Betreff
Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsausbaugesetz TAG);
hier: Beschlussfassung über den Ausbaustand der Tagesbetreuung im Landkreis Nienburg/W.
Vorlage
2006/JHA/002
Aktenzeichen
51
Art
Jugendhilfeausschuss

zu a:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Ergebnis der Elterumfrage zum Betreuungsbedarf der 0 bis 3 jährigen Kinder im Landkreis Nienburg/Weser zur Kenntnis.

 

zu b:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Abschluss einer Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden zur Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendhilfe gemäß § 69, Abs. 6 KJHG in der vorgelegten Fassung ab 1.1.2007 zuzustimmen.

 

 

 


a)    Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 14.3.2006 die Umset­zung des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung  von Kindern (Tagesbetreuungsausbau-gesetz TAG) im Landkreis Nienburg/Weser beraten und festgestellt, dass das erforderliche Förderangebot für Kinder unter drei Jahre
 
 und im schulpflichtigen Alter nach § 24 Abs. 2 bis 4 SGB VIII zur Zeit nicht gewährleistet werden kann. Die Verpflichtung gemäß § 24 Abs. 2 bis 5 SGB VIII wird spätes­tens zum 01.10.2010 erfüllt. Da das Erhebungs­verfahren noch nicht abgeschlossen war, konnte dem Land zum 15.03.2006 ein aktueller Bedarf und ein Ausbaustand im Landkreis Nien­burg/Weser nicht mitgeteilt werden.

Die Ergebnisse der inzwischen abgeschlossenen Elternumfragen weisen aus, dass der durchschnittliche Betreuungsbedarf in Kindertagestätten in den ersten 3 Lebensjahren 8 %, 15,7 % und 22,9 % beträgt. Der Bedarf für die Betreuung in der Tagespflege wurde mit 1,08 %, 0,84 % und 0,455 % der jeweiligen Geburtenjahrgänge ermittelt.
Das detaillierte Umfrageergebnis ist als Anlage beigefügt.

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner nächsten Sitzung im Frühjahr 2007 den Ausbaustand nach dem TAG im Landkreis Nienburg/Weser zum Stichtag 15.3.2007 festzustellen. Die Verwaltung wird eine zeitnahe Umfrage bei den Gemeinden durchführen und den neuen Bedarf und Ausbaustand ermitteln.

b)    Im Jahre 1994 wurde mit den Gemeinden im Landkreis Nienburg/Weser eine Vereinbarung geschlossen, wonach die Jugendhilfeaufgaben
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
- Jugendarbeit

selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen der Selbstverwaltung und der örtlichen Daseinsvorsorge für die Einwohner auf die Verwal­tungseinheiten übertragen wurden. Mit Inkrafttreten des TAG ist der Abschluss einer neuen Vereinbarung mit den Gemeinden erforderlich.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung ist spätestens ab 01.10.2010 zu­sätzlich für alle Kinder vom 0. bis zum 3. Lebensjahr und im schulpflichti­gen Alter ein nachfragegerechtes Angebot von Kindertagesstättenplätzen und Tagespflegestellen bereitzustellen. Die bisherige Übertragung der Aufgaben – Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Jugendar­beit – auf die Gemeinden hat sich nach Einschätzung der Verwaltung umfänglich bewährt.

Sowohl die örtlichen Belange der Regionalentwicklung als auch unter­schiedlich vorgegebene Bevölkerungsstrukturen lassen es sinnvoll er­scheinen, die Planung und Umsetzung der Kinderbetreuung in Einrich­tungen auch im erweiterten Umfang in die Zuständigkeit der Gemeinden zu übertragen.

Bei der Frage nach der Umsetzungsmöglichkeit der nach dem TAG neu wahrzunehmenden Aufgaben ist festzustellen, dass unter Berücksichti­gung der vorhandenen Kindertagesstättenplätze und der für die nächsten Jahre prognostizierten Geburtenentwicklungen mindestens regional Frei­räume eintreten werden oder bereits eingetreten sind, die eine Umset­zung der neuen Rechtslage wenig spektakulär erscheinen lassen. Zudem dürften die Aspekte des bevölkerungspolitischen Nutzens einer gesi­cherten Kinderbetreuung im jeweiligen Gemeindegebiet ein nicht unwich­tiger Gegenstand der Beratung sein.

Bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum TAG wurde deut­liche Kritik laut, weil mit der Ausweitung der Kinderbetreuung ein für die Kommunen akzeptabler und vernünftiger Finanzierungsvorschlag nicht einherging. Der Gesetzgeber traf lediglich die Feststellung, die Kommu­nen würden durch die Umsetzung des Hartz IV um 2,5 Mrd. € entlastet. Der Landkreis Nienburg/Weser hätte demnach aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft einen Betrag von 4,9 Mio. € vereinnahmen müssen.

Tatsächlich jedoch täuscht diese Berechnung:
Im Bereich der Grundsicherung ist eine erhebliche Kostensteigerung fest­zustellen, in der Krankenhilfe hat es die prognostizierten Einsparungen nicht gegeben. Das Ist-Rechnungsergebnis für den Landkreis Nien­burg/Weser weist nach der Rechnung des Jahres 2005 lediglich eine Verminderung des Zuschussbedarfs in den Bereichen des SGB II und SGB XII um 286.139,96 € aus.

Diese vermeintliche Einsparung aus Hartz IV ist nicht einmal geeignet, die schon jetzt feststehenden, zusätzlichen Aufwendungen des Landkreises in den Aufgabenbereichen des KJHG – Tagespflege – Renten- und Un­fallversicherung – Mehrausgaben bei der Übernahme der Kindergarten­gebühr – abzudecken. Überschlägige Berechnungen dieses Leistungsbe­reiches weisen bereits jetzt Mehraufwendungen in Höhe von ca. 310.300,00 € aus, mit weiteren Steigerungen ist zu rechnen. Weiterhin ist voraussichtlich der Personalstand zur Sicherstellung des wahrzunehmen­den Aufgabenbereichs – Kindertagespflege – aufzustocken.

Finanzelle Ressourcen, die aus etwaigen Einsparungen in anderen Auf­gabengebieten des Landkreises prognostiziert wurden und zu erwarten gewesen wären, stehen für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten deshalb nicht zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund sieht der mit den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden erarbeitete Entwurf (Anlage 2) vor, die bestehende Finanzierungsregelung für die Umsetzung des TAG fortzuschreiben.

 

 


Anlagen:

 

Entwurf Vereinbarung