Betreff
Anpassung der Geschäftsordnung
Vorlage
2018/286/1
Aktenzeichen
101
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2018 die Änderungen in der Geschäftsordnung in den §§ 2 (Ladungsfrist und Form der Einberufung des Kreistages), 20 (Ladungsfrist und Form der Einberufung des Kreisausschusses) und 24 (Ladungsfrist für die Einberufung der Ausschüsse) empfohlen. Diese Änderungen betreffen Regelungen zur Abbildung des digitalen Sitzungsdienstes, dessen Einführung ab 01.01.2019 vorgesehen ist.

 

Der Kreisausschuss hat die Verwaltung darüber hinaus gebeten, zu prüfen, ob auch Sachanträge gem. § 6 der Geschäftsordnung zukünftig elektronisch gestellt werden können.

 

Auch bei Anträgen an den Landrat, bestimmte Sachverhalte in den Gremien zu behandeln, handelt es sich um Verfahrenshandlungen, die über die verfahrensleitenden Wirkungen hinaus keine rechtsgestaltende Funktion und Wirkungen haben.

 

Aus diesem Grund und um den digitalen Sitzungsdienst möglichst medienbruchfrei zu gestalten, schlägt die Verwaltung die in der Anlage beigefügte zusätzliche Anpassung der Geschäftsordnung vor.


Anlagen:

 

·         Anlage 1:  2. Änderung der Geschäftsordnung zum 01.01.2019