Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2005
Vorlage
2005/FA/003
Aktenzeichen
20
Art
Ausschuss für Finanzen und Personal

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2005 wird beschlossen.


Ein Nachtragshaushalt ist gemäß § 87 Abs. 2 NGO i. V. m. § 65 NLO aufzustellen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

 

Von der Kämmerei ist unter Beteiligung der Fachämter der beigefügte Entwurf für die Nachtragshaushaltssatzung und für den Nachtragshaushaltsplan aufgestellt worden. Er berücksichtigt den bisherigen Haushaltsverlauf und die aktuelle Beschlusslage der Gremien des Kreistages. Die wichtigsten Änderungen sind mit Erläuterungen versehen. Soweit sich weitere Korrekturen bis zum Sitzungstermin ergeben, wird eine Übersicht hierüber in der Sitzung vorgelegt.

 


Anlagen:

 

Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes mit Erläuterungen