Unter Hinweis auf die bisher abgegebenen Zwischenberichte soll im Folgenden nochmals auf die wesentlichen Ausschläge eingegangen werden.
36323 Gemeinsame
Unterbringung von Müttern und Vätern mit ihren Kindern:
Mittlerweile sind rund 32% aller
neugeborenen Kinder im LK Nienburg nichtehelich geboren.
Die im Regelfall mit der Alleinerziehung einher gehende prekäre soziale Lage dieser Elternteile und daraus erwachsende finanzielle wie auch psychische Problemlagen zeigen sich hier sehr deutlich über diese Hilfeart und machen überdies die Notwendigkeit der Fortführung unterstützender Angebote (Hebammen, Familienhelfer, etc.) deutlich.
36335 Sozialpädagogische
Familienhilfe:
Hier gelten die obigen Ausführungen analog. Die Ressourcen und Erziehungskompetenzen in den belasteten Familien, die vielfach von psychisch kranken Elternteilen und finanziellen Notlagen geprägt sind oder aus vielschichtigen Gründen bereits über Generationen hinweg durch Jugendhilfe begleitet werden mussten, schwinden zusehends und bedürfen verstärkt der Unterstützung, um in der Zukunft nicht in die stationäre Erziehungshilfe zu geraten. Allein seit der Aufstellung des Haushalts 2009 im vergangenen Jahr ist die Fallzahl in der Sozialpädagogischen Familienhilfe um 30 Fälle gestiegen.
36336 Erziehung in der
Tagesgruppe:
Sämtliche Tagesgruppenplätze im Landkreis sind mittlerweile belegt. Es ist hier innerhalb der letzten 12 Monate eine Fallzahlsteigerung von 28 auf inzwischen 52 Plätze erfolgt. Es wird mittlerweile mit allen Diensten daran gearbeitet, alternative kostengünstigere Angebote (Gruppenangebote) zu schaffen. Die BezirkssozialarbeiterInnen haben im Rahmen ihrer sozialräumlichen Orientierung den Auftrag, über die Vernetzung mit Schulen, Präventionsräten, Kitas und anderen Institutionen Bedarfe und Möglichkeiten zu erfassen und daraus Angebote zu entwickeln. Die Schaffung weiterer Tagesgruppen ist im Hinblick hierauf zunächst nicht vorgesehen.
36338: Heimerziehung:
Die Fallzahlen zeigen sich relativ konstant, allerdings zeigen die abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen und die damit verbundenen Entgeltsatzerhöhungen Auswirkungen. Auch die Heimerziehung entzieht sich einer Prognose für die Zukunft.
36341 Hilfe für junge
Volljährige:
Aktuell ist die Entwicklung etwas rückläufig, entzieht sich aber jeder Prognose für die Zukunft. Dies insbesondere weil die jungen Volljährigen, die noch weiter zu begleiten sind, zumeist wegen hoher Auffälligkeit nur äußerst schwer und oft kostenintensiv durch ein besonderes Betreuungssetting zu versorgen sind.
36342 Vorläufige
Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen/-
Herausnahmen):
Hier folgt der Landkreis Nienburg/Weser leider in vollem Maß dem bundesweiten Trend, muss allerdings fast ausschließlich auf stationäre Einrichtungen ausweichen, da weder ausreichend Bereitschafts- noch überhaupt Pflegestellen vorhanden sind, die diesem Trend zumindest finanziell etwas entgegen setzen könnten. Aufgrund der langwierigen Sorgerechts- und teilweise auch staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren müssen die Kinder und Jugendlichen oftmals über Monate hinweg in diesen Einrichtungen bleiben, bis abschließend eine Hilfe installiert oder eine Rückführung in die Familie erfolgen kann.
36343 Eingliederungshilfe
stationär für seelisch Behinderte:
Nach Rückläufigkeit in 2008 steigen die Fallzahlen mittlerweile wieder an. Bei den stationären Unterbringungen sind vermehrt besondere und damit teuere Betreuungsnotwendigkeiten gegeben, die ihre Ursachen in den Störungsbildern der Kinder und Jugendlichen haben.
36420 Vollzeitpflege:
Ein Ausbau des Angebotes an Vollzeitpflegestellen ist bislang trotz großer Bemühungen des Fachdienstes nicht gelungen. Wie im letzten Entwicklungsbericht dargestellt, ist es sehr schwer, für hochgradig auffällige Kinder und Jugendliche Pflegeeltern zu gewinnen, da diese Kinder eine extreme Belastung für die aufnehmenden Familien bedeuten, die natürlich neben der allgemeinen erzieherischen Herausforderung auch einen sehr hohen pädagogischen Ausbildungsstand der Pflegeeltern erfordert.
Daneben arbeitet im Landkreis mittlerweile ein großer Träger aus NRW und demnächst auch ein Träger aus Bremerhaven mit einer großen Zahl von Erziehungsstellen, die die Zahl potentieller Pflegeeltern erheblich dezimieren.
Dennoch arbeitet der FD 364 weiter intensiv an der Gewinnung von Pflegeeltern mittels Informationsveranstaltungen in den Kommunen und Ansprache infrage kommender Personen/Institutionen.
36512 Kindertagespflege:
Die Kindertagespflege ist noch immer im Aufbruch begriffen, die Inanspruchnahme läuft noch immer verhalten, aber ständig steigend.
Die Veränderungen in der Finanzierung der Tagespflege durch die Betriebskostenzuschüsse des Bundes/Landes werden in einer veränderten Satzung zur Tagespflege ihren Niederschlag finden und im nächsten Jahr sicherlich zu einem deutlichen Anstieg der Inanspruchnahme führen.
36514 Kindergartengebühren:
36754 Eingliederungshilfe für
seelisch Behinderte (ambulant)
Auf die Entwicklung der ambulanten Maßnahmen wurde im Entwicklungsbericht bereits hingewiesen.
Die ambulante Eingliederungshilfe – soweit sie sich auf Teilleistungsstörungen und/oder Schulbegleitung verhaltensauffälliger, teils delinquenter Kinder bezieht – steht aktuell im Zeichen einer Bedarfsdeckung, die nach Auffassung vom FB Jugend grundsätzlich nicht über Jugendhilfe sicherzustellen ist. Vielmehr wird hier ein Problem – wie übrigens in der Eingliederungshilfe des FB Soziales auch – im Rahmen der Jugendhilfe auf die Kommunen verlagert, das eigentlich in die Lösungskompetenz des Kultusministeriums gehört.
Ursächlich hierfür sind sicherlich die vermehrt diagnostizierten Fälle von Asberger Syndrom, das Fehlen von Förderschulen für schwierige delinquente Kinder, aber auch die oftmals sehr schwierige Abgrenzung zu pädagogischen Hilfen.
Mittlerweile besteht ein Arbeitskreis zwischen der Landesschulbehörde, dem FB Gesundheit, dem FB Soziales und dem FB Jugend, um gemeinsam Vorgehens- und Verfahrensweisen und Abgrenzungen zu erreichen. Dies wird allerdings – da hier sämtliche Schulen mit einzubinden sind, von denen vermehrt die Initiative ausgeht – eher mittelfristig zu (finanziellen) Erfolgen führen.
Bis dahin sind Ablehnungen des Jugendhilfeträgers nahezu chancenlos, da er spätestens im Wege des einstweiligen Verfahrens durch die Gerichte zur Kostenübernahme verpflichtet wird.
Es läuft hierzu im Rahmen der Eingliederungshilfe, deren „Erbe“ die Jugendhilfe im Regelfall antritt, bereits eine Initiative der kommunalen Spitzenverbände mit der Absicht, das Kultusministerium zu veranlassen, nach einer Lösung der Kostenverschiebung zu suchen, die dann sicherlich auch Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Jugendhilfe haben wird.
Ungeachtet dessen wird im Rahmen der Feststellung der Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben die Sozialarbeit verstärkt in die betroffenen Familien gehen, um einen wesentlich schärferen Blick auf das soziale Umfeld der Kinder und Jugendlichen zu werfen und die tatsächliche Beeinträchtigung – und nicht nur die gutachterlich festgestellte – zu bewerten.
Als besonders schwierig stellt sich für den Fachbereich die erneute Vakanz in der Beratungsstelle durch den Weggang der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin dar.
Die kurze Verweilzeit auf der Stelle hat nicht einmal ausgereicht, die Rückstände aufzuarbeiten, geschweige denn – außer in sehr gravierenden Fällen – sich mit den Neuzugängen dieses Jahres auseinander zu setzen.
Die dem Fachbereich damit
fehlende Möglichkeit der eigenen
gutachterlichen Bewertung führt dazu, dass Fremdgutachten quasi ohne Prüfung
hinzunehmen und in Hilfeleistung umzusetzen sind.
Investive Mittel für den
Krippen- und Tagesstättenausbau:
Die vom Fachbereich für 2009 hierfür angesetzten Mittel werden aufgrund der Schwierigkeiten in den Kommunen nicht vollständig abgefordert. Es wird hier eine Übertragung der Mittel in 2010 erfolgen müssen, um die Gelder zusätzlich zu den für 2010 zu veranschlagenden Mitteln bereit zu stellen und den Kommunen vereinbarungsgemäß zuführen zu können.