rabatt auf die og. Netzdienstleistung. Pro Teilnehmer und Jahr sind dann 36,54 € brutto (31,50 € netto) fällig (excl. Meldeempfänger).

 

 

Bei den Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten im Landkreis Nienburg/Weser sind zur Zeit 1.298 FME vorhanden. Zusammen mit dem Rettungsdienst sind rund 1.500 FME im Einsatz. Die Kosten bei e*message würden sich demnach in den ersten fünf Jahren jährlich auf 135.720 € belaufen (90,48 € pro Teilnehmer). In fünf Jahren müssten 678.600 € aufgewendet werden. Mit der Rabattgewährung nach fünf Jahren betragen die jährlichen Kosten dann nur noch 54.810 € (36,54 € pro Teilnehmer). Die Anbindung an den Einsatzleitrechner kostet zwischen 2.000 € und 5.000 € (netto). Für einen Redundanzalarmgeber entstehen Kosten in Höhe von ca. 10.000 € (netto). Hinzu kommen die laufenden Kosten für Strom und Verbindungen (ISDN, Datex P, Internet).

 

Die Kosten für ein eigenes Netz mit 20 DAU würden – wie in der Sitzung am 22.09.2004 bereits erläutert – rund 340.000 € (brutto) betragen. Die Endgeräte wären gesondert zu beschaffen, siehe unter Punkt II.

 

Im einzelnen wird auf die Anlage 2 verwiesen.

 

 

5. Sonstiges

 

Zur Zeit führt die Fa. Oelmann, Springe, im Kreisgebiet eine Feldtestinstallation zur Erprobung der von ihr entwickelten Pocsag-Infrastruktur durch. Die Fa. Oelmann hat an den Standorten Nienburg, Marklohe (OT Neulohe), Estorf (OT Leeseringen) und Stolzenau (OT Holzhausen) sog. digitale Alarmumsetzer (DAU) installiert und 25 Meldeempfänger zur Verfügung gestellt. Der digitale Alarmgeber (DAG) wurde über eine Schnittstelle mit dem Einsatzleitrechner verbunden. Mit dem Probebetrieb wurde am 3. Mai 2005 begonnen. Die Installation und der Probebetrieb sind für den Landkreis Nienburg/Weser kostenfrei.

 

Die Erprobung erfolgt auf Bitte der Fa. Oelmann. Sie hat keine präjudizierende Wirkung auf die in Frage stehende Grundsatzentscheidung. Die im Probebetrieb gewonnenen Erkenntnisse könnten aber dennoch für diese Entscheidung von Bedeutung sein und werden in der Sitzung mündlich berichtet.

 

 

 

II. Sonderprogramm zur Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern für
    die Feuerwehren im Landkreis Nienburg Weser in den Jahren 2006 und 2007

 

 

Die Umstellung von der analogen auf die digitale Alarmierung erfordert auch einen kompletten Austausch der Funkmeldeempfänger. Die Kosten für die FME der Feuerwehren sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Nieders. Brandschutzgesetz von den Gemeinden zu tragen. Bei den Ortswehren sind 1.184 FME im Einsatz. Rund 70 Geräte davon sind umrüstbar von analogen auf digitalen Betrieb. Für den Landkreis einschließlich ABC-Zug, Technische Einsatzleitung und Leitstelle müssten 114 FME beschafft werden. Die Kosten für die Neubeschaffung belaufen sich auf rund 385.000 €. Um einen möglichst günstigen Preis zu erzielen, bietet sich ein gemeinsamer Einkauf an. Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, soll unter Federführung des Landkreises wieder ein Sonderprogramm abgewickelt werden.

 

Unter Berücksichtigung der Verfahrenswege ist es angebracht, die Beschaffungskosten in die Haushaltspläne der Kommunen mit einem erheblich Anteil in 2006 einzustellen, da mit dem Netzaufbau in der zweiten Jahreshälfte 2006 begonnen werden soll. Ende 2006, Anfang 2007 könnten dann die ersten Ortswehren mit digitalen FME ausgerüstet werden. Die Vervollständigung des Gerätebestandes ist dann als weiteres Sonderprogramm mit der Finanzierung aus den Mitteln der auf die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden entfallenden Feuerschutzsteuer für das Jahr 2007 einzuplanen.

 

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit ca. 725.000                                    Ja

   Nein                                                            Nein

 

Die Kosten für das Netz belaufen sich auf rund 340.000 €, für die digitalen Funkmeldeempfänger auf rund 385.000 €.