Der Kreistag beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse.
Sachverhalt
Nach § 59 Absatz 1
des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) kann die Einladung zu einer
Sitzung des Kreistages auch per elektronischem Dokument erfolgen. Einzelheiten
sind in der Geschäftsordnung zu regeln.
Gemäß § 72 und § 78
NKomVG besteht diese Möglichkeit auch für die Ladungen zu den Sitzungen des
Kreisausschusses und der sonstigen Ausschüsse des Kreistages.
Es ist vorgesehen,
den Abgeordneten, die dies wünschen, die Teilnahme am digitalen Sitzungsdienst
zu ermöglichen. Die Geschäftsordnung (GO) ist entsprechend anzupassen.
Mit den
vorgeschlagenen Änderungen werden die rechtlichen Voraussetzungen für die elektronische
Einladung geschaffen.
Anlage:
Anlage 1: 2. Änderung der Geschäftsordnung zum
01.01.2019