54. Ergänzung ( September 2018 )
Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der
Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
(NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:
Maßnahme 174
Erhöhung der
Kofinanzierungssumme von Planungs- und Bauleistungen für die Erneuerung von
Haltestellen im Jahr 2018 um 41.000,- € auf einen Kostenrahmen von 141.000,- €
Maßnahme 311
Beteiligung an den Kosten
der Samtgemeinde Grafschaft Hoya für den VBN-Tarif in den Jahren 2019, 2020,
2021 mit einem Kostenrahmen von 6.000,- €
Maßnahme 179
Wartung und Pflege der
Haltestellen im Linienbündel II durch die Bauhöfe der betroffenen Gemeinden bis
zum Jahr 2027 mit einem Kostenrahmen von 15.000,- Euro.
Maßnahme 619
Beratungsleistungen zur
Umwandlung der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH durch einen
Wirtschaftsprüfer mit einem Kostenrahmen von 30.000,- Euro.
Der Ausschuss nimmt zur
Kenntnis, dass die bereits beschlossene Maßnahme 615 nunmehr auf eine
Verkehrserhebung und –befragung ausgerichtet werden soll.
Sachverhalt
Maßnahme 174
Die Maßnahme 174 ist bereits im KA am 04.09.2017
mit einem Kostenrahmen von 100.000,- € beschlossen worden. Mit ihr soll der Bau
von 16 Haltestellen im Kreisgebiet mit einem Investitionsvolumen von rund 432.000,- € kofinanziert werden. Der
Großteil der Kosten (ca. 75%) kann über eine Förderung aus dem Haltestellenprogramm
des Landes gefördert werden. Die Erhöhung der Kofinanzierung wird erforderlich,
weil die Gesamt-Kosten zunächst zu niedrig eingeschätzt wurden. Insbesondere
die Ausschreibungsergebnisse für die Bauleistungen haben höhere Angebotspreise
ergeben, als zunächst erwartet. Dies ist auch auf eine gegenwärtig zu beobachtende
relativ starke Preisteuerung im Bereich von Tiefbauleistungen zurückzuführen.
Maßnahme 311
Bereits seit vielen Jahren unterstützt der
Landkreis die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beim Finanzierungsbeitrag für die
Integration in den VBN-Tarif, zuletzt mit der Maßnahme 309 für die Jahre
2016 - 2018. Die SG Grafschaft Hoya hat nunmehr mit Schreiben vom 18.06.2018
auch für die Jahre 2019 – 2021 eine Bezuschussung ihres Beitrages zum VBN-Tarif
aus den Regionalisierungsmitteln beantragt. Erfreulicher Weise hat der
Finanzierungsbeitrag in den vergangenen Jahren eine fallende Tendenz
aufgewiesen. Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren sollte ein
Kostenrahmen in Höhe von 6.000,- € hierfür ausreichend sein.
Maßnahme 179
Im Jahr 2017 wurde die Verkehrsleistung im
Linienbündel II durch einen neuen Betreiber übernommen. Die Ausschreibung hat seiner
Zeit vorgesehen, dass die Pflege und Wartung der Haltestellen vom Auftraggeber
zu erbringen ist. Um diese Aufgabe erledigen zu können, möchte der Landkreis
Nienburg mit den Bauhöfen der betroffenen Gemeinden Mittelweser, Steimbke und
der Stadt Rehburg- Loccum zusammenarbeiten. Diese Leistungen werden nach den
Kostensätzen des jeweiligen Bauhofs abgerechnet. Der Kostenrahmen in Höhe von
15.000,- Euro ist für mehrere Jahre ausreichend bemessen. Die Laufzeit des
Verkehrsvertrages im Linienbündel II endet am 31.07.2027.
Maßnahme 615
Die Maßnahme 615 wurde am 26.09.2016 vom KA
beschlossen. Sie konnte aus verschiedenen Gründen bisher nicht so umgesetzt
werden, wie damals in der Vorlage beschrieben. Nunmehr soll diese Maßnahme
durch eine Aktualisierung der Verkehrserhebung von 2011 einschließlich einer
Befragung der Fahrgäste wieder aufgenommen werden. Dabei soll keine
Vollerhebung erfolgen, sondern eine Konzentration auf die Regio-Linien, starke
Lokallinien und den Stadtbusbereich. Eine Verkehrserhebung und –befragung ist
für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes, den Bericht gem. § 7c NNVG sowie
auch im Zusammenhang mit der Einführung der kostenfreien Anschlussmobilität im
Niedersachsentarif erforderlich. Der bereits beschlossene Kostenrahmen i.H. von
50.000,- € soll daher nun vorrangig für diese Bausteine der Maßnahme
verwendet werden.
Maßnahme 619
Mit der europaweiten Ausschreibung von
Verkehrsleistungen in den Linienbündeln 2 und 3 sowie ggf. 4 ist die bisherige
Gesellschaftsstruktur der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg (VLN) obsolet
geworden. Der Landkreis Nienburg/Weser hat einen Wirtschaftsprüfer beauftragt,
ihn bei der Ermittlung einer günstigen und sinnvollen Gesellschafts- oder Trägerschaftsform
zu beraten und ihn bei den weiteren Schritten bis zur Umsetzung zu begleiten.
Dabei sollen v.a. steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Im Einzelnen
sollen folgende Leistungsbausteine erbracht werden:
- Bestandsaufnahme
- Steuerliche Beurteilung der verschiedenen Organisationsalternativen
- Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes
- Überarbeitung des Konzeptes für die Kommunalisierung der VLN
- Erarbeitung von Beschlussvorlagen für die politischen Gremien
- Entwurf einer Satzung für einen Eigenbetrieb bzw. eines
Gesellschaftsvertrages
- Abstimmung eines Betrauungsaktes
- Begleitung der Beschlussfassung
- Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
- Umwandlung der VLN
Die Beratungsleistungen sollen bis zum 30.06.2019
abgeschlossen sein. Der Kostenrahmen für die Beratungsleistungen beläuft sich
auf 30.000,- Euro. Die Kreisverwaltung schlägt vor, für den Ausgleich dieser
Kosten Regionalisierungsmittel gem. § 7 (5) NNVG zu verwenden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen zusätzliche
Kosten in Höhe von 92.000,- €. Die Haushaltsmittel hierfür stehen
teilweise im Produkt 54120 für das Haushaltsjahr bereit.