Betreff
Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2005 im UA 65000 - Kreisstraßen -
Vorlage
2005/SBA/004
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Der Straßenbauausschuss stimmt den Haushaltsansätzen im Rah­men des 1. Nachtragshaushaltsplanentwurfes 2005 in der vorgeleg­ten Form zu.


Für Baukosten und die erforderlichen Auflastkosten für Ingenieur-
leistungen sind im Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2005 fol­gende Ansätze eingestellt worden:

 

Vermögenshaushalt

 

Einnahmen:

 

HSt.:

Bezeichnung

neuer An­satz in €

bisheriger Ansatz in €

mehr/weniger in €

65000 347000

Einnahmen aus der Abwicklung von Stra­ßenbaumaßnahmen

 

 

6.800

 

 

1.000

 

 

+ 5.800

65000 361000

Zuweisungen n. d. GVFG zum Ausbau von Kreisstraßen

 

 

922.400

 

 

1.136.000

 

 

- 213.600

 

 

 

 

- 207.800

 

Ausgaben:

 

HSt.:

Bezeichnung

neuer An­satz in €

bisheriger Ansatz in €

mehr/weniger in €

65000 954200

Radweg K 29 Lie­benau – Pennigsehl

 

44.000

 

400.000

 

- 356.000

65000 954700

Ausbau und Radweg K 19 Jägerkrug – Kreuzkrug

 

 

30.000

 

 

0

 

 

+ 30.000

65000 982000

Ausbau K 10 in der OD Loccum (2. BA)

 

28.100

 

0

 

+ 28.100

65000 960100

Sanierung der Weser­brücke

 

25.000

 

0

 

+ 25.000

65000 955000

Ausbau K 2 Draken­burg – Balge

 

2.300

 

0

 

+ 2.300

65000 955100

Ausbau u. Radweg K 3 Nienburg – Stöckse

 

2.500

 

0

 

+ 2.500

 

 

 

 

- 268.100

 

Begründungen:

 

HSt. 65000 347000

Kostenanteil des Wasserverbandes Rehburg-Loccum aufgrund Verwendungsnachweis für Ausbau K 10 OD Loccum (2. BA).

 

HSt. 65000 361000

Abzusetzende Förderung wegen Rücknahme des Ausgabeansatzes um 356.000 € für Baukostenanteil K 29.

 

HSt. 65000 954200

Baukostenanteil von 356.000 € fällt erst ab 2007 an.

 

HSt. 65000 954700

Bepflanzungskosten und Endabrechnung Planungskosten.

 

HSt. 65000 982000

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises zu erstattende Über­zahlung des von der Stadt Rehburg-Loccum geleisteten Kostenan­teils für Ausbau der K 10 OD Loccum (2. BA).

 

HSt. 65000 960100

Schlusszahlung Planungskosten für Ingenieurleistungen des Stra­ßenbauamtes.

 

HSt. 65000 955000 und 65000 955100

Planungskosten für Ingenieurleistungen des Straßenbauamtes für die Ausarbeitung der GVFG-Anträge.