Betreff
Haushaltsplan;
hier: Voranschlag für den 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 für die vom
Fachbereich Soziales bewirtschafteten Haushaltsstellen
Vorlage
2007/SGA/014
Aktenzeichen
31-410-90/2
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit stimmt dem Vorschlag des Fachbereiches Soziales für den Nachtragshaushaltsplan 2007 zu.


Der Voranschlag für den 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 umfasst die erforderlichen Änderungen bei den vom Fachbereich Soziales bewirtschafteten Haushaltsstellen.

 

Der Nachtrag enthält in diesem Jahr nur die wirklich unvermeidbaren Änderungen zur Haushaltsplanung. Geringfügige Abweichungen wurden nicht aufgenommen.

 

Eine Übersicht aller betroffenen Haushaltsstellen ist als Anlage beigefügt.

 

 

Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende –

Unterabschnitt 40500

 

Der Zuschussbedarf erhöht sich um 2.000,00 €, weil die Ausgaben für Dienstreisen des Personals, das für die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nienburg tätig ist, gestiegen sind.

 

Hilfe zum Lebensunterhalt – Unterabschnitte 41000 bis 41010

 

Hier erhöht sich der Zuschussbedarf um 399.200,00 €. Es wurde eine Anpassung der Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen anhand der Entwicklung in diesem Jahr vorgenommen. Besonders auffällig ist in diesem Bereich, dass sich die Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen (Haushaltsstellen 41001.74000,41009.74000 und 41010.74000) mit insgesamt 535.000 € deutlich erhöht hat. Das ist auf steigende Fallzahlen und veränderte gesetzliche Vorschriften zurückzuführen. Im teilstationäre Bereich (u.a. heilpädagogischen und Sprachheilkindergärten, Tagesbildungsstätten und der Werkstatt für Behinderte) wird ein großer Teil der Kosten aus diesen Unterabschnitten und nicht mehr aus der Eingliederungshilfe geleistet.

 

Bei den Einnahmen ist eine wesentliche Veränderung bei der Rückzahlung von Leistungen außerhalb von Einrichtungen (Haushaltsstelle 41001.249000) zu erkennen. Hier werden voraussichtlich 135.000,00 € mehr vereinnahmt. Dies ist auf die intensive Nachbearbeitung alter Bundessozialhilfefälle durch den Fachdienst Forderungseinzug zurückzuführen.


 

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen –

Unterabschnitte 41200 bis 41210

 

Der Zuschussbedarf erhöht sich hier um 346.200,00 €. Mehrausgaben in Höhe von 629.700,00 € stehen Mehreinnahmen in Höhe von 283.500,00 € gegenüber. Wesentliche Mehrausgaben sind im Bereich der Frühförderung bei der Haushaltsstelle 41201.736100 zu erkennen. Der Ansatz erhöht sich hier um 100.000,00 €. Dies hat mit einer Fallzahlerhöhung von 311 auf 340 zu tun. Bei der Eingliederungshilfe für behinderte über 60 jährige Menschen (Haushaltsstelle 41209.746600) ist wegen Nachzahlungen für eine Tagesstätte für behinderte Senioren mit Mehrausgaben in Höhe von 120.000,00 € zu rechnen. Ein weiterer großer Ausgabebedarf besteht bei der Hilfe für Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen (Haushaltsstelle 41209.746400 und 41210.746400). Nach einer Hochrechnung ergibt sich eine Erhöhung der Ansätze von insgesamt 420.000,00 €. Auch hier liegt eine deutliche Fallzahlerhöhung zu Grunde.

 

Bei der sonstigen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Einrichtungen (Haushaltsstellen 41209.746600 und 41210.746600) ist mit insgesamt 560.000,00 € Mehrausgaben zu rechnen. Grund sind ebenfalls steigenden Fallzahlen; darüber hinaus Entgelterhöhungen der Heime und einem verringerten Grundsicherungsbedarf für Heimbewohner/innen.

 

Eine positive Entwicklung zeigt sich bei den heilpädagogischen Leistungen für behinderte Kinder in Sonderkindergärten. Es wurden bereits drei Integrationsgruppen geschlossen. Es errechnen sich Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 41210.746100 in Höhe von 490.000,00 €.

 

Als Konsequenz aus den steigenden Fallzahlen ergeben sich auch höhere Einnahmen durch z. B. Kostenbeiträge, Kostenerstattungen sowie Rückzahlungen von Leistungen.

 

Hilfen zur Gesundheit – Unterabschnitte 41301 bis 41310

 

Der Zuschussbedarf verringert sich hier um 276.200,00 €. Die Leistungen für Hilfen zur Gesundheit sind vorab sehr schwer zu kalkulieren. Es ist unvorhersehbar, welche Kosten einzelne Hilfeempfänger/innen in der Zukunft durch Krankheit hervorrufen. Die aktuelle Hochrechnung lässt aber darauf schließen, dass in diesem Bereich mit weniger Ausgaben zu rechnen ist.


 

Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen –

Unterabschnitt 41400 bis 41410

 

Durch Mehreinnahmen und Minderausgaben verringert sich der Zuschussbedarf um insgesamt 46.400,00 €.

 

Veränderungen in diesem Bereich sind u.a. die Minimierung der Haushaltansätze für die Bestattungskosten. Die Ausgaben sind vorab von hier höher eingeschätzt worden.

 

Auch der Ansatz für Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes außerhalb von Einrichtungen (Haushaltsstelle 41401.731500) ist um 35.000,00 € verringert worden. Die Ausgabenentwicklung ist bei dieser Haushaltsstelle bereits seit 2005 rückläufig. Dies hängt mit der Überprüfung des Hilfeumfanges in den Fällen zusammen, der zum Teil verringert werden konnte.

 

Höhere Kosten sind im Bereich der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel des SGB XII entstanden (Haushaltsstellen 41409.741600 und 41410.741600). Diese Kosten werden vom Land allerdings komplett erstattet.

 

Quotales System – Unterabschnitt 41900

 

Die Abrechnung für das Jahr 2006 mit dem Land hat ergeben, dass wir noch Mehreinnahmen in Höhe von 413.000,00 € haben.

 

Asylbewerberleistungsgesetz – Unterabschnitte

Abschnitt 42002 bis 42101

 

Hier hat sich der Zuschussbedarf um 41.000,00 € verringert. Dies liegt daran, dass sich die Zahl der Asylsuchenden verringert hat. Gleichzeit ist eine Verschiebung der Anspruchsberechtigung zu erkennen. Immer mehr Asylbewerber/innen haben Anspruch auf analoge Leistungen nach dem SGB XII, weil sie drei Jahre Grundleistungen gem. § 3 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben. Es kommt somit zu Mehraufwendungen bei dem Unterabschnitt 42002 (analoge Leistungen nach dem SGB XII) und Minderausgaben bei dem Unterabschnitt 42102 (Grundleistungen nach dem § 3 AsylbLG).

 

Niedersächsisches Pflegegesetz – Unterabschnitt 432

 

Der Zuschussbedarf vermindert sich um 35.000,00 €. Gründe hierfür sind, dass das Land per Gesetzesänderung den Erstattungsbetrag für Niedersachsen erhöht hat (Haushaltsstelle 43200.161400) und weil höhere ambulante Kosten zu einem höherem Erstattungsbetrag  (Haushaltsstelle 48200.161000) führen.


 

Kriegsopferfürsorge – Unterabschnitte 440 bis 447

 

Hier wurden neue Haushaltsstellen eingerichtet, die für die Bearbeitung der Kriegsopferfürsorge notwendig sind. Der Zuschussbedarf verringert sich durch die Einrichtung der Haushaltsstellen um 7.000,00 €.

 

Grundsicherung für Arbeitssuchende – Unterabschnitt 48200

 

Hier verringert sich der Zuschussbedarf um insgesamt 230.200,00 €.

 

Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft hat sich zum 01.01.2007 von 29,1 Prozent auf 31,2 Prozent erhöht. Dies bedeutet Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 48201.191000 in Höhe von 307.500,00 €.

 

Das Pro-Aktiv-Center des Landkreises Nienburg wurde im Haushalt 2007 nur bis zum 30.06.2007 berücksichtigt, weil eine Förderung über diesen Zeitpunkt hinaus durch das Land und die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nienburgs unklar war. Weil das Projekt nun bis zum 31.12.2007 verlängert wurde, sind die Ansätze (Haushaltsstellen 48201.171000,48201.174000 und 48201.787000) in diesem Bereich erhöht worden.

 

Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung –

Unterabschnitte 48300 bis 48310

 

Hier erhöht sich der Zuschussbedarf um insgesamt 256.000,00 €.

 

Die Leistungen für Hilfen außerhalb von Einrichtungen erhöhen sich um 380.000,00 € ( Haushaltsstelle 48300.781000), weil die Zahl der Hilfeempfänger/innen gestiegen ist.

 

Wegen des bereits in den Unterabschnitten 412 – Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – erwähnten verminderten Grundsicherungsbedarfs für Heimbewohner/innen verringern sich die Ausgaben bei den Haushaltsstellen 48300.782000, 48309.78200 und 48310.782000 um insgesamt 206.500,00 €.

 

Wohngeld – Unterabschnitt 48800

 

Aufgrund eines Gerichtsurteiles des Bundesverwaltungsgerichtes müssen für Heimbewohner/innen für die Jahre 2001 bis 2004 Nachberechnungen des Wohngeldanspruches durchgeführt werden. Die Ausgaben im Wohngeldbereich erhöhen sich deshalb um 800.000,00 €. Diese Ausgaben werden vom Land erstattet, so dass der Zuschussbedarf im Wohngeldbereich unverändert bleibt.

 


Anlagen:

Übersicht aller betroffenen Haushaltsstellen