Betreff
Umsetzung der europäischen Richtlinien zu Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebieten / Natura 2000: FFH-Gebiet 094 "Steinhuder Meer (mit Randbereichen)" und Europäisches Vogelschutzgebiet V 42 "Steinhuder Meer";
hier: Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG-HA 190) "Meerbruchswiesen" in der Stadt Rehburg-Loccum, der Stadt Neustadt, der Stadt Wunstorf und der Samtgemeinde Sachsenhagen durch die Region Hannover
Vorlage
2018/150
Aktenzeichen
554-NSG-HA190
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Beschluss der Regionsversammlung der Region Hannover vom 15.05.2018 zu der I. Änderungsverordnung über das Naturschutzgebiet „Meerbruchswiesen“ (NSG-HA 190) wird erteilt.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 23.02.2017 (Beschlussvorlage 2017/039) wurde zur Kenntnis gegeben, dass die Region Hannover das offizielle Beteiligungsverfahren zur Verordnungsanpassung des „Naturschutzgebietes Meerbruchswiesen“ (NSG HA 190) aufgrund der europarechtlichen Verpflichtung zur Sicherung von Natura 2000-Gebieten durch nationales Recht einleitet. Die Zuständigkeit der Region Hannover ergibt sich aus der Vereinbarung über die Naturschutzgebiete „Meerbruch“ und „Meerbruchswiesen“ zwischen den Landkreisen Nienburg und Schaumburg und der Region Hannover vom 24.04.2009.

 

Das Naturschutzgebiet liegt am Westufer des Steinhuder Meeres. Es befindet sich in den Landkreisen Nienburg/Weser und Schaumburg sowie der Region Hannover. Der zum Landkreis Nienburg/Weser gehörende Bereich befindet sich in der Stadt Rehburg-Loccum. Von dem insgesamt ca. 1.000 ha großen Naturschutzgebiet liegen rund 370 ha im Landkreis Nienburg/Weser. Die Grenzen des bestehenden Naturschutzgebietes werden nicht verändert.

 

Das für die Ausweisung von Verordnungen vorgeschriebene Verfahren gemäß § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in Verbindung mit § 22 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) wurde von der Region Hannover durchgeführt.

 

Am 16.02.2017 wurde das öffentliche Beteiligungsverfahren durch die Region Hannover eingeleitet. Hierzu wurde den betroffenen vorgenannten Gemeinden, den sonst betroffenen Behörden und den anerkannten Naturschutzvereinigungen nach Maßgabe von § 14 (1) NAGBNatSchG bzw. § 63 (2) Nr. 1 BNatSchG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gleichzeitig wurden auch die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Die öffentliche Auslegung der Unterlagen erfolgte in der

 

-       Samtgemeinde Sachsenhagen vom 09.03.2017 bis 11.04.2017,

-       Stadt Neustadt a. Rbge. vom 20.03.2017 bis 27.04.2017,

-       Stadt Rehburg-Loccum vom 27.03.2017 bis 27.04.2017,

-       Stadt Wunstorf vom 20.03.2017 bis 26.04.2017.

 

Soweit dort Anregungen und Bedenken vorgebracht wurden, sind diese an die Region Hannover weitergeleitet worden.

 

Zeitgleich wurden die beiden betroffenen Landkreise Nienburg (Weser) und Schaumburg beteiligt.

 

Alle Anschreiben enthielten den Entwurf der Änderungsverordnung, eine Begründung, Erläuterungen  und eine Karte im Maßstab von 1:10.000.

Ergänzend hierzu sind die öffentlich ausgelegten Unterlagen in der Zeit vom 09.03.2017 bis zum 28.04.2017 im Internet auf www.hannover.de bereitgestellt worden.

 

Zusammen mit den direkt eingegangenen Stellungnahmen der anerkannten Verbände, der Träger öffentlicher Belange und von Privaten wurden die Anregungen und Bedenken von der Verwaltung eingearbeitet, gewürdigt und beantwortet. Das Ergebnis ist in den Anlagen 1 und 2 der Beschlussvorlage aufgeführt.

 

Nähere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben. Hierzu hat die Region Hannover zugesagt, die Präsentation der geplanten Änderungsverordnung durch Vertreter der Ausweisungsbehörde persönlich vorzustellen.

 

 

Eigentumsverhältnisse:

 

Die Verwaltung hat die aktuelle Eigentümersituation des im LK Nienburg liegenden Anteils des Naturschutzgebietes ermittelt. Im Eigentum des Landkreises Nienburg/Weser befinden sich rund 72,94 % Flächenanteil, 12,83 % sind im Privateigentum und 14,23 % gehören sonstigen öffentlichen Eigentümern (Land, Stadt Rehburg-Loccum, Kirche, Unterhaltungsverband).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

1.    Abwägungstabelle - Teil I

2.    Abwägungstabelle - Teil II

3.    Entwurf der I. Änderungsverordnung NSG-HA 190

4.    Entwurf der Karte zur I. Änderungsverordnung NSG-HA 190

(unmaßstäblich verkleinert auf DIN A3)

Die zu beschließende Karte gleichen Inhalts im Originalmaßstab 1 : 10.000 hängt und liegt während der ALNU-Sitzung aus.

5.    Begründung zur I. Änderungsverordnung

6.    Erläuterungen zur I. Änderungsverordnung

7.    Lesefassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Meerbruchwiesen“