Betreff
Beteiligung des Landkreises Nienburg/Weser an den laufenden Kosten der Oberschule Mittelweser gemäß § 118 NSchG
Vorlage
2015/104/1
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Landkreis Nienburg/Weser beteiligt sich in Höhe des gesetzlichen Satzes von derzeit 65 vom Hundert an den laufenden Kosten der Oberschule Mittelweser gemäß § 118 NSchG in Verbindung mit § 1 der „Verordnung über die Mindestbeteiligung der Landkreise an den unter § 99 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes fallenden Kosten bei gemischter Benutzung von Schulanlagen“ (VO zu § 118).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Samtgemeinde Mittelweser abzuschließen.

 

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Vereinbarung mit der Stadt Nienburg/Weser zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, um einen Satz von künftig 65 % festzulegen.

 


Sachverhalt

Der Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen hat sich in seiner Sitzung am 28.05.2015 mit der Angelegenheit befasst und mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen den vorstehend genannten, geänderten Beschlussvorschlag empfohlen