Betreff
Maßnahmen erster Priorität für die Verwendung der Regionalisierungsmittel;
54. Ergänzung ( September 2018 )
Vorlage
2018/191/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 174

Erhöhung der Kofinanzierungssumme von Planungs- und Bauleistungen für die Erneuerung von Haltestellen im Jahr 2018 um 41.000,- € auf einen Kostenrahmen von 141.000,- €

Maßnahme 311

Beteiligung an den Kosten der Samtgemeinde Grafschaft Hoya für den VBN-Tarif in den Jahren 2019, 2020, 2021 mit einem Kostenrahmen von 6.000,- €

Maßnahme 179

Wartung und Pflege der Haltestellen im Linienbündel II durch die Bauhöfe der betroffenen Gemeinden bis zum Jahr 2027 mit einem Kostenrahmen von 15.000,- Euro.

 

 

Maßnahme 619

Beratungsleistungen zur Umwandlung der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH durch einen Wirtschaftsprüfer mit einem Kostenrahmen von 30.000,- Euro.

 

Maßnahme 615

Der bereits beschlossene Kostenrahmen für Maßnahme 615 wird auf 70.000,- € erweitert und soll für eine Verkehrserhebung- und befragung verwendet werden.


Sachverhalt

Der Ausschuss für Regionalentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 06.09.2018 mit der Angelegenheit befasst und einstimmig den vorstehend genannten, geänderten Beschlussvorschlag empfohlen, nachdem KTA Linderkamp angemerkt  hat, dass die im Sachverhalt geschilderte Maßnahme 615 im Beschlussvorschlag nicht als Beschlussempfehlung enthalten ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen zusätzliche Kosten i. H. v. 112.000,- €. Die Haushaltsmittel hierfür stehen teilweise im Produkt 54120 für das Haushaltsjahr bereit.