Betreff
Verpflichtung von nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitgliedern
Vorlage
2005/AAS/003
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.12.2004 die Elternvertreter und die Schülervertreter für den Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen neu berufen.

 

Die Gruppenvertreter sind im Falle ihrer Sitzungsteilnahme nach den §§ 20 - 22 NLO zu verpflichten. § 20 betrifft die Amtsverschwiegenheit, § 21 das Mitwirkungsverbot und § 22 das Vertretungsverbot.