Betreff
Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege
Vorlage
2013/087
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung des Landkreises Nienburg/Weser in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.


Sachverhalt

Bereits in der letzten Sitzung hatte der Fachbereich mit einer - inhaltlich den Anforderungen der Rechtsprechung des OVG Lüneburg entsprechenden - Neufassung reagiert.

 

Gleichzeitig war im Hinblick auf den zum 01.08.2013 eintretenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz U3 eine weitere Änderung avisiert worden.

 

/ Die nun vorliegende Fassung (Anlage 1) entspricht sowohl den gerichtlichen Anforderungen als auch der zum 01.08.2013 geltenden Rechtslage. Zudem wurde der Elternbeitrag auf das im Landkreis Nienburg/Weser durchschnittliche Niveau der Krippengebühren gesenkt. Hierdurch ist den Eltern auch die Inanspruchnahme des Angebots Tagespflege ohne weitere finanzielle Hürde möglich. Weiterhin wurde auf eine finanzielle Differenzierung hinsichtlich der Angebote Ü3 und U3 verzichtet, da der allgemeine Rechtsanspruch auf Betreuung nunmehr vom ersten bis zum sechsten

/ Lebensjahr gilt. Wegen der Einzelheiten wird auf die ebenfalls unter Anlage 1 beigefügte Synopse verwiesen.

 

Die detaillierte finanzielle Ausgestaltung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen wurde - wie bisher - in einer gesonderten Geldleistungsordnung (s. TOP 4) festge-

/ schrieben, das Anforderungsprofil (Anlage 2) entspricht den aktuellen Anforderungen, die an die Tagespflegepersonen und die für die Betreuung genutzten Räumlichkeiten zu stellen sind.