hier: Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG-HA 190) "Meerbruchswiesen" in der Stadt Rehburg-Loccum, der Stadt Neustadt, der Stadt Wunstorf und der Samtgemeinde Sachsenhagen durch die Region Hannover
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zum Beschluss der
Regionsversammlung der Region Hannover vom 15.05.2018 zu der I.
Änderungsverordnung über das Naturschutzgebiet „Meerbruchswiesen“ (NSG-HA 190)
wird erteilt.
Sachverhalt:
In der
Sitzung am 23.02.2017 (Beschlussvorlage 2017/039) wurde zur Kenntnis gegeben,
dass die Region Hannover das offizielle Beteiligungsverfahren zur Verordnungsanpassung
des „Naturschutzgebietes Meerbruchswiesen“ (NSG HA 190) aufgrund der
europarechtlichen Verpflichtung zur Sicherung von Natura 2000-Gebieten durch
nationales Recht einleitet. Die Zuständigkeit der Region Hannover ergibt sich
aus der Vereinbarung über die Naturschutzgebiete „Meerbruch“ und „Meerbruchswiesen“
zwischen den Landkreisen Nienburg und Schaumburg und der Region Hannover vom
24.04.2009.
Das
Naturschutzgebiet liegt am Westufer des Steinhuder Meeres. Es befindet sich in
den Landkreisen Nienburg/Weser und Schaumburg sowie der Region Hannover. Der
zum Landkreis Nienburg/Weser gehörende Bereich befindet sich in der Stadt Rehburg-Loccum.
Von dem insgesamt ca. 1.000 ha großen Naturschutzgebiet liegen rund 370 ha im
Landkreis Nienburg/Weser. Die Grenzen des bestehenden Naturschutzgebietes
werden nicht verändert.
Das für die Ausweisung von Verordnungen
vorgeschriebene Verfahren gemäß § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum
Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in Verbindung mit § 22 des Gesetzes über
Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) wurde
von der Region Hannover durchgeführt.
Am
16.02.2017 wurde das öffentliche Beteiligungsverfahren durch die Region Hannover
eingeleitet. Hierzu wurde den betroffenen vorgenannten Gemeinden, den sonst
betroffenen Behörden und den anerkannten Naturschutzvereinigungen nach Maßgabe
von § 14 (1) NAGBNatSchG bzw. § 63 (2) Nr. 1 BNatSchG Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Gleichzeitig wurden auch die sonstigen Träger öffentlicher
Belange beteiligt.
Die öffentliche Auslegung
der Unterlagen erfolgte in der
- Samtgemeinde
Sachsenhagen vom 09.03.2017 bis 11.04.2017,
- Stadt
Neustadt a. Rbge. vom 20.03.2017 bis 27.04.2017,
- Stadt
Rehburg-Loccum vom 27.03.2017 bis 27.04.2017,
- Stadt
Wunstorf vom 20.03.2017 bis 26.04.2017.
Soweit
dort Anregungen und Bedenken vorgebracht wurden, sind diese an die Region
Hannover weitergeleitet worden.
Zeitgleich
wurden die beiden betroffenen Landkreise Nienburg (Weser) und Schaumburg
beteiligt.
Alle
Anschreiben enthielten den Entwurf der Änderungsverordnung, eine Begründung,
Erläuterungen und eine Karte im Maßstab
von 1:10.000.
Ergänzend
hierzu sind die öffentlich ausgelegten Unterlagen in der Zeit vom 09.03.2017
bis zum 28.04.2017 im Internet auf www.hannover.de bereitgestellt worden.
Zusammen
mit den direkt eingegangenen Stellungnahmen der anerkannten Verbände, der
Träger öffentlicher Belange und von Privaten wurden die Anregungen und Bedenken
von der Verwaltung eingearbeitet, gewürdigt und beantwortet. Das Ergebnis ist
in den Anlagen 1 und 2 der Beschlussvorlage aufgeführt.
Nähere
Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben. Hierzu hat die Region Hannover
zugesagt, die Präsentation der geplanten Änderungsverordnung durch Vertreter
der Ausweisungsbehörde persönlich vorzustellen.
Eigentumsverhältnisse:
Die
Verwaltung hat die aktuelle Eigentümersituation des im LK Nienburg liegenden
Anteils des Naturschutzgebietes ermittelt. Im Eigentum des Landkreises Nienburg/Weser
befinden sich rund 72,94 % Flächenanteil, 12,83 % sind im Privateigentum und
14,23 % gehören sonstigen öffentlichen Eigentümern (Land, Stadt Rehburg-Loccum,
Kirche, Unterhaltungsverband).
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
1. Abwägungstabelle
- Teil I
2. Abwägungstabelle
- Teil II
3. Entwurf
der I. Änderungsverordnung NSG-HA 190
4. Entwurf
der Karte zur I. Änderungsverordnung NSG-HA 190
(unmaßstäblich
verkleinert auf DIN A3)
Die
zu beschließende Karte gleichen Inhalts im Originalmaßstab 1 : 10.000 hängt und
liegt während der ALNU-Sitzung aus.
5. Begründung
zur I. Änderungsverordnung
6. Erläuterungen
zur I. Änderungsverordnung
7. Lesefassung
der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Meerbruchwiesen“