Der dem Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 bisher gewährte jährliche Zuschuss für die nicht anderweitig gedeckten notwendigen Personal-, Sach- und Verwaltungskosten der nachgehenden Beratungsarbeit i.H.v. bis 17.000,- € wird im Jahr 2017 um 5.523,46 € und in den Jahren 2018 und 2019 um bis zu 6.500,00 € auf 22.523,46 € im Jahr 2017 und auf bis zu 23.500,00 € in den Jahren 2018 und 2019 erhöht.
Sachverhalt
Der Verein Nienburger
Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – hat für die Jahre 2017 – 2019 die
Erhöhung des bisherigen Personal-, Sachkosten- und Verwaltungskostenzuschusses
für die nachgehende Beratungsarbeit des Vereins um jährlich 9.000,- € von
bisher 17.000,- € auf 26.000,- € beantragt.
Der Verein Nienburger
Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – betreibt seit dem 01.11.1985 das
Frauenhaus in Nienburg. Seit dem 01.05.1988 wird auch eine nachgehende Beratung
für Frauen, die das Frauenhaus verlassen haben,
angeboten.
Von Beginn an finanziert der
Landkreis Nienburg/Weser gemeinsam mit dem Land Niedersachsen das Frauenhaus
einschließlich der nachgehenden Beratung. Bis 2016 hat der Landkreis Nienburg
die ungedeckten Kosten bis zu einer Höhe von 16.500,- € jährlich übernommen,
seit 2017 wurde der jährliche Zuschuss moderat auf 17.000,- € jährlich
angehoben, zuletzt durch Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und
Senioren am 28.11.2018 (2016/245).
Das Angebot der Nachberatung
für Frauen und deren Kinder, die nach dem Auszug aus dem Frauenhaus im
Landkreisgebiet verbleiben, ist und bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil
der Frauenhausarbeit. Die für die Nachberatung zuständige Mitarbeiterin berät
in dieser Funktion Frauen und deren Kinder, nachdem diese das Frauenhaus verlassen
haben, bietet psychosoziale Betreuung und Begleitung an und arbeitet mit
Gruppen dieser Klientel.
Die Beratung ist die
Fortführung der im Frauenhaus begonnenen Maßnahmen, dient der Stabilisierung im
sozialen Umfeld, fördert die konstruktive Lebensplanung und hat die
Wiedereingliederung in das nicht mehr geschützte Umfeld zum Ziel.
Aufgrund der in den Jahren
2015 – 2017 erfolgten Steigerung der Personalkosten anlässlich erfolgter
Eingruppierung in den zutreffenden Tarif und die maßgebliche Tarifgruppe als
auch einer in den Jahren 2015 und 2016 erfolgten Fehlberechnung der
Personalkosten der nachgehenden Beratung im Frauenhaus durch die mit Abrechnungsaufgaben
betraute AWO (Nichtberücksichtigung der Arbeitgeberanteile an den
Personalkosten), hält der beantragende Trägerverein eine Erhöhung des Zuschusses
um jährlich 9.000,- € zur Aufrechterhaltung der Nachberatung zwingend
erforderlich. Der Antrag des Vereins Nienburger Frauenhaus mit angefügter Berechnung
der fehlerhaften und nunmehr korrigierten Berechnung vom 14.08.2018 ist als Anlage beigefügt.
Im Grundsatz hält die
Verwaltung die dargelegten Gründe, die zu der fehlerhaften Beantragung für den
Zeitraum 2017 bis 2019 geführt haben, für schlüssig. Auch die Notwendigkeit,
das Beratungsangebot des Nienburger Frauenhauses hinsichtlich seiner Konzeption
und seines Umfangs aufrecht zu erhalten, wird nicht in Frage gestellt. Der Höhe
des begehrten Zuschusses ist wegen der nunmehr bereits vorgelegten
(korrigierten) Abrechnung 2017 und vorzunehmender Prognosen entgegenzutreten:
Der für das bereits
abgelaufene Jahr 2017 festgestellte Fehlbetrag lässt sich mit 5.523,46 €
beziffern, insofern kommt eine darüber hinausgehende Erhöhung des ursprünglich
bewilligten Betrages nicht in Betracht. Für das laufende und das kommende Jahr
ist nach Einschätzung der Verwaltung allenfalls mit einer Personalkostensteigerung
von wenigen Prozent zu rechnen, so dass eine moderate Erhöhung des jährlichen
Zuschusses in den Jahren 2018 und 2019 für
die ungedeckten Kosten um bis zu 6.500,00 € auf bis zu 23.500,00 €
empfohlen wird.
Finanzielle
Auswirkungen:
Mittel in
ausreichender Höhe sind im Produkt 31020 eingestellt und ausreichend vorhanden.
Anlagen:
·
Zuschussantrag
des Vereins Nienburger Frauenhaus für die Nachberatung vom 14.08.2018