Betreff
Verpflichtung von nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitgliedern
Vorlage
2005/ABS/001
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für berufsbildende Schulen

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.12.2004 den Elternvertreter und die Schülervertreter für den Ausschuss für die berufsbildenden Schulen neu berufen.

 

Die Gruppenvertreter sind im Falle ihrer Sitzungsteilnahme nach den §§ 20 - 22 NLO zu verpflichten. § 20 betrifft die Amtsverschwiegenheit, § 21 das Mitwirkungsverbot und § 22 das Vertretungsverbot