1. Rechtsgrundlagen

 

Die Landkreise sind als Träger des Rettungsdienstes gem. § 4 Abs. 4 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) und nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchutzG) im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtet, eine Rettungsleitstelle bzw. eine Feuerwehreinsatzleitstelle vorzuhalten. Nach § 6 Abs. 1 NRettDG in der Fassung vom 02.10.2007 wird die Rettungsleitstelle zusammen mit der Feuerwehreinsatzleitstelle im Rettungsdienstbereich als integrierte Leitstelle betrieben. Mehrere kommunale Träger können eine für ihre jeweiligen Rettungsdienstbereiche zuständige gemeinsame integrierte Leitstelle betreiben. § 6 Abs. 2 sieht die Möglichkeit der Kooperation mit einer Leitstelle der Polizei vor.

 

Gem. § 15 Nds. Rettungsdienstgesetz sind für die Kostenträger Maßstab für die Mitfinanzierung die Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienstes.

 

 

2. Historie

 

Das Land Niedersachsen hat vor der Neufassung des NRettDG das Ziel verfolgt, die Zahl der kommunalen Leitstellen auf 10-12 zu reduzieren und mit den Polizeileitstellen (kooperative Regionalleitstelle) zusammenzulegen. Für die Polizeidirektion Göttingen sollte eine kooperative Regionalleitstelle in Göttingen und eine weitere im nördlichen Bereich errichtet werden.

 

Diese Vorgehensweise wurde auch von den Kostenträgern befürwortet.

 

Die Landkreise Nienburg/Weser, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Holzminden sowie die Stadt Hameln, bezeichnet als so genannte „Weserschiene“ haben deshalb verschiedene Alternativen der interkommunalen Zusammenarbeit betrachtet, und zwar

 

·        eine gemeinsame integrierte Leitstelle aller 5 Kommunen
(große Lösung)

·        gemeinsame Leitstellen Nienburg/Schaumburg und Hameln/Stadt Hameln/Holzminden (kleine Lösungen)

·        jeweils mit der Option für eine Kooperation mit einer Polizeileitstelle.

 

 

Eine 2004 eingerichtete Arbeitsgruppe hat für alle Modelle die personellen, technischen und finanziellen Voraussetzungen ermittelt. Anschließend sollte auf dieser Grundlage ein Vorschlag für den Sitz einer gemeinsamen Leitstelle erarbeitet werden.

 

Die damaligen Berechnungen ergaben Einsparungspotentiale, wobei die „kleine Lösung“ - eine gemeinsame Leitstelle Nienburg-Schaumburg - vergleichbare Einsparpotentiale wie die „große Lösung“ (alle 5 Kommunen) bot.

 

Die Stadt Hameln und die Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden haben im Jahr 2006 gemeinsam mit der Polizeiinspektion Hameln entschieden, eine kooperative Regionalleitstelle in Hameln zu bauen. Der Betrieb wurde zum 01.08.2008 aufgenommen.

 

Den Landkreisen Schaumburg und Nienburg wurde angeboten, sich unter Nutzung der entsprechend ausgelegten Räumlichkeiten an dieser Leitstelle zu beteiligen.

 

 

3. Vertiefung einer möglichen "kleinen Lösung"

 

Da die Berechnungen 2006 gezeigt hatten, dass vergleichbare Einsparpotentiale bei der kleinen Lösung, einer gemeinsamen Leitstelle Schaumburg-Nienburg, erzielt werden können, wurden die Gespräche zwischen den Landkreisen  Nienburg und Schaumburg fortgesetzt.

 

Hierüber wurden im Jahr 2007 verschiedene Gespräche mit den Vertretern des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und den Kostenträgern geführt. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat zum damaligen Zeitpunkt eine Zusammenlegung der beiden Leitstellen begrüßt, auch wenn es sich eine größere Fusion gewünscht hätte. Mit Blick auf die dann durch das neue NRettDG bestehende Gesetzeslage (keine gesetzliche Festlegung auf kooperative Leitstellen, klare eigne Zuständigkeit der Landkreise) erklärte das Ministerium, selbstverständlich auch diesen Weg zu unterstützen.

 

Die Vertreter der Kostenträger haben darauf hingewiesen, dass sie die Zusammenlegung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachten werden. Die Wirtschaftlichkeit sei nachzuweisen.

 

Zur Bewertung einer möglichen Fusion Nienburg und Schaumburg wurden folgende Aspekte betrachtet:

 

-         personelle Auswirkungen

-         technische und räumlichen Auswirkungen

-         organisatorische Auswirkungen.

 

Die personellen Auswirkungen wurden durch die Kreisverwaltungen auf der Grundlage der Ermittlungen aus dem Jahr 2006 betrachtet, aktuelle Anpassungen vorgenommen.

 

Das Ingenieurbüro Schmidt + Willmes hat auf Beschluss des Kreisausschusses vom 15.10.2007 die technischen und räumlichen Anforderungen und Auswirkungen untersucht.

 

Die sich aus einer Fusion ergebenden externen organisatorischen Veränderungen wurden bisher erörtert, Folgen grob skizziert, Gespräche zwischen den Fachdiensten und der Feuerwehr geführt. Finanzielle Auswirkungen waren so noch nicht feststellbar.

 

 

3.1 Personelle Auswirkungen

 

3.11 Personalbemessung

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sind in beiden Leitstellen insgesamt 25 Mitarbeiter beschäftigt, nach einer Fusion würden nur noch 18 Stellen benötigt. Die Stellenbemessung ist den heutigen Ausfallzeiten und Bedürfnissen angepasst und geht über die 2006 für realistisch gehaltene (16) hinaus.

 

Dabei ist insbesondere auf die zunehmend anspruchsvolle EDV zu verweisen, deren qualitätssteigernde Nutzung eine Befassung mit einem immer höheren Zeitanteil erfordert. Erledigung "nebenbei" ist nicht mehr möglich.

Bereits in der Vergangenheit bestand personeller Handlungsbedarf (z.B. zeitlich befristete Einstellungen, Überstundenregelungen oder Einschränkung der Fortbildung). Für die Personalausstattung einer fusionierten Leitstelle wurden notwendige organisatorische Verbesserungen gegenüber dem heutigen Stand eingeplant (Einrichtung einer Rufbereitschaft, Anpassung der Vergütungen, EDV-Systemadministration, Datenpflege).

Das wesentliche Einsparpotential bei einer Zusammenlegung ist aufgrund der Stellenreduzierung zu erwarten. Eine Reduzierung um sieben Stellen unter Einbeziehung fusionsbedingter Mehrkosten würde eine jährliche Einsparung von rund 300.000 € ergeben. Dieser Stand könnte natürlich erst sukzessive erreicht werden.

 

Die bisherigen Leitstellen sind bei beiden Landkreisen aus Sicherheitsgründen rund um die Uhr mit zwei Disponenten (Mindeststärke) besetzt. Diese Personalstärke führt bei den vorliegenden Einsatzzahlen nicht ständig zu einer vollständigen Auslastung des Personals, auch wenn zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Administration übernommen worden sind. Bereitschaftszeiten wurden im Landkreis Nienburg festgesetzt.

 

Eine vollständige Auslastung tritt bereits bei einer Zusammenlegung von 2 Leitstellen in der vorhandenen Größe ein.

 

 

3.2 Technische sowie räumliche Auswirkungen

 

3.2.1 Untersuchungsumfang

 

Die technische sowie räumliche Ausstattung wurde in Zusammenarbeit mit der Fa. Ingenieur GmbH Schmidt + Willmes, Hamm beplant. Dieses Gutachten (s. Drucksache 2008ABR/009-07) umfasst:

 

·        Erfassung der vorhandenen Technik je Leitstelle

·        Modernisierung je Leitstelle auf den Stand der Technik

·        Prüfung der weiteren Verwendbarkeit bisheriger Ausstattung in einer gemeinsamen Leitstelle, standortabhängig

·        Errichtung einer gemeinsamen Leitstelle an den verschiedenen Standorten

·        Prüfung der Integration einer weiteren Leitstelle.

 

Dabei wurden die Kosten für die Einführung des digitalen Funk (soweit jetzt absehbar) eingerechnet.

 

 

3.2.2 Kosten

 

Die Kostenermittlungen wurden unter folgenden Parametern vorgenommen:

 

·        Räumlichkeiten/Klimatisierung/Beheizung

·        5 Betriebstische

·        4 Annahmeplätze für größere Schadenslagen z.B. Unwetterlagen

·        1 Administrationsplatz

·        Anbindung der Peripherietechnik einschließlich der Schnittstellenproblematik

·        Redundanzverhalten/Ausfallsicherheit

·        Unterbrechungsfreie Stromversorgung

·        Klärung der funktechnischen Erfordernisse im Bereich des analogen und des digitalen Funks

·        Klärung der Anbindung der Notrufumleitungen

·        Anbindung der jeweiligen KatS-Stäbe

·        Leitstellennotbetrieb

 

jeweils bezogen auf:

 

·        die vorhandenen Räumlichkeiten in Nienburg

·        die vorhandenen Räumlichkeiten in Stadthagen

·        in den vorhandenen Räumlichkeiten in Stadthagen zuzüglich des Anbaues.

 

Einzelmodernisierungskosten der Leitstellen

 

in Nienburg                                                  1 266 000 €

in Stadthagen                                              1 366 000 €

Gesamtsumme                                           2 632 000 €

 

Zusammenlegung der Leitstellen in den vorhandenen Räumlichkeiten

 

in Nienburg                                                  1 944 000 €

in Stadthagen (Winkellösung)                   1 991 000 €

Differenz                                                           47 000 €

 

Zusammenlegung der Leitstellen in einem neuen Anbau an das Kreishaus in Stadthagen

 

                                                                      2 632 000 €

 

Differenz der Zusammenlegung in den vorhandenen Räumlichkeiten in Nienburg zu dem neu erstellten Anbau in Stadthagen

 

in Nienburg                                                  1 944 000 €

in Stadthagen                                              2 632 000 €

Differenz                                                         688 000 €

 

 

3.2.3 Zwischenfazit

 

Es lassen sich Einsparungen im Bereich der Personalkosten in Höhe von rd. 300.000 € pro Jahr erzielen. Dies natürlich nur mittelfristig im Rahmen von personalverträglichem Stellenabbau.

 

Bezüglich der Räumlichkeiten ist der Umbau in Nienburg die kostengünstigste Variante. Die Variante A in Stadthagen (Winkellösung) ist zu verwerfen, da ablauftechnisch nicht günstig.

 

Die Variante B (Anbau in Stadthagen) erfordert einen zusätzlichen Aufwand von 688.000 €.

 

Das Beratungsunternehmen hat die Variante B in Stadthagen aufgrund des Neubaus als sicherere und zukunftsfähige Variante bezeichnet.

 

Gegenüber vergleichbar modernisierten Einzellösungen ergäbe sich für den Landkreis Nienburg nach Abzug des von den Kostenträgern zu finanzierenden Anteils ein Vorteil bei den Investitionskosten von

/    rd. 170.000 € (siehe Anlage 1).

 

 

4. Beteiligung an der kooperativen "Regionalleitstelle Weser-

    bergland"

 

Aufgrund des Antrages der Gruppe CDU/WG wurde in der KA-Sitzung am 03.11.2008 festgelegt, bei der Leitstellenzusammenlegung die Kooperationsmöglichkeiten, insbesondere mit der Leitstelle Hameln, vertieft zu prüfen und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

 

Es fand ein gemeinsames Gespräch der Landräte und Dezernenten der Landkreise Schaumburg, Hameln-Pyrmont und Nienburg am 22.12.2008 in Hameln statt, um die Möglichkeiten und Konditionen der großen Lösung zu sondieren. Im Rahmen dieses Gespräches hat der Landkreis Hameln-Pyrmont die Eckdaten einer möglichen Zusammenarbeit mit den Landkreisen Schaumburg und Nienburg über-

/    reicht (siehe Anlage 2).

 

Die beigefügte Aufstellung enthält die jährlichen Gesamtsummen für die „große Lösung“. Um hier eine Vergleichbarkeit zu erreichen, wurden die Planungstiefe sowie die Ausführungsqualität der beiden Lösungen (große Lösung und kleine Lösung) so weit wie möglich abgestimmt. Ein gemeinsames Gespräch mit den beteiligten Landkreisen fand am 05.03.2009 statt.

 

//   Folgendes Ergebnis (Anlagen 3 und 4) ist festzuhalten:

 

 

4.1 Personalausstattung und Kosten

 

Die Personalkosten sind identisch und wurden mit 1.050 000 € in beiden Lösungen angenommen. Bei diesem Pauschalwert ist zu berücksichtigen, dass bei der großen Lösung aufgrund der dann benötigten höheren Qualifikation eines Teils der Mitarbeiter mit höheren durchschnittlichen Personalkosten zu rechnen ist, in der kleinen Lösung werden 18 Stellen (1/2 Stelle mehr) mit niedrigerer Vergütung berechnet.

 

 

4.2 Sachausstattung und Kosten

 

Die Sach- und Finanzierungskosten unterscheiden sich nominell nur geringfügig. Entscheidend ist jedoch, dass in diesen Kosten einige Positionen nicht enthalten sind bzw. in einer größeren Lösung erst benötigt werden:

 

4.2.1    Die Landkreise Nienburg und Schaumburg verfügen über moderne, wenn auch unterschiedliche Einsatzleitsysteme. Bei einer Fusion ist die Entscheidung für eines dieser Leitsysteme zu treffen, es entstehen lediglich Kosten für die Erweiterung. Diese Kosten sind in den Gesamtkosten des Gutachtens enthalten. Aus verständlichen Gründen werden in der Regionalleitstelle Weserbergland noch die bisherigen Verfahren eingesetzt. Es ist beabsichtigt, in Abstimmung mit der Polizei, ein neues Einsatzleitverfahren zu beschaffen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind bisher noch nicht eingeflossen.

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Kosten in der EDV nicht linear steigen. Vielmehr gibt es überproportionale Verteuerungen zwischen der mittleren und Großrechnertechnik.

Die Risikoabsicherung ist in Großleitstellen deutlich höher einzuschätzen als für kleine Bereiche.

(Ein Musterangebot der Fa. ISE für 19 Einsatzleitplätze und 9 Aufnahmeplätzen (große Lösung incl. Polizei) geht von 570.000 € aus. Für die kleine Lösung sind insgesamt 260 000 € für die gesamte neue Einsatzleittechnik eingerechnet).

 

 

4.2.2    Die kleine Lösung kann das bisher im Einsatz befindliche GIS-Verfahren nutzen, bei der großen Lösung wäre eine einheitliche Software zu beschaffen. Die Kosten sind in der Hamelner Kalkulation noch nicht enthalten.

 

4.2.3    Es wurde mitgeteilt, dass das DRK Hameln beabsichtigt, ein Flottenmanagement einzuführen. Dies bedingt, dass auch alle anderen dieses Verfahren einführen müssten. Für die kleine Lösung ist ein solches Instrument nicht vorgesehen und notwendig.

 

4.2.4    Die Kosten für eine Anbindung an den analogen Funk (der deutlich länger benötigt wird als bis zur Einführung des digitalen Funks) sind bei der großen Lösung aufgrund der Strecke deutlich teurer als bei der kleinen. Die Kosten sind nicht enthalten.

(Das Gutachten enthält für den Bereich Gleichwellenfunk, Relaisstellenfunk, Richtfunkstrecke mit Umlenkspiegel
75 000 €)

4.2.5    Das Angebot des Landkreises Hameln-Pyrmont enthält keine Kosten für den Digitalfunk.

(Gutachten enthält 180.000 € pauschal)

4.2.6    Es entstehen für die Rückfallebene, bei evtl. Ausfall der Leitstelle in Hameln weitere Kosten für die Erweiterung der jetzigen im Bau befindlichen Anlage.


Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Anforderungen an die Organisation sowie die EDV-Technik sich bei einer großen Lösung hinsichtlich Aufwand und Kosten deutlich von einer kleinen unterscheiden. Die Mehrkosten sind zu einem erheblichen Teil nicht in die von Hameln vorgelegten Jahreskosten eingeflossen.

Bis auf das Einsatzleitsystem betreffen alle genannten Positionen ausschließlich den kommunalen Bereich. Nach Aussage des Landkreises Hameln-Pyrmont wird es insofern bei diesen Maßnahmen eine Kostenbeteiligung des Landes nicht geben.

 

 

4.3 Organisatorische Auswirkungen

 

Bei einer Leitstelle in der Größenordnung der "kleinen Lösung"
(290 000 Einwohner) kann noch sichergestellt werden, dass die Nähe zu den Einsatzkräften der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, zu Arztpraxen und Krankenhäusern erhalten bleibt.

 

Neben einer umfassenden Versorgung des Einsatzleitsystems mit Stammdaten ist die Ortskenntnis von großer Bedeutung (Ortsteilbezeichnungen, Bezeichnungen auffälliger Gebäude, Landschaftsteile, Gemarkungsbezeichnungen sowie schwierige Befahrbarkeit von Wegen, nicht bekannte Abkürzungen von Ortsteilbezeichnungen usw.). Angesichts der Vielzahl der Handyanrufe bei einem Notfall außerhalb von Gebäuden mit unterschiedlichen Ortsangaben ermöglichen die Ortskenntnisse des Disponenten das genaue Festlegen des Einsatzortes und damit das schnelle Eintreffen der Einsatzkräfte am Schadensort.

 

Erfahrungen in größeren Leitstellen haben gezeigt, dass Informationsdefizite zu Zeitverlusten bei der Einsatzabwicklung führen.

 

Auf Sonderaufgaben der Leitstelle, wie Türöffnungen, Aufschaltung von Alarmanlagen aus dem Fachbereich Feuerwehren, kreiseigne Einrichtungen, Ansprechpartner außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung usw. muss bei einer Leitstelle der genannten Größe nicht verzichtet werden. Bei Großleitstellen ist dies erfahrungsgemäß nur schwer zu realisieren, mit den Folgen, dass bei den jeweiligen kommunalen Trägern später zusätzliche Infrastruktur vorzuhalten ist.

 

Die Kreisfeuerwehr bezieht eindeutig Stellung. Sie hält eine gemeinsame Rettungs- und Feuerwehreinsatzleitstelle für die Landkreise Schaumburg und  Nienburg für machbar, eine Zusammenlegung mit der Regionalleitstelle Weserbergland in Hameln wird demgegenüber wegen der Entfernung und Größenordnung klar abgelehnt. Insbesondere wird vor erheblichen Investitionserfordernissen für ergänzende Einsatzleittechnik in den Freiwilligen Feuerwehren und bei der Kreisfeuerwehr gewarnt, die für die Bewältigung überregionaler Großschadenslagen erforderlich werden könnten.

 

Die Abstimmung bezüglich der Entwicklungen einer „großen Lösung“ bei 5 beteiligten Landkreisen dieser unterschiedlichen Größenordnung und Infrastruktur unter Einbeziehung der Polizei (mit deutlich anderen Anforderungen) ist deutlich aufwändiger.

 

 

4.4 Zwischenfazit

 

Die finanziellen Belastungen bewegen sich für die große und die kleine Lösung hinsichtlich der vorliegenden Zahlen nominell in vergleichbaren Größenordnungen (siehe. Anlage 4). In den Berechnungen des Landkreises Hameln-Pyrmont sind jedoch die finanziellen Auswirkungen zusätzlich notwendiger technischer Ausstattung nicht enthalten. Diese lassen sich leider nur teilweise beziffern, kommen jedoch in beachtlicher Größenordnung zusätzlich auf die Beteiligten einer großen Lösung zu. Die organisatorischen Auswirkungen sprechen eindeutig für die kleine Lösung.

 

 

5. Standort

 

5.1 Sachlage

 

Bei einer Beteiligung an der Regionalleitstelle Weserbergland stünde der Standort Hameln fest. Hinsichtlich der kleinen Lösung stellt die Expertise von Schmidt + Willmes auf der Basis der bestehenden Räumlichkeiten Vorteile für den Standort Nienburg fest. Die Vertreter des Landkreises Schaumburg haben jedoch anlässlich der Gespräche auf allen Ebenen immer wieder deutlich gemacht, welch hohe Bedeutung dort einem gemeinsamen Leitstellenstandort in Stadthagen eingeräumt wird. Hintergrund ist, dass der Landkreis Schaumburg in der jüngeren Vergangenheit erhebliche Standortverluste im öffentlichen (Polizeiinspektion) wie auch im privatwirtschaftlichen Bereich hinnehmen musste.

 

Aus dieser Situation heraus ist die Bereitschaft des Landkreises Schaumburg zu sehen, die unstreitigen räumlichen Nachteile im bestehenden Baukörper durch einen adäquaten Anbau zu kompensieren. Darüber hinaus hat der Landkreis Schaumburg – jüngst bestätigt durch entsprechende politische Beschlüsse – angeboten, die kommunale Kooperation über die Leitstellenfusion hinaus auf die Errichtung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Nienburg zu erweitern.

 

Die Verwaltungen haben Perspektiven eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes erarbeitet. Danach könnten zugunsten des Landkreises Nienburg kurzfristig die Kosten für 1 Stelle, mittelfristig für 1 ½ Stellen (von bisher 8 ½) bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung eingespart werden. In Schaumburg würde sich der Vorteil allenfalls auf die Qualitätsverbesserung reduzieren.

 

Nach allem ist festzuhalten, dass der Standort für die "große Lösung" – Hameln – in großer Entfernung vom Kreisgebiet unverrückbar feststeht. Bei der kleinen Lösung ist der Leitstellenstandort nicht vorgegeben, jedoch besteht seitens des Landkreises Schaumburg eine hohe Erwartungshaltung, dass die gemeinsame Leitstelle im Kreishaus in Stadthagen errichtet werden solle.

 

 

5.2 Bewertung

 

Bei realistischer Betrachtung ist die Wahrscheinlichkeit nicht hoch, dass es gelingen könnte, die Zustimmung der Verantwortlichen im Landkreis Schaumburg zu einer gemeinsamen Leitstelle in Nienburg zu erreichen. Die objektiven Gründe hierfür sind das unterschiedliche Gewicht (Schaumburg hat rd. ¼ mehr Einwohner) und die geografische Situation. Vor diesem Hintergrund kommt der Bereitschaft Schaumburgs, die kommunale Kooperation auf ein gemeinsames Rechnungsprüfungsamt am Standort Nienburg zu erweitern, besonderes Gewicht zu. Darüber hinaus würde der Landkreis Nienburg von einer gemeinsamen Leitstelle grundsätzlich überproportional profitieren, weil gegenwärtig seine Leitstellenstruktur der des wesentlich bevölkerungsreicheren Landkreises Schaumburg entspricht, er zukünftig ggf. jedoch nur noch entsprechend dem Einwohnerschlüssel einer gemeinsamen Leitstelle beteiligt würde. Von der besseren Auslastung einer gemeinsamen Leitstelle hätte der Landkreis Nienburg mithin überproportional Vorteile.

 

Schließlich ist ein Standort Stadthagen gegenüber dem Standort Hameln sowohl aus Sicht der Kreisverwaltung, als auch der Kreisfeuerwehr geografisch bei Weitem vorzugswürdig.

 

 

6. Ergebnis

 

Die Fusion der Leitstelle Nienburg ist in der kleinen Lösung finanziell und organisatorisch vorzugswürdig. Die Verhandlungen mit dem Landkreis Schaumburg sollten auf der Basis des beigefügten Eck-

/    punktepapiers (Anlage 5) fortgesetzt werden. Danach wird die Akzeptanz eines Standortes Stadthagen mit der Forderung verknüpft, dass die Kostenbelastung des Landkreises Nienburg nicht über diejenige hinausgehen darf, die entstehen würde, wenn das Projekt in Nienburg umgesetzt würde. Darüber hinaus sollte die angestrebte Zusammenführung der RPÄ rechtlich und organisatorisch der Leitstellenkooperation entsprechen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Eckpunktepapier verwiesen.