Betreff
Mittelanmeldungen für den Nachtragshaushalt 2011 im Fachbereich Soziales
Vorlage
2011/SGA/015
Aktenzeichen
31-410-90/2
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Im Fachbereich Soziales haben sich Änderungen für den Nachtragshaushalt 2011 ergeben. Die Mittelanmeldungen sind beigefügt. Die notwendigen Erläuterungen sind unterhalb der Konten gedruckt.

 

Zusammenfassend soll jedoch noch Folgendes erläutert werden:

 

Die 2. Anlage sowie die erste Seite der Teilergebnishaushalte weisen für den gesamten Produktbereich  einen um 908.100 EUR geringeren Zuschussbedarf gegenüber der bisherigen Planung für 2011 aus. Dieses ist im Wesentlichen dem Produkt 31010 zuzuschreiben.

 

 

Produkt 31010 Grundsicherung für Arbeitsuchende

 

Die Erträge erhöhen sich um 345.000 EUR, weil die Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft von 23 % auf 24,7 % erhöht wurde und darüber hinaus zusätzlich 1,9 % der Kosten der Unterkunft erstattet werden, weil seit dem 1.1.2011 Kosten für Warmwasserbereitung übernommen werden müssen. Vorher waren diese Kosten in den Regelsätzen enthalten. Neu ist der Ertrag von 880.000 EUR für Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dieser Gesamtbetrag ist in Einzelbeträgen in voller Höhe auf der Aufwendungsseite wieder zu finden, obwohl davon auszugehen ist, dass nicht alle Mittel abgerufen werden. Neu ist ebenfalls der Ertrag von 200.000 EUR für Verwaltungskosten für die Umsetzung dieses Leistungspakets. Entsprechende Mehraufwendungen sind allerdings beim kommunalen Finanzierungsanteil wieder zu finden.  Darüber hinaus zahlt der Bund 561.000 € unter der Bezeichnung „Mittagessen für Hortkinder und Schulsozialarbeit“. Weitere Ausführungen hierzu beinhaltet die Drucksache Nr. 2011/SGA/011-02.

 

Außerdem können die Kosten der Unterkunft um 1,1 Mio. EUR gesenkt werden, weil sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften weiter verringert hat. In der Summe der Aufwendungen ist das leider nicht zu erkennen, weil die Aufwendungen für Bildung und Teilhabe dazugekommen sind.

 

 

Produkt 31110 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

 

Der Zuschussbedarf erhöht sich erneut und zwar um insgesamt 587.400 EUR.

 

Problematisch sind nach wie vor die Fallzahlen und Aufwendungen für heilpädagogische Leistungen im Vorschulalter. Im Landesvergleich sind die Zahlen in diesem Bereich weiterhin überdurchschnittlich.


 

Um rd. 25.000 EUR auf 2.225.000 EUR werden die Aufwendungen in den heilpädagogischen Kindergärten sinken, da im Kindergartenjahr 2011/2012 weniger Kinder für diese Betreuungsform erwartet werden.

 

Ansteigen werden hingegen die Aufwendungen Integrationskindergärten um rd. 225.000 EUR. Gründe dafür sind die Schaffung einer integrativen Gruppe in der Samtgemeinde Heemsen und die Schaffung einer zweiten integrativen Gruppe in der Samtgemeinde Landesbergen sowie die Erhöhung der Sachmittelpauschale je Kind und Monat um 25 EUR.

 

Die Fallzahl für die Betreuung in Heimen der Eingliederungshilfe ist gegenüber dem Juli des Vorjahres um 9 Personen auf 356 Personen gesunken. Gestiegen ist dagegen das ambulante Wohnen behinderter Menschen und zwar gegenüber dem Vorjahr um weitere 12 Personen auf 193 Personen. Im Wechsel von stationär auf ambulant ist die Arbeit der Hilfeplanung zu erkennen. Die Aufwendungen für das ambulante Wohnen steigen dementsprechend um rd. 225.000 EUR auf 1.218.000 EUR. Wegen umfangreicher Kontoverschiebungen kann die Senkung beim stationären Wohnen im Nachtrag nicht abgelesen werden.

 

Die Erträge reduzieren sich um rd. 80.000 EUR gegenüber dem geplanten Ansatz. Verschiedene Konten sind betroffen.

 

 

Produkt 31210 Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Die Erträge werden voraussichtlich höher ausfallen als erwartet. Zum einen resultiert dies aus einzelnen Fällen mit hohen Erstattungsbeträgen, zum anderen sind die Erträge eine schwer zu kalkulierende Größe.

 

Die Transferaufwendungen sind leicht gestiegen. Diese Tendenz war auch in den vergangenen Jahren zu beobachten. Gründe hierfür sind die Anhebungen der Regelsätze zum 1.1.2011, die steigenden Miet- und Mietnebenkosten, die Heizkosten und die steigende Zahl der leistungsberechtigten Personen. Außerdem müssen seit dem 1.1.2011 die Warmwasserbereitungskosten als Bedarf berücksichtigt werden – sie waren vorher in den Regelsätzen enthalten.


 

Gestiegen sind auch die Kosten für die Erstattungen an andere Sozialhilfeträger für Frauenhauskosten. Diese Kostengröße ist ebenfalls kaum kalkulierbar, da es hier gesetzliche Vorgaben gibt, nach denen der Landkreis zur Kostenerstattung verpflichtet ist, ohne einen Einfluss auf die Kosten zu haben.

 

 

Produkt 31211 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

 

Bis 2010 sind die Aufwendungen der örtlichen Sozialhilfeträger im Bereich der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten spitz mit dem Land Niedersachsen abgerechnet worden. Jetzt ist die Finanzverantwortung vom Land auf die Ebene der örtlichen Sozialhilfeträger verlagert worden. Die Aufwendungen in diesem Bereich sind vom Land budgetiert worden. Hierdurch sollen vor Ort kommunale Handlungsspielräume und Anreize zur Optimierung der Strukturen des Hilfesystems geschaffen werden.

 

Als Bemessungsgrundlage des Budgets wurden – unter Berücksichtigung künftiger Leistungs- und Kostenentwicklungen – die Aufwendungen der Jahre 2007 bis 2009 herangezogen. Für den Landkreis Nienburg wurde ein Gesamtbudget von 517.592,05 EUR / Jahr festgelegt. Dieses Jahr werden nur 393.900 EUR gezahlt, da das Land Niedersachsen aus dem Gesamtbudget bereits Zahlungen direkt an die Anbieter geleistet hat.

 

 

Produkt 31212 Hilfen für Asylbewerber

 

Zu hohe Abschlagzahlungen für die Betreuten nach § 264 SGB V im letzten Jahr führten in diesem Jahr zu Aufrechnungen, so dass die Mittel beim Konto 433908 nicht in der veranschlagten Höhe benötigt werden.

 

 

Produkt 31310 Hilfe zur Pflege

 

Gegenüber dem Ansatz fallen die Aufwendungen voraussichtlich um rund 260.000 EUR niedriger aus. Das liegt zum einen an Fallzahlverringerungen, zum anderen zeigen sich auch bereits erste Auswirkungen der Seniorenarbeit im Familien- und Seniorenbüro.

 

Die Erträge werden durch die Anschubfinanzierung des Pflegestützpunktes durch die Krankenkassen und die Förderung des Seniorenservicebüros durch das Land gegenüber dem Ansatz höher ausfallen.

 

Die Zielplanung 2011 für dieses Produkt (Stabilisierung des Budgets) wird damit erfüllt.


 

 

Produkt 31311 Leistungen nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz

 

Das Land hat die Förderung der eingestreuten Kurzzeitpflege ab 01.01.2011 beendet. Seitdem werden nur noch solitäre Kurzzeitpflege-Einrichtungen gefördert. Im Kreisgebiet gibt es davon nur eine Einrichtung mit 12 Plätzen in Stolzenau.

 

Alle Pflegeheime im Kreis bieten weiterhin eingestreute Kurzzeitpflege an. Die Investitionskosten für diese Plätze müssen allerdings von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen hat die Änderung in diesem Produkt nicht, da sich Erträge und Aufwendungen decken.

 

 

Produkt 31340  Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

 

Durch einen Fall mit hohen Krankenhauskosten (im 1. Quartal 2011 bereits 20.000 EUR) fällt das Ergebnis ungünstiger aus, als erwartet.

 

 

Produkt 31350 Zahlungen Quotales System

 

Aufgrund der Abrechnung für das Jahr 2010 mussten 300.000 EUR an das Land zurückgezahlt werden und das Land wird voraussichtlich die Abschläge für 2011 absenken.

 

 

Produktgruppe 314 Bundesleistungen

 

Außer Personal- und Sachkosten werden alle Aufwendungen von Bund und Land zu 100 % erstattet.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                  Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

1.    Teilergebnishaushalte zu den Produkten im Fachbereich Soziales

2.    Übersicht