Betreff
Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes an Kreisstraßen
Vorlage
2014/058
Aktenzeichen
551-66.11.60
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Maßnahmen Nr. 1 bis Nr. 4 als Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes an Kreisstraßen werden entsprechend dem Gesamtranking in der Prioritätenliste beschlossen.


Sachverhalt

In der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Kreisstraßen am 18.11.2013 wurden die Maßnahmen Nr. 1 bis Nr. 4 der vorgeschlagenen Fortschreibung aus der Prioritätenliste beschlossen (Drucksache 2013/234 mit Anlage 1 – Prioritätenliste -).

 

Die Verwaltung wurde für die erste Sitzung des Fachausschusses in 2014 beauftragt, die in der Sitzung angesprochenen Möglichkeiten eines Tausches der Maßnahme

K 3 (Stöckse – Einmündung K 46) mit der Maßnahme K 4 (Linsburg Bahnhof – OD Wenden), sowie Tausch des Teilabschnittes an der K 20 (Sapelloh – Warmsen) mit dem Abschnitt K 20 (Landesgrenze – Haselhorn) mit den jeweiligen Samtgemeinden Steimbke und Uchte anzusprechen und deren Stellungnahme diesbezüglich einzuholen.

 

Die Samtgemeinde Steimbke hat auf Nachfrage bestätigt, dass zurzeit noch keine abschließende Entscheidung gefallen ist. Es hat zunächst eine Beratung im Samtgemeindeausschuss stattgefunden, zudem wird aber noch eine Beschlussfassung durch den Samtgemeinderat, welcher aber erst am 20.3.2014 tagen wird, erforderlich.

Der Samtgemeindeausschuss hat gegenüber dem Rat die Empfehlung ausge-sprochen, keinen Maßnahmentausch vorzunehmen.

Über das Ergebnis hierzu wird in der Sitzung berichtet.

 

Die Samtgemeinde Uchte hat mitgeteilt, dass hinsichtlich der obigen Teilabschnitte an der K 20 ebenfalls kein Maßnahmentausch gewünscht wird.

Aufgrund der, seitens der Samtgemeinde bereits erfolgten, Vorplanung soll der Teilabschnitt Sapelloh – Warmsen so schnell wie möglich mit eigenen Mitteln der Gemeinde Warmsen entsprechend auf Gemeindeebene umgesetzt werden.

Die Rolle des Landkreises beschränkt sich hierbei darauf, die Förderung nach dem Entflechtungsgesetz abzubilden.

 

Neben dem oben angesprochenen Maßnahmentausch war darüber hinaus durch die Verwaltung in Bezug auf die gemeldete Maßnahme K 2 (Drakenburg – Gemeindegrenze Balge) eine mögliche Förderfähigkeit bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich (GB) Hannover, zu hinterfragen.

 

Die gemeinsame Besprechung zwischen Verwaltung und NLStBV, Geschäftsbereiche Nienburg und Hannover führte aus Sicht der NLStBV GB Hannover zum Ergebnis, dass für den Abschnitt (lfd. Nr. 3) von Drakenburg (gemeint von der Einmündung Gemeinde-verbindungsstraße nach Mehlbergen) in Richtung Balge bis zur Gemeindegrenze keine Förderungsmöglichkeit besteht, da die Gebietsgrenze als Abschluss keinen verkehrlichen Sinn macht.

Eine Fördermöglichkeit würde lediglich dann bestehen, wenn der komplette Abschnitt zwischen Einmündung Gemeindeverbindungsstraße und Balge (L 351) vorgesehen wäre. Für eine Realisierung könnten unter dem Aspekt einer Förderfähigkeit zwar zwei Teilabschnitte gebildet werden, die Umsetzung/Ausbau beider Abschnitte müsste dann jedoch zeitnah erfolgen. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass eine zeitliche Trennung beider Abschnitte über einen Zeitraum von beispielsweise

5 Jahren vor dem Hintergrund einer Förderung nicht mehr als zeitnah zu sehen ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Umsetzung des Teilabschnittes von der Gemeindegrenze – Balge, welcher im derzeitigen Ranking auf Platz 20 gelistet ist, innerhalb dieses 5-Jahres-Zeitraumes nicht denkbar.

 

Es wird unter dem Aspekt einer zwingenden Förderfähigkeit aller beschlossenen Maßnahmen vorgeschlagen, die von der Samtgemeinde Heemsen gemeldete Maßnahme im Zuge der K 2 lediglich im Zusammenhang mit dem gemeldeten Bedarf der Samtgemeinde Marklohe, Gemeindegrenze Drakenburg – L 351“, zu betrachten. Damit ist die bisher unter lfd. Nr. 3 aufgeführte Maßnahme im Ranking nicht mehr unter den ersten 10 genannten Maßnahmen einzustufen.

 

Die entsprechend aktualisierte Prioritätenliste ist der Einladung als Anlage beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·        Prioritätenliste