Der Landkreis
Nienburg/Weser beteiligt sich in Höhe des gesetzlichen Satzes von derzeit 65
vom Hundert an den laufenden Kosten der Oberschule Mittelweser gemäß § 118
NSchG in Verbindung mit § 1 der „Verordnung über die Mindestbeteiligung der Landkreise
an den unter § 99 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes fallenden Kosten
bei gemischter Benutzung von Schulanlagen“ (VO zu § 118).
Die Verwaltung wird
beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Samtgemeinde Mittelweser
abzuschließen.
Die Verwaltung wird
ferner beauftragt, die Vereinbarung mit der Stadt Nienburg/Weser zum
nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, um einen
Satz von künftig 65 % festzulegen.
Sachverhalt
Der Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen hat sich in seiner Sitzung am 28.05.2015 mit der Angelegenheit befasst und mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen den vorstehend genannten, geänderten Beschlussvorschlag empfohlen