Betreff
Umwandlung Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (inkl. Nachtragshaushalt)
Vorlage
2019/020
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung, den anderen Gesellschaftern der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) das Angebot zu unterbreiten, deren Gesellschaftsanteile an der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH mit Wirkung zum 01.08.2019 zum jeweiligen Nennwert des Stammkapitalanteils (insgesamt 15.250 €) zu erwerben und diesen Erwerb durchzuführen.

2.    Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) wird nach dem Erwerb aller Gesellschaftsanteile durch eine Vermögensübertragung nach §§ 174 ff des Umwandlungsgesetzes aufgelöst und der Betrieb und das Vermögen der Gesellschaft auf den Landkreis Nienburg/Weser übertragen. Die Mitarbeiter*innen der VLN gehen im Rahmen eines Betriebsüberganges auf den Landkreis als neuen Arbeitgeber über. In der Kreisverwaltung werden die für den Aufgabenbereich des ÖPNV-Managements tätigen Mitarbeiter*innen mit ihren Aufgaben in einer organisatorischen Einheit gebündelt. 

3.    Die Mitarbeiter*innen der VLN werden mitsamt ihren bisherigen Aufgaben in das Team „Verkehrsservice Landkreis Nienburg (Team VLN)“ in der Stabsstelle 54 Regionalentwicklung des Landkreises Nienburg/Weser überführt. Hierfür wird der Stellenplan erweitert.

4.    Die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung sowie der 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 werden beschlossen.


Sachverhalt

Einleitung

Die Hintergründe für die Überführung der Serviceleistungen der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH in die Kreisverwaltung wurden in der Drucksache 2018/284 dargestellt und in der Sitzung des AfR vom 07.12.2018 beraten.

Erwerb der Gesellschafteranteile

Der Gesellschaftsvertrag der VLN schließt eine Beteiligung von Gesellschaftern aus, die keine Konzession im Landkreis Nienburg/Weser innehaben. Die bisher noch beteiligten Verkehrsunternehmen Weser- Ems Busverkehr GmbH, Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH, MKB MühlenkreisBus GmbH, Hans-Jürgen Plein & Co. KG sowie Wolters Linienverkehrsbetriebe GmbH scheiden mithin aus. Mit den neuen Auftragsvergaben für die Linienbündel 1, 2 und 3 wurde eine Aufgabenverteilung geregelt, die den allergrößten Anteil an den bisherigen Arbeiten der VLN GmbH dem Landkreis Nienburg/Weser als Aufgabenträger zuweist. Eine Übernahme der Gesellschaftsanteile der ausscheidenden Gesellschafter durch die Auftragnehmer Transdev bzw. Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH ist vor diesem Hintergrund und im Sinne einer klaren Trennung der Aufgabenträgeraufgaben von den Auftragnehmeraufgaben nicht sinnvoll. Um eine ordnungsgemäße und reibungslose Überführung der Aufgabenträgeraufgaben und der mit diesen Aufgaben betrauten Mitarbeiter*innen der VLN auf den Landkreis Nienburg/Weser als zuständige Behörde zu gewährleisten, soll der Landkreis Nienburg/Weser die Geschäftsanteile der anderen Gesellschafter der VLN zum Nennwert des Eigenkapitals erwerben. Die Zustimmung der bisherigen Gesellschafter zum Verkauf ihrer Anteile wurde von diesen bereits in Aussicht gestellt.

Weil die Linien-Genehmigungen der verbliebenen VLN-Gesellschafter zum 31.07.2019 enden, ist beabsichtigt, dass der Landkreis Nienburg/Weser ihnen ihre Gesellschafteranteile zum Kaufpreis  von insgesamt 15.250 € (bemessen nach dem Nominalbetrag  am Stammkapital) mit Wirkung zum Ablauf des 31.7.2019 abkauft. Zu diesem Zweck bittet die Verwaltung den Kreistag um Zustimmung, dass die Verwaltung den anderen Gesellschaftern ein entsprechendes  Angebot zum Erwerb derer Anteile zu diesen Bedingungen unterbreitet und in der Folge den Anteilserwerb durchführt.  Die Entscheidung des Kreistages über den Anteilserwerb ist der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Entscheidung darf erst sechs Wochen nach  dieser Anzeige vollzogen werden. Die Kommunalaufsichtsbehörde kann im Einzelfall aus besonderem Grund die Frist verkürzen oder verlängern (§152 NKomVG).

Der Landkreis Nienburg/ Weser hat die anderen Gesellschafter der VLN GmbH gebeten, eine Veräußerung Ihrer  Geschäftsanteile an der VLN GmbH – insbesondere auch im Interesse der bei der VLN GmbH beschäftigten Mitarbeiter*innen - wohlwollend zu prüfen und schriftlich zu bestätigen, ob sie beabsichtigen, ein entsprechendes Angebot des Landkreises Nienburg anzunehmen. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt (01.02.2019) haben die Firmen Plein, MKB-MühlenkreisBus (unter Gremienvorbehalt), Wolters Linienverkehrsbetriebe GmbH und Weser-Ems-Bus (unter Gremienvorbehalt) schriftlich ihre Absicht bekundet, ihre Gesellschaftsanteile zum Nominalbetrag des anteiligen Stammkapitals an den Landkreis zu veräußern. Noch auf dem Weg ist der  Beschluss  der Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH, die aber auch schon ihre Zustimmung zur Veräußerung ihrer Gesellschaftsanteile signalisiert haben.

Nach der Beschlussfassung im Kreistag sollen in der Folge entsprechende Vertragsentwürfe zum Erwerb der Anteile erstellt und mit den Verkehrsunternehmen abgestimmt werden. Auf dieser Grundlage sollen dann in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der VLN GmbH am 17. Mai 2019 die entsprechenden Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung zu den Anteilsübertragungen gefasst werden und die notarielle Beurkundung der Anteilskauf- und Übertragungsverträge über die Anteile mit rechtlicher und wirtschaftlicher Wirkung zum Ablauf des 31.7.2019 erfolgen.

Bündelung der ÖPNV-bezogenen Aufgaben in einer Organisationseinheit  der Kreisverwaltung und Überführung der Mitarbeiter und Aufgaben der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) in die Kreisverwaltung durch eine Vermögensübertragung nach dem Umwandlungsgesetz

Zum Zwecke einer organisatorischen Optimierung und Zusammenführung aller ÖPNV-bezogenen Aufgaben in der Kreisverwaltung soll eine Überführung der Mitarbeiter und Aufgaben der VLN in eine zentrale Organisationseinheit für den ÖPNV  in der Kreisverwaltung erfolgen.

Für die gesellschaftsrechtliche Umsetzung dieser Organisationsmaßnahme bietet sich eine Vermögensübertagung nach §§ 174 ff des Umwandlungsgesetzes an. Dieser Weg eröffnet die Möglichkeit, die VLN GmbH ohne Liquidation aufzulösen (Gesamtrechtsnachfolge) und die Mitarbeiter und Aufgaben der VLN in einem rechtlichen Schritt in die Kreisverwaltung zu überführen (Betriebsübergang).  Das Umwandlungsgesetz sieht für die Abbildung der Vermögensübertragung in der Rechnungslegung die Möglichkeit einer Rückwirkung vor. Soweit der Umwandlungsbeschluss vor Ablauf des 31. August 2019 rechtswirksam gefasst und die Unterlagen beim Registergericht bzw. bei der Aufsichtsbehörde bis zu diesem Zeitpunkt eingereicht werden, kann die Vermögensübertragung und damit die Integration in den Haushalt  des Landkreises mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. August 2019 erfolgen. 

Für die Umsetzung des Anteilserwerbs und die Vermögensübertragung  sowie die dadurch erfolgende Auflösung der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH sind in zeitlicher Reihenfolge im Einzelnen folgende Schritte erforderlich:

  • Beschlussfassung im Kreistag über den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der übrigen Gesellschafter und über die beabsichtigte Vermögensübertragung und damit Auflösung der VLN GmbH (Kreistagssitzung am 15.03.2019)
  • Anzeige des Erwerbs der Anteile an der VLN und der beabsichtigten Vermögensübertragung auf den Kreis an die Kommunalaufsicht
  • Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der VLN über den Anteilserwerb (voraussichtlich am 17. 5 2019)
  • Abschluss und notarielle Beurkundung der Anteilskaufverträge (schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft, voraussichtlich ebenfalls am17.05.2019)
  • Übertragung der Anteile an den Landkreis mit Kaufpreiszahlung (dingliche Übertragung und rechtswirksamer Erwerb durch den Landkreis zum 31.7.2019)
  • Beschlussfassung zur Vermögensübertragung auf den Landkreis  in der Gesellschafterversammlung der VLN GmbH durch den Landkreis Nienburg als alleinigem Anteilseigner (Anfang August 2019)
  • Einreichung des Umwandlungsbeschlusses und der übrigen erforderlichen Unterlagen zum Handelsregister der VLN sowie zur Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde
  • Die Vermögensübertragung wird rechtswirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der VLN als übertragendem Rechtsträger

 

Da voraussichtlich die nebenamtlichen VLN-Geschäftsführer vor der Eintragung der Vermögensübertragung ausscheiden, ist es erforderlich, dass für den Übergangszeitraum bis zur vollständigen Abwicklung der VLN ein nebenamtlicher Geschäftsführer bestellt wird. Dies könnte ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung sein. Die Bestellung sollte so rechtzeitig erfolgen, dass immer ein Geschäftsführer da ist.

Übernahme als Team „Verkehrsservice Landkreis Nienburg (Team VLN)“ in die Stabsstelle 54

Die Mitarbeiter*innen der VLN werden mitsamt ihren bisherigen Aufgaben als „Verkehrsservice Landkreis Nienburg (Team VLN)“ in die Stabsstelle 54 Regionalentwicklung des Landkreises Nienburg/Weser überführt. In diesem Team sollen

-       sowohl die bisherigen Serviceaufgaben der VLN,

-       als auch die Aufgabenträgeraufgaben (bisher in der Stabsstelle Regionalentwicklung und teilweise im FD Bildung) 

gebündelt werden. Damit sollen die Aufgaben im Bereich des ÖPNV in diesem Team zusammen geführt werden. So sollen Synergieeffekte genutzt werden, um die im Zuge der Vergabe der Verkehrsleistungen neu auf den Aufgabenträger entfallenden Aufgaben,  insbesondere bei der Fahrplangestaltung, beim Qualitäts-Controlling und bei der Abrechnung des Verkehrs mit möglichst geringem Zusatzaufwand beim Kreis  bearbeiten zu können.

Mit dem Beschluss über die Vermögensübertragung ist die Übernahme der bisherigen  Serviceaufgaben der VLN durch den Landkreis verbunden. Im Einzelnen sind dies die Fahrgastinformation und –betreuung, der Vertrieb von Fahrkarten, das Baustellenmanagement, die Verkehrsüberwachung, das Qualitätsmanagement für den Fahrbetrieb, das Beschwerdemanagement, die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing. Diese Aufgaben sind notwendig, um die Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr in einer guten Qualität sicherzustellen. Diese Leistungen, insbesondere die Ansprache der Kundinnen und Kunden, das Marketing und der Fahrkartenvertrieb in der Geschäftsstelle erhöhen die Attraktivität des ÖPNV-Angebots für den Fahrgast und sie tragen zu einer positiven Entwicklung der Nutzung des ÖPNV bei. Dies ist vor dem Hintergrund, dass dem Landkreis aufgrund der nunmehr als Brutto-Verträge ausgestalteten Verkehrsverträge die Fahrgeldeinnahmen wirtschaftlich zustehen, künftig auch aus finanzieller Sicht von wesentlicher Bedeutung für den Landkreis.

 

Finanzielle Folgen

Durch die Vermögensübertagung der VLN GmbH in die Kreisverwaltung sind Einsparungen durch die nicht mehr umsatzsteuerpflichtige Finanzierung der Aufgabenerledigung (Einsparung Umsatzsteuer ca. 65.000 € p.a.) und durch den Entfall der gesellschaftsbezogenen Kosten der VLN in Höhe von ca. 17.000 € jährlich (verschiedene Versicherungen, Wartungskosten für Hard- und Software der EDV, Buchführungskosten: durch Steuerberater, Abschluss- und Prüfungskosten, Mieten für die Kopierer, u.a.) zu erwarten. Andererseits ergeben sich durch die Integration der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Verwaltung und die Anpassung an den TVöD und die tariflichen Versorgungsleistungen Personalkostensteigerungen in einer Größenordnung von rund 77.000 € p.a. Insgesamt ist die Umstrukturierung damit pagatorisch für den Kreis in etwa kostenneutral.

Allerdings werden durch die Bündelung der Aufgaben in der neuen, zentralen Team-Struktur und den Entfall der gesellschafts- und gesellschafterbezogenen Arbeiten der Mitarbeiter*innen der VLN zusätzliche Kapazitäten für die Erledigung der erweiterten Aufgabenträgeraufgaben frei. Insgesamt sind damit durch diese Organisationsstruktur erhebliche Effizienzvorteile zu erwarten, die letztendlich bei pagatorisch in etwa gleichen Kosten dazu beitragen, dass ansonsten erforderliche zusätzliche Personalkosten für die Erledigung des erweiterten Aufgabenumfanges erforderlich würden. Zwei nebenamtliche Geschäftsführerstellen bei der VLN können mit dieser Umwandlung entfallen. Die Führungsstruktur gestaltet sich damit deutlich schlanker und effizienter.

1. Nachtragshaushaltsatzung 2019

Die Übernahme der Gesellschafteranteile, die Änderung des Stellenplans sowie die Verschiebungen in den Aufwendungen sind nur durch eine Nachtragshaushaltssatzung abzubilden. Im Ergebnishaushalt ist die Umorganisation weitestgehend kostenneutral, es ergibt sich eine geringe Minderung  des Überschusses in Höhe von 2.400 Euro auf  3.849.200 Euro. Im Finanzhaushalt wird der Kauf der Gesellschafteranteile mit einem Betrag in Höhe von 15.300 Euro abgebildet. Außerdem wird der Stellenplan um die zusätzlichen Stellen für die zu übernehmenden Mitarbeiter*innen ergänzt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Ergebnishaushalt ergibt sich eine geringe Minderung des Überschusses in Höhe von 2.400 Euro auf 3.849.200 Euro. Im Finanzhaushalt wird der Kauf der Gesellschafteranteile mit einem Betrag in Höhe von 15.300 Euro abgebildet.

 


Anlagen:

 

·         Anlage zur Drucksache 2019/020