hier: Voranschlag für den 1. Nachtragshaushaltsplan 2006
für die vom Sozialamt bewirtschafteten Haushaltsstellen
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Voranschlag des Sozialamtes für den 1. Nachtragshaushaltplan 2006 zu.
Der Voranschlag für den 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 umfasst die erforderlichen Änderungen bei den vom Sozialamt bewirtschafteten Haushaltsstellen.
Eine Übersicht aller betroffenen Haushaltsstellen und eine Gesamtübersicht sind als Anlage beigefügt.
Allgemeine Sozialverwaltung – Unterabschnitt 40000
Der Zuschussbedarf vermindert sich um insgesamt 3.000,00 €, weil die Einnahmen bei den Verwaltungsgebühren und Bußgeldern um 10.000,00 € steigen und die Kosten für die Krankenhilfeabrechnung um 1.000,00 € sinken. Gegenzurechnen sind allerdings die steigenden Gerichts- und ähnlichen Kosten von 8.000,00 €. Seit dem 01.01.2005 ist für den Sozialbereich nicht mehr das Verwaltungsgericht, sondern das Sozialgericht zuständig. Hier werden Pauschalen abgerechnet, die gerade bei geringen Streitwerten höhere Kosten verursachen.
Hilfe zum Lebensunterhalt – Unterabschnitte 410..
Hier erhöht sich der Zuschussbedarf um 76.300,00 €. Der Grund liegt darin, dass die Einnahmen um 118.300,00 € niedriger anzusetzen sind als geplant. Die Nachbearbeitung der alten BSHG-Fälle konnte nicht richtig eingeschätzt werden. Dagegen sinken zwar auch die Ausgaben laut Hochrechnung um 42.000,00 €, reichen jedoch bei vorsichtiger Berechnung nicht zum Ausgleich.
Diese Unterabschnitte haben sich durch die Hartz-IV-Gesetzgebung massiv verändert. Hatten wir 2004 noch 17.606.634,25 € Bruttoausgaben, so waren es 2005 nur noch 2.603.973,01 € und für 2006 jetzt im Plan nur noch 1.883.600,00 €.
Leider können die Ausgaben nicht eingespart werden, sondern sind jetzt bei Grundsicherung für Arbeitssuchende wiederzufinden.
Hilfe zur Pflege – Unterabschnitte 411..
Bei der Hilfe zur Pflege vermindert sich der Zuschussbedarf um 131.000,00 €. Der Grund ist, dass sich die Einnahmen um 196.000,00 € erhöhen. Auf Grund eines Grundsatzurteils ist mit erheblichen Nachzahlungen zu rechnen. Gleichzeitig erhöhen sich die Ausgaben um 65.000,00 € und zwar im ambulanten Bereich.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – Unterabschnitte 412..
Hier erhöht sich leider erneut der Zuschussbedarf um 403.200,00 €. Zwar steigen die Einnahmen um 53.600,00 €, die Ausgaben jedoch auch und zwar um 456.800,00 €. Den größten Anteil daran hat die Eingliederungshilfe durch ärztliche Behandlung etc. in Einrichtungen (41210 746000), weil es mehr stationäre Sprachheilfälle gibt. Auch die Fallzahl bei der Frühförderung hat sich erneut erhöht und hat eine Kostensteigerung zur Folge (41201 736100).
Hilfen zur Gesundheit – Unterabschnitte 413..
Die Hoffnung auf eine wesentliche Verminderung der Kosten durch Einführung des Arbeitslosengeldes II wird leider nicht erfüllt. Der Zuschussbedarf erhöht sich um 352.000,00 €. Damit liegen die Bruttoausgaben in diesem Jahr bei 1.393.000,00 €. Andere Landkreise haben dieselbe Erfahrung gemacht. Auch die Krankenkassen klagen über Kostensteigerungen.
Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen -
Unterabschnitte 414..
Auch hier erhöht sich der Zuschussbedarf und zwar um 190.000,00 €. Der Grund dafür liegt darin, dass die Kosten für das Frauenhaus nicht mehr über die Hilfe zum Lebensunterhalt abgerechnet werden, sondern über Hilfe in sonstigen Lebenslagen (41401 732500). Durch vermehrte Fälle gibt es auch eine Kostenerhöhung bei der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten für den örtlichen Träger (41401 731600 und 41409 731600). Auch für den überörtlichen steigen die Kosten, dafür erhalten wir allerdings volle Kostenerstattung. Die Bestattungskosten im ambulanten Bereich sind auch gestiegen. Immer mehr Menschen machen Kosten beim Sozialhilfeträger geltend. Seit einigen Jahren gibt es kein Sterbegeld mehr von der Krankenkasse.
Quotales System – Unterabschnitt 41900
Die Abrechnung für das Jahr 2005 hat ergeben, dass wir noch 2,5 Mio. vom Land erhalten.
Asylbewerberleistungsgesetz – Abschnitt 42
Hier gibt es Verschiebungen zwischen den einzelnen Unterabschnitten, weil sich der ausländerrechtliche Status der betroffenen Menschen ständig verändert. In der Konsequenz erhöht sich der Zuschussbedarf um 8.000,00 €.
Niedersächsisches Pflegegesetz – Unterabschnitt 43200
Der Zuschussbedarf vermindert sich um 35.000,00 €, weil das Land die Ausgleichszahlungen für den Bewohner bezogenen Aufwendungszuschuss erhöht hat.
Grundsicherung für Arbeitssuchende – Unterabschnitt 48201
Der Zuschussbedarf erhöht sich um 430.500,00 €. Unsere Ausgaben für die Kosten der Unterkunft steigen weiter, was bereits aus dem Rechenergebnis 2005 abgelesen werden konnte. Die Fallzahlen erhöhen sich weiterhin. Derzeit werden 5.270 Bedarfsgemeinschaften von der Arbeitsgemeinschaft "Arbeitsmarktservice im Landkreis Nienburg" betreut. Die Bruttoausgaben für Kosten der Unterkunft werden jetzt mit 17,5 Mio. eingeschätzt.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Unterabschnitte 483..
Nachdem hier die Kosten von Beginn an immer gestiegen sind, ist hoffentlich “der Gipfel” erreicht. Der Zuschussbedarf kann um 25.500,00 € vermindert werden. Die Einnahmen erhöhen sich um 53.500,00 €, weil im Heimbereich jetzt auch Kostenbeiträge durch Renten usw. fällig werden. Das wird allerdings wieder reduziert dadurch, dass sich die Kostenerstattung des Landes vermindern. Die Ausgaben erhöhen sich um 28.000,00 €.
Krankenversorgung nach § 276 LAG – örtlicher Träger – Unterabschnitt 49001
Der Zuschussbedarf vermindert sich um 12.000,00 €, weil sich die Zahl der Hilfeempfänger/innen vermindert.
Im Gesamtergebnis vermindert sich der Zuschussbedarf um 1.246.500,00 € auf 21.500.340,00 € bei Bruttoausgaben von 63.912.940,00 € und Einnahmen von 42.412.200,00 €.
Anlagen:
Übersicht aller betroffenen Haushaltsstellen
Gesamtübersicht