Betreff
Bericht über den Antrag und das Verfahren auf Planfeststellung zur Herstellung von Gewässern und Änderung des Torfabbaus im Lichtenmoor
Vorlage
2012/029
Aktenzeichen
554-
Art
Bericht

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt

Das Torfwerk Karl Meiners, Lichtenmoor hat beim Landkreis Nienburg am 07.12.2011 den Antrag auf Planfeststellung  zum Ausbau mehrerer Gewässer und zur Änderung ihres Torfabbaus im Lichtenmoor gestellt.

 

Der Antrag betrifft Gebietsteile der Gemeinden Heemsen und Steimbke (Anlage 1). Die Änderung des Torfabbaus befindet sich innerhalb der Grenzen der bestehenden Abbaugenehmigung von 1986. Das Torfwerk beabsichtigt im Süden auf einer Fläche von 163 Hektar zusätzlich 650.000 m³ Hochmoortorfe zu gewinnen. Hierzu soll die genehmigte Abbausohle im Sodenstich- und Frästorfverfahren um durchschnittliche 40 cm vertieft werden. Den Torf verarbeitet die Firma Karl Meiners zu hochwertigen Kultursubstraten für den Hobby- und Profibereich. Der Torfabbau soll nach grober Vorausschau 2070 beendet sein.

 

Da auf den Flächen mit dem vertieften Torfabbau nach dem heute geltenden Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises der Vorrang für Natur und Landschaft vorgegeben ist, sieht der Antrag hierfür anstatt Landwirtschaft die Folgenutzung Naturschutz in Form der Vernässung mit Moorregeneration vor.

 

Im Norden und Osten angrenzend wird auf einer Fläche von 142 Hektar die Art der Folgenutzung detailliert und überplant. Auf nahezu allen Flächenanteilen ist hier nach dem Torfabbau eine landwirtschaftliche Nutzung als Acker oder Grünland vorgesehen. Auf einem kleineren Teil folgt die Hochmoorregeneration (0,8 ha).

 

Zur Sicherstellung ausreichender Entwässerungsverhältnisse wird im Zuge des Torfabbaus auch der Ausbau von insgesamt rund 10,6 km Gewässerlänge erforderlich. Damit soll während des Torfabbaus anfallendes Moorwasser aus der Absenkung im Torfkörper, das Wasser der bestehenden und künftigen landwirtschaftlichen Nutzung und das Überschusswasser aus den Moorregenerationsflächen schadlos abgeleitet werden. Von der Wasserableitung hauptsächlich betroffen ist das Einzugsgebiet des Gewässers Schwarze Riede, das im Gebiet der Gemeinde Heemsen abfließt (Anlage 1).

 

Der Landkreis Nienburg, Fachdienst Wasserwirtschaft führt das Planfeststellungsverfahren nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsrechtes durch. Darin werden alle öffentlich-rechtlichen Entscheidungen, wie die naturschutzrechtliche Bodenabbaugenehmigung, die Eingriffsregelung, das Artenschutzrecht und die Baugenehmigung konzentriert. Außerdem integriert die Planfeststellung auch die Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzgütern.

 

 

 

 

Die Antragsunterlagen wurden bei den Gemeinden öffentlich ausgelegt. Die Fachdienststellen und die privat Betroffenen haben im Verfahren Gelegenheit ihre Stellungnahmen und Einwendungen vorzutragen, die in einem Erörterungstermin diskutiert werden. Nach Abwägung aller Belange entscheidet der Landkreis über den Antrag. Für das Verfahren ist der Zeitraum von etwa einem Jahr vorgesehen (Anlage 2).

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Lageplan des Antragsgebiets

Anlage 2 - Ablauf des Planfeststellungsverfahrens