Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für den Landkreis sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Betriebe Abfallwirtschaft und Rettungsdienst werden beschlossen.
Nach § 65 NLO i. V. m. § 90 NGO hat der Landkreis Nienburg/Weser ein Investitionsprogramm und darauf aufbauend eine Finanzplanung beginnend mit dem laufenden Haushaltsjahr für fünf Jahre vorzulegen.
Ziel der Finanzplanung ist es, den augenblicklichen und den zukünftigen Zustand des Haushalts und die künftigen Möglichkeiten der Haushaltspolitik aufzuzeigen.
Der Finanzplan wird für den allgemeinen Kreishaushalt und getrennt für die Betriebe Abfallwirtschaft und Rettungsdienst aufgestellt.
Anlagen:
Finanzplan und Investitionsprogramm des Landkreises Nienburg/Weser
Mittelfristige Finanzplanung des Betriebes Abfallwirtschaft
Mittelfristige Finanzplanung des Betriebes Rettungsdienst