Betreff
Sicherheit der IT-Infrastruktur für die Kreisverwaltung des Landkreises Nienburg / Weser, hier: Serverräume
Vorlage
2014/181
Art
Beschlussvorlage

Der Serverraum in den Berufsbildenden Schulen wird entsprechend der Vorlage aufgerüstet. Die Mittel hierfür in Höhe von 130.000 Euro werden im Nachtrag veranschlagt.

 


Sachverhalt

In der Sitzung am 19.05.2014 wurde dem AfL bereits der Vorschlag der TUI-Organisation vorgestellt, den Serverraum im Keller des Kreishauses aufzugeben und die Technikräume der BBS und der IGS nach einer Aufrüstung gemäß einer für den Landkreis erstellten Sicherheitsanalyse zu nutzen (Gesamtkonzept siehe Anlage).

 

Als ersten Baustein dieses Konzeptes ist die sicherheitstechnische Aufrüstung des Serverraumes in der BBS geplant. Inzwischen liegt die Kostenschätzung vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 130.000 Euro. Zu unterteilen sind diese Kosten folgendermaßen:

 

  1. Technische Gebäudeausrüstung                79.000 Euro
  2. Bauliche Maßnahmen                                   21.000 Euro
  3. Planungsleistungen                                       30.000 Euro

 

In diesen Kosten enthalten ist eine Stickstoff-Löschanlage, die bzgl. der Kosten im unteren Bereich liegt. Allerdings ist für so eine Anlage ein separater Löschmittelraum herzurichten. Dieser ist in der BBS vorhanden. Es muss allerdings noch eine maschinelle Be- und Entlüftung zur gerade installierten Lüftungsanlage des C-Traktes nachgerüstet  werden.

 

Weiterhin müssen Warnsysteme (Feuchtigkeits-/Wasserüberwachung, Störmeldeaufschaltung Klimagerät, Temperaturüberwachung und Rauchansaugsystem für Serverschränke) installiert werden. Auch eine Erweiterung der vorhandenen Brandmeldeanlage ist notwendig.

 

Geplant ist außerdem eine Zutrittskontrolle, Bewegungsmelder und eine Sicherheitstür.

 

In den Gesamtkosten ist auch ein Notstromanschluss für ein Notstromaggregat enthalten. Das Aggregat selber ist nicht enthalten. Wieviel Notstromgeräte für die IT-Sicherheit notwendig sind, kann zurzeit noch nicht gesagt werden. Hier sind die Ergebnisse der Projektgruppe IT-Notfallplan abzuwarten und Abstimmungen mit dem FD 175 vorzunehmen, der für die Beschaffung von Notstromaggregaten für den Katastrophenfall zuständig ist.

 

Sollte der Serverraum im Keller des Kreishauses A bleiben, muss auch dort eine sicherheitstechnische Aufrüstung erfolgen. Ebenso wie in der BBS müsste dort eine Löschanlage eingebaut werden. Der Einbau einer Stickstoff-Anlage wäre allerdings mit höheren Kosten verbunden, da dort mit Hilfe von baulichen Maßnahmen erst ein separater Löschmittelraum hergerichtet werden und ein Lüftungssystem installiert werden müsste. Aus diesen Gründen müsste hier der Einbau einer anderen Löschanlage geprüft werden. Diese sind aber in den Anschaffungskosten höher.

 

Die oben beschriebenen Warn- und Sicherheitssysteme sowie der Notstromanschluss sind im jetzigen Serverraum nicht vorhanden und müssten installiert werden. Die Kühlung ist ebenfalls nicht ausreichend.

 

In der Zusammenfassung bedeutet das, dass bis auf zwei kleinere Positionen, die einen Kostenfaktor von 2.800 Euro ausmachen,  alle Maßnahmen, die in der BBS auszuführen sind, auch im Kreishaus A anfallen. Hinzu kämen jedoch noch Kosten für die Optimierung der Klimasituation sowie die höheren Kosten für die Löschanlage.

 

Vor dem Hintergrund, dass neben den höheren Kosten durch die Kellerlage ein erhöhtes Risiko einer Überflutung wegen Starkregens besteht, sollte langfristig der Serverstandort im Keller aufgegeben und der Serverraum in der BBS wie oben ausgeführt sicherheitstechnisch aufgerüstet werden.

 

Zurzeit werden im benachbarten C-Trakt Süd Baumaßnahmen durchgeführt. Wegen der Synergieeffekte und aus Gewährleistungsgründen ist es sachgerecht, diese Maßnahme mit denen im C-Trakt zu verbinden. Daher sollen die Mittel bereits im Nachtrag zur Verfügung gestellt werden.

 


Anlagen:

 

·        Sicherheitskonzept