Betreff
Zusammenarbeit zwischen Schulen gemäß § 25 NSchG
Vorlage
2005/AAS/015
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der ständigen pädagogischen und organisatorischen Zusammenarbeit der Hauptschulteile der GHS Bücken und der GHS Wechold nach § 25 NSchG wird zugestimmt.


Die Grund- und Hauptschule Bücken und die Grund- und Hauptschule Wechold haben nach entsprechenden Beschlüssen ihrer Gesamtkonferenzen eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit im Hauptschulbereich vereinbart. Diese Zusammenarbeit dient dem Ziel, die Zusammenlegung beider Hauptschulstandorte am neuen Standort Hoya in pädagogisch angemessener Weise vorzubereiten und umzusetzen.

 

/    Die Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 

Das Vorhaben wird von der Verwaltung begrüßt, erleichtert es doch das Zusammenwachsen der beiden Hauptschulen und den Übergang in die neue selbstständige Hauptschule Hoya.

 

Die Zusammenarbeit soll auch durch die Einstellung einer Sozialarbeiterin/eines Sozialarbeiters, Drucksache 2005/KA/066-01, begleitet und gefördert werden.

 

Die Vereinbarung soll am 01.08.2005 wirksam werden. Können durch die Zusammenarbeit sächliche Kosten im Sinne von § 113 Abs. 1 NSchG entstehen, so bedarf die Vereinbarung der Zustimmung des Schulträgers. Dem Grunde nach können zusätzliche sächliche Kosten entstehen.