Betreff
Führung der Hauptschule, Waldschule Steyerberg, als Ganztagsschule nach § 23 NSchG
Vorlage
2005/AAS/011
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Die Hauptschule, Waldschule Steyerberg, wird nach den Plänen und Kostenschätzungen von Architekturbüro und Schulamt in Höhe von bis zu 1.260.200 € als Ganztagsschule erweitert, umgebaut und eingerichtet.


Für die Waldschule Steyerberg ist nach umfassender Planung und Vorbereitung am 20. Januar 2005 beim Land die Genehmigung zur Führung als Ganztagsschule gemäß § 23 Abs. 4 NSchG beantragt worden.

 

Gleichzeitig wurde für die damit zusammenhängenden Investitionen ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Bundesprogramm “Zukunft, Bildung und Betreuung” 2003 - 2007 gestellt.

 

Der Antrag nach § 23 Abs. 4 NSchG wurde vom Kultusministerium mit Bescheid vom 14.06.2005 mit Wirkung vom 01.08.2005 genehmigt. Mit dieser Genehmigung ist grundsätzlich kein Anspruch auf Zuweisung personeller Ressourcen nach 5.1 des Erlasses “Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen” vom 09.02.2004 verbunden und kann vom Land auch für die Zukunft nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Die Schule muss deshalb den Ganztagsbetrieb als so genanntes “Kooperationsmodell” organisieren und durchführen, also Hilfe und Unterstützung von Dritten in Anspruch nehmen. Darüber hinaus wird die vom Landkreis in der Waldschule Steyerberg beschäftigte Sozialpädagogin in die Ganztagsarbeit eingebunden.

 

Der Flecken Steyerberg hat sich mit Schreiben vom 02.05.2005 gegenüber Schule und Schulträger verpflichtet, als einer der Kooperationspartner sich sowohl finanziell wie auch durch die Einbindung der kommunalen Jugendpflege an einer verlässlichen Gestaltung des schulischen Angebots zu beteiligen.

 

Der Ganztagsbetrieb wird zum 01.08.2005 aufgenommen. Angesichts des Genehmigungstermins 14.06.2005 und der kurzen Zeit bis zum Schuljahresbeginn konnten die endgültigen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb nicht geschaffen werden. Der Ganztagsbetrieb läuft deshalb zum Schuljahresbeginn hinsichtlich der sächlichen und baulichen Voraussetzungen provisorisch an.

 

Für die sächlichen, organisatorischen und baulichen Notwendigkeiten sind gemeinsam von Schule, Schulträger und einem Architekturbüro die erforderlichen Maßnahmen geplant und ein Konzept entwickelt worden. Die Konzepte der Schulen unterscheiden sich deshalb je nach örtlicher Schwerpunktsetzung.

 

Hinsichtlich der sächlichen und baulichen Anforderungen wurden die Maßnahmen nach Dringlichkeit und Notwendigkeit, aber auch unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft.

 

Die Schule kann für die inhaltliche Ausgestaltung des Nachmittagsangebotes selbstverständlich alle vorhandenen allgemeinen und fachgebundenen Unterrichtsräume nutzen und mit Schülergruppen bzw. Arbeitsgemeinschaften belegen. Jedoch ergeben sich bauliche Maßnahmen, um die pädagogischen Ansätze auch realisieren zu können.

 

Dabei haben die Anforderungen “Freizeit- und Hausaufgabenbetreuung”, “Auszeitenkonzept”, “Praktikumsbezüge”, “Lernort Natur, Sport, Freizeit, Wettkampf”, “Übergang Schule-Beruf”, “Ich-Findung/Persön-lichkeitsbildung”, “positives Schulimage und Schulzufriedenheit” einen besonderen Stellenwert.

 

Von zentraler Bedeutung ist im Ganztagsbetrieb das Mittagessen und die Mittagspause. Beim gemeinsamen Mittagessen sollen Regeln der Tisch- und Esskultur vermittelt und eingehalten werden. Darüber hinaus soll das Mittagessen und sonstige in der Schule angebotene Getränke und Esswaren eine ausgewogene Ernährung sicherstellen.

 

Zur Durchführung dieses begrüßenswerten pädagogischen Ansatzes genügt die beliebige Verteilung von Speisen zur Sättigung nicht, sondern ein zentraler Punkt (Speiseraum/Mensa) ist unverzichtbarer Bestandteil des Ganztagsbetriebes, der auch für andere Schulveranstaltungen nutzbar ist.

 

Für den Schulstandort Steyerberg sind die folgenden wesentlichen Maßnahmen geplant:

 

1.    Neubau einer Cafeteria (Mensa)

2.    Umbau des ehemaligen Schulhausmeisterwohnhauses

3.    Fahrradreparaturwerkstatt für die Schüler

4.    Schulhofgestaltung

5.    Bibliothek

6.    Ausstattungen der neuen und umgebauten Räumlichkeiten

 

Kostenaufstellung:

 

1.   Baukosten                    1.096.200 €

2.   Ausstattung                      164.000 €

                                              _________

      Gesamtkosten              1.260.200 €

Eigentümer der Schulanlage ist der Flecken Steyerberg. Um Mittel des Bundes (IZBB) zuwendungsunschädlich in eine fremde Immobilie investieren zu können, wurde zwischen Flecken Steyerberg und dem Landkreis Nienburg/Weser in einem Vertrag festgelegt, dass die Eingriffe in die Bausubstanz möglich sind und die Erweiterungsbauten für die Nutzungsart “Ganztagsschule” für mindestens 20 Jahre dem Landkreis zur Verfügung stehen.

 

Mit Veröffentlichung im Internet am 01.07.2005 hat das Land die voraussichtlichen Förderbeträge für die Hauptschule Steyerberg bekannt gegeben.

 

Danach werden (vorbehaltlich weiterer Fachprüfungen durch das Land) für die geplanten Bau-, Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen maximal 1.017.000 € aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt, davon 355.000 € in 2005 und 662.000 € in 2006. Dies entspricht einer Förderquote von 80,70 %.

 

Bei Gewährung der Zuwendung in dieser Höhe beträgt der Eigenanteil 243.200 €.

 

Die Bewilligungsbescheide werden nach der landesseitigen Prüfung versandt.

 

Die Einzelheiten der Planung wird die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für die allgemein bildenden Schulen erläutern.