Betreff
Führung der Haupt- und Realschule Steimbke als Ganztagsschule nach § 23 NSchG
Vorlage
2005/AAS/012
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Die Haupt- und Realschule Steimbke wird nach den Plänen und Kostenschätzungen von Architekturbüro und Schulamt in Höhe von bis zu 1.631.931,74 € als Ganztagsschule erweitert, umgebaut und eingerichtet.

 


Für die Haupt- und Realschule Steimbke ist nach umfassender Planung und Vorbereitung am 20. Januar 2005 beim Land die Genehmigung zur Führung als Ganztagsschule gemäß § 23 Abs. 4 NSchG beantragt worden.

 

Gleichzeitig wurde für die damit zusammenhängenden Investitionen ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Bundesprogramm “Zukunft, Bildung und Betreuung” 2003 - 2007 gestellt.

 

Der Antrag nach § 23 Abs. 4 NSchG wurde vom Kultusministerium mit Bescheid vom 14.06.2005 mit Wirkung vom 01.08.2005 genehmigt. Mit dieser Genehmigung ist grundsätzlich kein Anspruch auf Zuweisung personeller Ressourcen nach 5.1 des Erlasses “Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen” vom 09.02.2004 verbunden und kann vom Land auch für die Zukunft nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Die Schule muss deshalb den Ganztagsbetrieb als so genanntes “Kooperationsmodell” organisieren und durchführen, also Hilfe und Unterstützung von Dritten in Anspruch nehmen.

 

Der Ganztagsbetrieb wird zum 01.08.2005 aufgenommen. Angesichts des Genehmigungstermins 14.06.2005 und der kurzen Zeit bis zum Schuljahresbeginn konnten die endgültigen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb nicht geschaffen werden. Der Ganztagsbetrieb läuft deshalb zum Schuljahresbeginn hinsichtlich der sächlichen und baulichen Voraussetzungen provisorisch an.

 

Für die sächlichen, organisatorischen und baulichen Notwendigkeiten sind gemeinsam von Schule, Schulamt und einem Architekturbüro die erforderlichen Maßnahmen geplant und ein Konzept entwickelt worden. Die Konzepte der Schulen unterscheiden sich deshalb je nach örtlicher Schwerpunktsetzung.

 

Hinsichtlich der sächlichen und baulichen Anforderungen wurden die Maßnahmen nach Dringlichkeit und Notwendigkeit, aber auch unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft.

 

Die Schule kann für die inhaltliche Ausgestaltung des Nachmittagsangebotes selbstverständlich alle vorhandenen allgemeinen und fachgebundenen Unterrichtsräume nutzen und mit Schülergruppen bzw. Arbeitsgemeinschaften belegen. Jedoch ergeben sich bauliche Maßnahmen, um die pädagogischen Ansätze auch realisieren zu können.

 

Dabei haben die Anforderungen “Entspannung, Erholung, Ruhe”, “Kommunikation”, “Spiele”, “Bewegung”, “Hausaufgabenhilfe”,
“Übendes Lernen//Förderunterricht”, “Verpflichtender Unterricht”, “Freiwillige Arbeitsgemeinschaften” besonderen Stellenwert.

 

Von zentraler Bedeutung ist im Ganztagsbetrieb das Mittagessen und die Mittagspause. Beim gemeinsamen Mittagessen sollen Regeln der Tisch- und Esskultur vermittelt und eingehalten werden. Darüber hinaus soll das Mittagessen und sonstige in der Schule angebotene Getränke und Esswaren eine ausgewogene Ernährung sicherstellen.

 

Zur Durchführung dieses begrüßenswerten pädagogischen Ansatzes genügt die beliebige Verteilung von Speisen zur Sättigung nicht, sondern ein zentraler Punkt (Speiseraum/Mensa) ist unverzichtbarer Bestandteil des Ganztagsbetriebes, der auch für andere Schulveranstaltungen nutzbar ist.

 

Für den Schulstandort Steimbke sind die folgenden wesentlichen Maßnahmen geplant:

 

1.    a) Umbau Halle/Aula/Cafeteria
b) Anbau  Ausgabeküche

2.    Umbau Musik/Bühne, Bibliothek, Spieleraum u.a.

3.    Umbau Ruheraum, Entspannung, Foto-Film

4.    Umbau und Anpassung von Nebenräumen

5.    Umbau und Gestaltung von Außenanlagen/Pausenhof

 

Kostenaufstellung:

 

1.   Baukosten - Gebäude          1.344.927,78 €

2.   Baukosten - Pausenhof             52.003,96 €

3.   Ausstattungen                              235.000,00

                                                     ____________

      Gesamtkosten                       1.631.931,74 €

 

Mit Veröffentlichung im Internet am 01.07.2005 hat das Land die voraussichtlichen Förderbeträge für die HRS Steimbke bekannt gegeben.

 

Danach werden (vorbehaltlich weiterer Fachprüfungen durch das Land) für die geplanten Bau-, Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen maximal 1.375.000 € aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt, davon 471.000 € in 2005 und 904.000 € in 2006. Dies entspricht einer Förderquote von 84,26 %.

 

Bei Gewährung der Zuwendung in dieser Höhe beträgt der Eigenanteil für den Schulträger 256.931,74 €.

 

Die Bewilligungsbescheide werden nach der landesseitigen Prüfung versandt.

 

Die Einzelheiten der Planung wird die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für die allgemein bildenden Schulen erläutern.