hier: Änderung des Entwurfs / Erneute Beteiligung und öffentliche Auslegung gemäß § 3 (6) S. 1 u. 2 NROG
Der geänderte Entwurf soll gemäß den Vorschriften des § 3 ff. NROG öffentlich ausgelegt werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme werden im Sinne des § 3 (6) S.2 auf acht Wochen begrenzt. Der Entwurf zur RROP-Änderung Windkraft soll unter folgenden Maßgaben ausgelegt werden:
- Der Entwurf ist hinsichtlich der Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.12.2012 (Wustermark) zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.
- Dabei sind die Erkenntnisse aus dem "Stresstest" einzubeziehen.
Sachverhalt
Der Ausschuss für Regionalentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 28.02.2013 mit der Angelegenheit befasst und bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den umseitig genannten, geänderten Beschlussvorschlag empfohlen.