Betreff
Maßnahmen erster Priorität für die Verwendung der Regionalisierungsmittel;
54. Ergänzung ( September 2018 )
Vorlage
2018/191
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 174

Erhöhung der Kofinanzierungssumme von Planungs- und Bauleistungen für die Erneuerung von Haltestellen im Jahr 2018 um 41.000,- € auf einen Kostenrahmen von 141.000,- €

Maßnahme 311

Beteiligung an den Kosten der Samtgemeinde Grafschaft Hoya für den VBN-Tarif in den Jahren 2019, 2020, 2021 mit einem Kostenrahmen von 6.000,- €

Maßnahme 179

Wartung und Pflege der Haltestellen im Linienbündel II durch die Bauhöfe der betroffenen Gemeinden bis zum Jahr 2027 mit einem Kostenrahmen von 15.000,- Euro.

 

 

Maßnahme 619

Beratungsleistungen zur Umwandlung der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH durch einen Wirtschaftsprüfer mit einem Kostenrahmen von 30.000,- Euro.

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die bereits beschlossene Maßnahme 615 nunmehr auf eine Verkehrserhebung und –befragung ausgerichtet werden soll.

 


Sachverhalt

Maßnahme 174

Die Maßnahme 174 ist bereits im KA am 04.09.2017 mit einem Kostenrahmen von 100.000,- € beschlossen worden. Mit ihr soll der Bau von 16 Haltestellen im Kreisgebiet mit einem Investitionsvolumen von rund 432.000,- € kofinanziert werden. Der Großteil der Kosten (ca. 75%) kann über eine Förderung aus dem Haltestellenprogramm des Landes gefördert werden. Die Erhöhung der Kofinanzierung wird erforderlich, weil die Gesamt-Kosten zunächst zu niedrig eingeschätzt wurden. Insbesondere die Ausschreibungsergebnisse für die Bauleistungen haben höhere Angebotspreise ergeben, als zunächst erwartet. Dies ist auch auf eine gegenwärtig zu beobachtende relativ starke Preisteuerung im Bereich von Tiefbauleistungen zurückzuführen.

Maßnahme 311

Bereits seit vielen Jahren unterstützt der Landkreis die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beim Finanzierungsbeitrag für die Integration in den VBN-Tarif, zuletzt mit der Maßnahme 309 für die Jahre 2016 - 2018. Die SG Grafschaft Hoya hat nunmehr mit Schreiben vom 18.06.2018 auch für die Jahre 2019 – 2021 eine Bezuschussung ihres Beitrages zum VBN-Tarif aus den Regionalisierungsmitteln beantragt. Erfreulicher Weise hat der Finanzierungsbeitrag in den vergangenen Jahren eine fallende Tendenz aufgewiesen. Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren sollte ein Kostenrahmen in Höhe von 6.000,- € hierfür ausreichend sein.

Maßnahme 179

Im Jahr 2017 wurde die Verkehrsleistung im Linienbündel II durch einen neuen Betreiber übernommen. Die Ausschreibung hat seiner Zeit vorgesehen, dass die Pflege und Wartung der Haltestellen vom Auftraggeber zu erbringen ist. Um diese Aufgabe erledigen zu können, möchte der Landkreis Nienburg mit den Bauhöfen der betroffenen Gemeinden Mittelweser, Steimbke und der Stadt Rehburg- Loccum zusammenarbeiten. Diese Leistungen werden nach den Kostensätzen des jeweiligen Bauhofs abgerechnet. Der Kostenrahmen in Höhe von 15.000,- Euro ist für mehrere Jahre ausreichend bemessen. Die Laufzeit des Verkehrsvertrages im Linienbündel II endet am 31.07.2027.

Maßnahme 615

Die Maßnahme 615 wurde am 26.09.2016 vom KA beschlossen. Sie konnte aus verschiedenen Gründen bisher nicht so umgesetzt werden, wie damals in der Vorlage beschrieben. Nunmehr soll diese Maßnahme durch eine Aktualisierung der Verkehrserhebung von 2011 einschließlich einer Befragung der Fahrgäste wieder aufgenommen werden. Dabei soll keine Vollerhebung erfolgen, sondern eine Konzentration auf die Regio-Linien, starke Lokallinien und den Stadtbusbereich. Eine Verkehrserhebung und –befragung ist für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes, den Bericht gem. § 7c NNVG sowie auch im Zusammenhang mit der Einführung der kostenfreien Anschlussmobilität im Niedersachsentarif erforderlich. Der bereits beschlossene Kostenrahmen i.H. von 50.000,- € soll daher nun vorrangig für diese Bausteine der Maßnahme verwendet werden.

Maßnahme 619

Mit der europaweiten Ausschreibung von Verkehrsleistungen in den Linienbündeln 2 und 3 sowie ggf. 4 ist die bisherige Gesellschaftsstruktur der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg (VLN) obsolet geworden. Der Landkreis Nienburg/Weser hat einen Wirtschaftsprüfer beauftragt, ihn bei der Ermittlung einer günstigen und sinnvollen Gesellschafts- oder Trägerschaftsform zu beraten und ihn bei den weiteren Schritten bis zur Umsetzung zu begleiten. Dabei sollen v.a. steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Im Einzelnen sollen folgende Leistungsbausteine erbracht werden:

  1. Bestandsaufnahme
  2. Steuerliche Beurteilung der verschiedenen Organisationsalternativen
  3. Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes
  4. Überarbeitung des Konzeptes für die Kommunalisierung der VLN
  5. Erarbeitung von Beschlussvorlagen für die politischen Gremien
  6. Entwurf einer Satzung für einen Eigenbetrieb bzw. eines Gesellschaftsvertrages
  7. Abstimmung eines Betrauungsaktes
  8. Begleitung der Beschlussfassung
  9. Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
  10. Umwandlung der VLN

Die Beratungsleistungen sollen bis zum 30.06.2019 abgeschlossen sein. Der Kostenrahmen für die Beratungsleistungen beläuft sich auf 30.000,- Euro. Die Kreisverwaltung schlägt vor, für den Ausgleich dieser Kosten Regionalisierungsmittel gem. § 7 (5) NNVG zu verwenden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 92.000,- €. Die Haushaltsmittel hierfür stehen teilweise im Produkt 54120 für das Haushaltsjahr bereit.