Betreff
Errichtung einer 10. Klasse an der Gutenbergschule Förderschule L in Hoya
Vorlage
2005/AAS/008
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

An der Gutenbergschule, Förderschule L, Hoya, wird gemäß § 106 Abs. 2 i.V. mit § 14 Abs. 5 NSchG mit Wirkung vom 01.08.2006 eine 10. Klasse errichtet.

 

Der planerische Einzugsbereich der 10. Klasse entspricht den Festlegungen für die Gutenbergschule in den Zielplänen des Schulentwicklungsplanes.

 

Der planerische Einzugsbereich für die 10. Klasse der Friedrich-Fröbel-Schule wird um den planerischen Einzugsbereich der Gutenbergschule mit Wirkung vom 01.08.2006 eingeschränkt.


Förderschulen unterrichten Schülerinnen und Schüler, bei denen ein bestimmter Förderbedarf festgestellt worden ist, der in einer anderen Schulform nicht geleistet werden kann. In der Förderschule können Schülerinnen und Schüler aller Schuljahrgänge unterrichtet werden (§ 14 NSchG). In entsprechender Anwendung von § 9 Abs. 3 NSchG (Hauptschule) können Förderschulen auch eine 10. Klasse führen, damit die Schülerinnen und Schüler dort ihren Hauptschulabschluss erlangen. Der Besuch der 10. Klasse ist freiwillig.

 

Bisher war nur an der Friedrich-Fröbel-Schule in Nienburg eine 10. Klasse mit kreisweitem Einzugsbereich eingerichtet. Die Schülerzahlen reichten für die Bildung einer Klasse aus.

 

Mit Kreistagsbeschluss vom 31. Oktober 2003 wurde auch an der Förderschule L, Schule am Winterbach, in Pennigsehl, mit Wirkung vom 01.08.2004 eine 10. Klasse eingerichtet.

 

Im aktuellen Schuljahr 2004/05 besuchen in der Fröbelschule 15 Schülerinnen und Schüler und in der Schule am Winterbach 10 Schülerinnen und Schüler die 10. Klassen.

 

Die anfänglichen Bedenken, das Angebot an 10. Klassen außerhalb des Standortes Nienburg könne an der Friedrich-Fröbel-Schule den Bestand gefährden, haben sich nicht bestätigt. Vielmehr motiviert das wohnortnahe Schulangebot in der gewohnten Schulumgebung mehr Schülerinnen und Schüler, die 10. Klasse zu besuchen und den Hauptschulabschluss anzustreben. Dieses Ziel ist zu unterstützen.

 

Die Gutenbergschule, Förderschule L, Hoya, hat am 18.03.2005 beantragt, mit Wirkung vom 01.08.2006 ebenfalls eine 10. Klasse zu

/    führen. Die Antragsbegründung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Schulbehörde, Außenstelle Nienburg, hat die Errichtung einer 10. Klasse mit Schreiben vom 13.05.2005 schulfachlich befürwortet.

 

Die Gesamtkonferenz und der Schulelternrat haben der Maßnahme zugestimmt. Nach Mitteilung der Schule entsteht kein zusätzlicher Raumbedarf. Nach dem Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes lässt sich die Maßnahme räumlich organisieren. Wesentliche Mehrkosten entstehen dem Schulträger nicht.