Betreff
Antrag des Vereins Nienburger Frauenhaus auf Erhöhung des bewilligten Zuschusses
Vorlage
2018/202
Aktenzeichen
310-3/02-700
Art
Beschlussvorlage

Der dem Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 bisher gewährte jährliche Zuschuss für die nicht anderweitig gedeckten notwendigen Personal-, Sach- und Verwaltungskosten der nachgehenden Beratungsarbeit i.H.v. bis 17.000,- € wird im Jahr 2017 um 5.523,46 € und in den Jahren 2018 und 2019 um bis zu 6.500,00 € auf 22.523,46 € im Jahr 2017 und auf bis zu 23.500,00 € in den Jahren 2018 und 2019 erhöht.


Sachverhalt

Der Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – hat für die Jahre 2017 – 2019 die Erhöhung des bisherigen Personal-, Sachkosten- und Verwaltungskostenzuschusses für die nachgehende Beratungsarbeit des Vereins um jährlich 9.000,- € von bisher 17.000,- € auf 26.000,- € beantragt.

 

Der Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – betreibt seit dem 01.11.1985 das Frauenhaus in Nienburg. Seit dem 01.05.1988 wird auch eine nachgehende Beratung für Frauen, die das Frauenhaus verlassen haben,  angeboten.

 

Von Beginn an finanziert der Landkreis Nienburg/Weser gemeinsam mit dem Land Niedersachsen das Frauenhaus einschließlich der nachgehenden Beratung. Bis 2016 hat der Landkreis Nienburg die ungedeckten Kosten bis zu einer Höhe von 16.500,- € jährlich übernommen, seit 2017 wurde der jährliche Zuschuss moderat auf 17.000,- € jährlich angehoben, zuletzt durch Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren am 28.11.2018 (2016/245).

 

Das Angebot der Nachberatung für Frauen und deren Kinder, die nach dem Auszug aus dem Frauenhaus im Landkreisgebiet verbleiben, ist und bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Frauenhausarbeit. Die für die Nachberatung zuständige Mitarbeiterin berät in dieser Funktion Frauen und deren Kinder, nachdem diese das Frauenhaus verlassen haben, bietet psychosoziale Betreuung und Begleitung an und arbeitet mit Gruppen dieser Klientel.

Die Beratung ist die Fortführung der im Frauenhaus begonnenen Maßnahmen, dient der Stabilisierung im sozialen Umfeld, fördert die konstruktive Lebensplanung und hat die Wiedereingliederung in das nicht mehr geschützte Umfeld zum Ziel.

 

Aufgrund der in den Jahren 2015 – 2017 erfolgten Steigerung der Personalkosten anlässlich erfolgter Eingruppierung in den zutreffenden Tarif und die maßgebliche Tarifgruppe als auch einer in den Jahren 2015 und 2016 erfolgten Fehlberechnung der Personalkosten der nachgehenden Beratung im Frauenhaus durch die mit Abrechnungsaufgaben betraute AWO (Nichtberücksichtigung der Arbeitgeberanteile an den Personalkosten), hält der beantragende Trägerverein eine Erhöhung des Zuschusses um jährlich 9.000,- € zur Aufrechterhaltung der Nachberatung zwingend erforderlich. Der Antrag des Vereins Nienburger Frauenhaus mit angefügter Berechnung der fehlerhaften und nunmehr korrigierten Berechnung vom 14.08.2018 ist als Anlage beigefügt.

 

Im Grundsatz hält die Verwaltung die dargelegten Gründe, die zu der fehlerhaften Beantragung für den Zeitraum 2017 bis 2019 geführt haben, für schlüssig. Auch die Notwendigkeit, das Beratungsangebot des Nienburger Frauenhauses hinsichtlich seiner Konzeption und seines Umfangs aufrecht zu erhalten, wird nicht in Frage gestellt. Der Höhe des begehrten Zuschusses ist wegen der nunmehr bereits vorgelegten (korrigierten) Abrechnung 2017 und vorzunehmender Prognosen entgegenzutreten:

Der für das bereits abgelaufene Jahr 2017 festgestellte Fehlbetrag lässt sich mit 5.523,46 € beziffern, insofern kommt eine darüber hinausgehende Erhöhung des ursprünglich bewilligten Betrages nicht in Betracht. Für das laufende und das kommende Jahr ist nach Einschätzung der Verwaltung allenfalls mit einer Personalkostensteigerung von wenigen Prozent zu rechnen, so dass eine moderate Erhöhung des jährlichen Zuschusses in den Jahren 2018 und 2019 für  die ungedeckten Kosten um bis zu 6.500,00 € auf bis zu 23.500,00 € empfohlen wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mittel in ausreichender Höhe sind im Produkt 31020 eingestellt und ausreichend vorhanden.


Anlagen:

 

·         Zuschussantrag des Vereins Nienburger Frauenhaus für die Nachberatung vom 14.08.2018