Betreff
Zahlung von kostendeckenden Beiträgen an die Region Hannover für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2005/ABS/003
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für berufsbildende Schulen

Mit der Region Hannover wird eine Vereinbarung nach § 104 NSchG über die Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Nienburg/Weser geschlossen, für deren Ausbildungsgänge im Landkreis Nienburg/Weser kein Schulangebot besteht.

 

Die Vereinbarung soll vom Schuljahr 2005/06 an gelten.


Unter Bezugnahme auf die Erörterungen in der Sitzung des Ausschusses für die berufsbildenden Schulen am 14.09.2004 und den darin gefassten Beschluss, keine Vereinbarung nach § 104 NSchG

/    (Anlage: Vertragsentwurf) mit der Region Hannover zu schließen, ist ihr eine entsprechende Mitteilung gegeben worden.

 

Die Region Hannover hat mit Schreiben vom 17.11.2004 gebeten, der Landkreis Nienburg/Weser möge seine Haltung noch einmal
überdenken. Sie hat im Übrigen nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungspläne zum 01.01.2007 (hier: berufsbildende Teile) die Region gehalten sein könnte, in bestimmten strittigen Ausbildungsgängen den Landkreis Nienburg/Weser aus den zurzeit geltenden Einzugsbereichen
herauszunehmen.

 

Damit wäre für einen Teil der Schülerschaft aus dem Landkreis Nienburg/Weser kein Zugang zu den Ausbildungsgängen mehr möglich. Die Schülerinnen und Schüler  wären ohne Ausbildungsmöglichkeiten, weil die Berufsbildenden Schulen in Nienburg wegen zu geringer Schülerzahlen und wegen einer notwendigen inhaltlichen, personellen und organisatorischen Ausrichtung der Ausbildungsgänge diese nicht vorhalten können. Alternativ müssten Ausbildungsmöglichkeiten an ungünstig gelegenen Schulstandorten gesucht werden.

 

Wenn ein Einvernehmen mit der Region Hannover nicht hergestellt wird, würde dies zu Lasten der Schülerinnen und Schüler gehen. Das sollte vermieden werden. Betroffen sind rund 450 Schülerinnen und Schüler in 115 Schulformen bzw. Ausbildungsberufen, von denen etwa 200 unter die gesetzliche Abrechnungsregel nach § 105 NSchG fielen. Die Beträge nach § 105 NSchG wurden gezahlt. Die Verwaltung schlägt deshalb in Abänderung der bisherigen Auffassung vor, mit der Region Hannover eine Vereinbarung nach § 104 NSchG abzuschließen.

 

Nach den bisherigen Schätzungen liegt der jährliche Mehraufwand bei rund 100.000 €. Für diesen Betrag könnten die sehr differenzierten Ausbildungsangebote im Landkreis Nienburg/Weser nicht realisiert werden.