hier: Beschlussfassung über den Ausbaustand der Tagesbetreuung im Landkreis Nienburg/W.
zu a:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Ergebnis der Elterumfrage zum
Betreuungsbedarf der 0 bis 3 jährigen Kinder im Landkreis Nienburg/Weser zur
Kenntnis.
zu b:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Abschluss einer Vereinbarung mit den
kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden zur Wahrnehmung von
Aufgaben der Jugendhilfe gemäß § 69, Abs. 6 KJHG in der vorgelegten Fassung ab
1.1.2007 zuzustimmen.
a)
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung
am 14.3.2006 die Umsetzung des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der
Tagesbetreuung von Kindern
(Tagesbetreuungsausbau-gesetz TAG) im Landkreis Nienburg/Weser beraten und
festgestellt, dass das erforderliche Förderangebot für Kinder unter drei
Jahre
und im schulpflichtigen Alter nach § 24 Abs. 2
bis 4 SGB VIII zur Zeit nicht gewährleistet werden kann. Die Verpflichtung
gemäß § 24 Abs. 2 bis 5 SGB VIII wird spätestens zum 01.10.2010 erfüllt. Da
das Erhebungsverfahren noch nicht abgeschlossen war, konnte dem Land zum
15.03.2006 ein aktueller Bedarf und ein Ausbaustand im Landkreis Nienburg/Weser
nicht mitgeteilt werden.
Die Ergebnisse der inzwischen abgeschlossenen Elternumfragen weisen aus, dass
der durchschnittliche Betreuungsbedarf in Kindertagestätten in den ersten 3
Lebensjahren 8 %, 15,7 % und 22,9 % beträgt. Der Bedarf für die Betreuung in
der Tagespflege wurde mit 1,08 %, 0,84 % und 0,455 % der jeweiligen
Geburtenjahrgänge ermittelt.
Das detaillierte Umfrageergebnis ist als Anlage beigefügt.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner nächsten Sitzung im Frühjahr 2007 den
Ausbaustand nach dem TAG im Landkreis Nienburg/Weser zum Stichtag 15.3.2007
festzustellen. Die Verwaltung wird eine zeitnahe Umfrage bei den Gemeinden
durchführen und den neuen Bedarf und Ausbaustand ermitteln.
b)
Im Jahre 1994 wurde mit den Gemeinden im
Landkreis Nienburg/Weser eine Vereinbarung geschlossen, wonach die
Jugendhilfeaufgaben
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
- Jugendarbeit
selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen der Selbstverwaltung und der
örtlichen Daseinsvorsorge für die Einwohner auf die Verwaltungseinheiten
übertragen wurden. Mit Inkrafttreten des TAG ist der Abschluss einer neuen
Vereinbarung mit den Gemeinden erforderlich.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung ist spätestens ab 01.10.2010 zusätzlich
für alle Kinder vom 0. bis zum 3. Lebensjahr und im schulpflichtigen Alter ein
nachfragegerechtes Angebot von Kindertagesstättenplätzen und Tagespflegestellen
bereitzustellen. Die bisherige Übertragung der Aufgaben – Betreuung von Kindern
in Kindertagesstätten und Jugendarbeit – auf die Gemeinden hat sich nach
Einschätzung der Verwaltung umfänglich bewährt.
Sowohl die örtlichen Belange der Regionalentwicklung als auch unterschiedlich
vorgegebene Bevölkerungsstrukturen lassen es sinnvoll erscheinen, die Planung
und Umsetzung der Kinderbetreuung in Einrichtungen auch im erweiterten Umfang
in die Zuständigkeit der Gemeinden zu übertragen.
Bei der Frage nach der Umsetzungsmöglichkeit der nach dem TAG neu
wahrzunehmenden Aufgaben ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der
vorhandenen Kindertagesstättenplätze und der für die nächsten Jahre
prognostizierten Geburtenentwicklungen mindestens regional Freiräume eintreten
werden oder bereits eingetreten sind, die eine Umsetzung der neuen Rechtslage
wenig spektakulär erscheinen lassen. Zudem dürften die Aspekte des
bevölkerungspolitischen Nutzens einer gesicherten Kinderbetreuung im
jeweiligen Gemeindegebiet ein nicht unwichtiger Gegenstand der Beratung sein.
Bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum TAG wurde deutliche Kritik
laut, weil mit der Ausweitung der Kinderbetreuung ein für die Kommunen
akzeptabler und vernünftiger Finanzierungsvorschlag nicht einherging. Der
Gesetzgeber traf lediglich die Feststellung, die Kommunen würden durch die
Umsetzung des Hartz IV um 2,5 Mrd. € entlastet. Der Landkreis Nienburg/Weser
hätte demnach aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft einen
Betrag von 4,9 Mio. € vereinnahmen müssen.
Tatsächlich jedoch täuscht diese Berechnung:
Im Bereich der Grundsicherung ist eine erhebliche Kostensteigerung festzustellen,
in der Krankenhilfe hat es die prognostizierten Einsparungen nicht gegeben. Das
Ist-Rechnungsergebnis für den Landkreis Nienburg/Weser weist nach der Rechnung
des Jahres 2005 lediglich eine Verminderung des Zuschussbedarfs in den
Bereichen des SGB II und SGB XII um 286.139,96 € aus.
Diese vermeintliche Einsparung aus Hartz IV ist nicht einmal geeignet, die
schon jetzt feststehenden, zusätzlichen Aufwendungen des Landkreises in den
Aufgabenbereichen des KJHG – Tagespflege – Renten- und Unfallversicherung –
Mehrausgaben bei der Übernahme der Kindergartengebühr – abzudecken.
Überschlägige Berechnungen dieses Leistungsbereiches weisen bereits jetzt
Mehraufwendungen in Höhe von ca. 310.300,00 € aus, mit weiteren Steigerungen
ist zu rechnen. Weiterhin ist voraussichtlich der Personalstand zur
Sicherstellung des wahrzunehmenden Aufgabenbereichs – Kindertagespflege –
aufzustocken.
Finanzelle Ressourcen, die aus etwaigen Einsparungen in anderen Aufgabengebieten
des Landkreises prognostiziert wurden und zu erwarten gewesen wären, stehen für
den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten deshalb nicht zur
Verfügung.
Vor diesem Hintergrund sieht der mit den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden
erarbeitete Entwurf (Anlage 2) vor, die bestehende Finanzierungsregelung für
die Umsetzung des TAG fortzuschreiben.
Anlagen:
Entwurf Vereinbarung