1. Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung, den anderen Gesellschaftern der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) das Angebot zu unterbreiten, deren Gesellschaftsanteile an der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH mit Wirkung zum 01.08.2019 zum jeweiligen Nennwert des Stammkapitalanteils (insgesamt 15.250 €) zu erwerben und diesen Erwerb durchzuführen.
2. Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) wird nach dem Erwerb aller Gesellschaftsanteile durch eine Vermögensübertragung nach §§ 174 ff des Umwandlungsgesetzes aufgelöst und der Betrieb und das Vermögen der Gesellschaft auf den Landkreis Nienburg/Weser übertragen. Die Mitarbeiter*innen der VLN gehen im Rahmen eines Betriebsüberganges auf den Landkreis als neuen Arbeitgeber über. In der Kreisverwaltung werden die für den Aufgabenbereich des ÖPNV-Managements tätigen Mitarbeiter*innen mit ihren Aufgaben in einer organisatorischen Einheit gebündelt.
3. Die Mitarbeiter*innen der VLN werden mitsamt ihren bisherigen Aufgaben in das Team „Verkehrsservice Landkreis Nienburg (Team VLN)“ in der Stabsstelle 54 Regionalentwicklung des Landkreises Nienburg/Weser überführt. Hierfür wird der Stellenplan erweitert.
4. Die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung sowie der 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 werden beschlossen.
Sachverhalt
Einleitung
Die Hintergründe für die Überführung der
Serviceleistungen der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH in die
Kreisverwaltung wurden in der Drucksache 2018/284 dargestellt und in der
Sitzung des AfR vom 07.12.2018 beraten.
Erwerb der Gesellschafteranteile
Der Gesellschaftsvertrag der VLN schließt eine
Beteiligung von Gesellschaftern aus, die keine Konzession im Landkreis
Nienburg/Weser innehaben. Die bisher noch beteiligten Verkehrsunternehmen
Weser- Ems Busverkehr GmbH, Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH, MKB
MühlenkreisBus GmbH, Hans-Jürgen Plein & Co. KG sowie Wolters
Linienverkehrsbetriebe GmbH scheiden mithin aus. Mit den neuen Auftragsvergaben
für die Linienbündel 1, 2 und 3 wurde eine Aufgabenverteilung geregelt, die den
allergrößten Anteil an den bisherigen Arbeiten der VLN GmbH dem Landkreis
Nienburg/Weser als Aufgabenträger zuweist. Eine Übernahme der Gesellschaftsanteile
der ausscheidenden Gesellschafter durch die Auftragnehmer Transdev bzw.
Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH ist vor diesem Hintergrund und im Sinne
einer klaren Trennung der Aufgabenträgeraufgaben von den Auftragnehmeraufgaben
nicht sinnvoll. Um eine ordnungsgemäße und reibungslose Überführung der
Aufgabenträgeraufgaben und der mit diesen Aufgaben betrauten Mitarbeiter*innen
der VLN auf den Landkreis Nienburg/Weser als zuständige Behörde zu gewährleisten,
soll der Landkreis Nienburg/Weser die Geschäftsanteile der anderen
Gesellschafter der VLN zum Nennwert des Eigenkapitals erwerben. Die Zustimmung
der bisherigen Gesellschafter zum Verkauf ihrer Anteile wurde von diesen
bereits in Aussicht gestellt.
Weil die Linien-Genehmigungen der verbliebenen
VLN-Gesellschafter zum 31.07.2019 enden, ist beabsichtigt, dass der Landkreis
Nienburg/Weser ihnen ihre Gesellschafteranteile zum Kaufpreis von insgesamt 15.250 € (bemessen nach dem
Nominalbetrag am Stammkapital) mit
Wirkung zum Ablauf des 31.7.2019 abkauft. Zu diesem Zweck bittet die Verwaltung
den Kreistag um Zustimmung, dass die Verwaltung den anderen Gesellschaftern ein
entsprechendes Angebot zum Erwerb derer
Anteile zu diesen Bedingungen unterbreitet und in der Folge den Anteilserwerb
durchführt. Die Entscheidung des
Kreistages über den Anteilserwerb ist der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Die Entscheidung darf erst sechs Wochen nach dieser Anzeige vollzogen werden. Die
Kommunalaufsichtsbehörde kann im Einzelfall aus besonderem Grund die Frist
verkürzen oder verlängern (§152 NKomVG).
Der Landkreis Nienburg/ Weser hat die anderen
Gesellschafter der VLN GmbH gebeten, eine Veräußerung Ihrer Geschäftsanteile an der VLN GmbH –
insbesondere auch im Interesse der bei der VLN GmbH beschäftigten
Mitarbeiter*innen - wohlwollend zu prüfen und schriftlich zu bestätigen, ob sie
beabsichtigen, ein entsprechendes Angebot des Landkreises Nienburg anzunehmen.
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt (01.02.2019) haben die Firmen Plein,
MKB-MühlenkreisBus (unter Gremienvorbehalt), Wolters Linienverkehrsbetriebe
GmbH und Weser-Ems-Bus (unter Gremienvorbehalt) schriftlich ihre Absicht
bekundet, ihre Gesellschaftsanteile zum Nominalbetrag des anteiligen
Stammkapitals an den Landkreis zu veräußern. Noch auf dem Weg ist der Beschluss
der Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH, die aber auch schon ihre Zustimmung
zur Veräußerung ihrer Gesellschaftsanteile signalisiert haben.
Nach der Beschlussfassung im Kreistag sollen in der
Folge entsprechende Vertragsentwürfe zum Erwerb der Anteile erstellt und mit
den Verkehrsunternehmen abgestimmt werden. Auf dieser Grundlage sollen dann in
der ordentlichen Gesellschafterversammlung der VLN GmbH am 17. Mai 2019 die
entsprechenden Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung zu den
Anteilsübertragungen gefasst werden und die notarielle Beurkundung der
Anteilskauf- und Übertragungsverträge über die Anteile mit rechtlicher und
wirtschaftlicher Wirkung zum Ablauf des 31.7.2019 erfolgen.
Bündelung der ÖPNV-bezogenen Aufgaben in
einer Organisationseinheit der
Kreisverwaltung und Überführung der Mitarbeiter und Aufgaben der Verkehrsgesellschaft
Landkreis Nienburg mbH (VLN) in die Kreisverwaltung durch eine
Vermögensübertragung nach dem Umwandlungsgesetz
Zum Zwecke einer organisatorischen Optimierung und
Zusammenführung aller ÖPNV-bezogenen Aufgaben in der Kreisverwaltung soll eine
Überführung der Mitarbeiter und Aufgaben der VLN in eine zentrale
Organisationseinheit für den ÖPNV in der
Kreisverwaltung erfolgen.
Für die gesellschaftsrechtliche Umsetzung dieser
Organisationsmaßnahme bietet sich eine Vermögensübertagung nach §§ 174 ff des
Umwandlungsgesetzes an. Dieser Weg eröffnet die Möglichkeit, die VLN GmbH ohne
Liquidation aufzulösen (Gesamtrechtsnachfolge) und die Mitarbeiter und Aufgaben
der VLN in einem rechtlichen Schritt in die Kreisverwaltung zu überführen
(Betriebsübergang). Das Umwandlungsgesetz
sieht für die Abbildung der Vermögensübertragung in der Rechnungslegung die
Möglichkeit einer Rückwirkung vor. Soweit der Umwandlungsbeschluss vor Ablauf
des 31. August 2019 rechtswirksam gefasst und die Unterlagen beim Registergericht
bzw. bei der Aufsichtsbehörde bis zu diesem Zeitpunkt eingereicht werden, kann
die Vermögensübertragung und damit die Integration in den Haushalt des Landkreises mit wirtschaftlicher
Rückwirkung zum 1. August 2019 erfolgen.
Für die Umsetzung des Anteilserwerbs und die
Vermögensübertragung sowie die dadurch
erfolgende Auflösung der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH sind in
zeitlicher Reihenfolge im Einzelnen folgende Schritte erforderlich:
- Beschlussfassung im Kreistag über den Erwerb
sämtlicher Geschäftsanteile der übrigen Gesellschafter und über die
beabsichtigte Vermögensübertragung und damit Auflösung der VLN GmbH
(Kreistagssitzung am 15.03.2019)
- Anzeige des Erwerbs der Anteile an der VLN und
der beabsichtigten Vermögensübertragung auf den Kreis an die Kommunalaufsicht
- Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung der VLN über den Anteilserwerb (voraussichtlich
am 17. 5 2019)
- Abschluss und notarielle Beurkundung der
Anteilskaufverträge (schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft,
voraussichtlich ebenfalls am17.05.2019)
- Übertragung der Anteile an den Landkreis mit
Kaufpreiszahlung (dingliche Übertragung und rechtswirksamer Erwerb durch
den Landkreis zum 31.7.2019)
- Beschlussfassung zur Vermögensübertragung auf
den Landkreis in der Gesellschafterversammlung
der VLN GmbH durch den Landkreis Nienburg als alleinigem Anteilseigner
(Anfang August 2019)
- Einreichung des Umwandlungsbeschlusses und der
übrigen erforderlichen Unterlagen zum Handelsregister der VLN sowie zur
Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde
- Die Vermögensübertragung wird rechtswirksam
mit der Eintragung in das Handelsregister der VLN als übertragendem
Rechtsträger
Da voraussichtlich die nebenamtlichen
VLN-Geschäftsführer vor der Eintragung der Vermögensübertragung ausscheiden,
ist es erforderlich, dass für den Übergangszeitraum bis zur vollständigen
Abwicklung der VLN ein nebenamtlicher Geschäftsführer bestellt wird. Dies
könnte ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung sein. Die Bestellung sollte so
rechtzeitig erfolgen, dass immer ein Geschäftsführer da ist.
Übernahme als Team „Verkehrsservice
Landkreis Nienburg (Team VLN)“ in die Stabsstelle 54
Die Mitarbeiter*innen der VLN werden mitsamt ihren
bisherigen Aufgaben als „Verkehrsservice Landkreis Nienburg (Team VLN)“ in die
Stabsstelle 54 Regionalentwicklung des Landkreises Nienburg/Weser überführt. In
diesem Team sollen
-
sowohl die bisherigen Serviceaufgaben der VLN,
-
als auch die Aufgabenträgeraufgaben (bisher in der Stabsstelle
Regionalentwicklung und teilweise im FD Bildung)
gebündelt werden. Damit sollen die Aufgaben im Bereich
des ÖPNV in diesem Team zusammen geführt werden. So sollen Synergieeffekte
genutzt werden, um die im Zuge der Vergabe der Verkehrsleistungen neu auf den Aufgabenträger entfallenden
Aufgaben, insbesondere bei der
Fahrplangestaltung, beim Qualitäts-Controlling und bei der Abrechnung des
Verkehrs mit möglichst geringem Zusatzaufwand beim Kreis bearbeiten zu können.
Mit dem Beschluss über die Vermögensübertragung ist die
Übernahme der bisherigen Serviceaufgaben
der VLN durch den Landkreis verbunden. Im Einzelnen sind dies die
Fahrgastinformation und –betreuung, der Vertrieb von Fahrkarten, das
Baustellenmanagement, die Verkehrsüberwachung, das Qualitätsmanagement für den
Fahrbetrieb, das Beschwerdemanagement, die Öffentlichkeitsarbeit und das
Marketing. Diese Aufgaben sind notwendig, um die Verkehrsbedienung im öffentlichen
Personennahverkehr in einer guten Qualität sicherzustellen. Diese Leistungen,
insbesondere die Ansprache der Kundinnen und Kunden, das Marketing und der
Fahrkartenvertrieb in der Geschäftsstelle erhöhen die Attraktivität des
ÖPNV-Angebots für den Fahrgast und sie tragen zu einer positiven Entwicklung
der Nutzung des ÖPNV bei. Dies ist vor dem Hintergrund, dass dem Landkreis
aufgrund der nunmehr als Brutto-Verträge ausgestalteten Verkehrsverträge die
Fahrgeldeinnahmen wirtschaftlich zustehen, künftig auch aus finanzieller Sicht
von wesentlicher Bedeutung für den Landkreis.
Finanzielle Folgen
Durch die
Vermögensübertagung der VLN GmbH in die Kreisverwaltung sind Einsparungen durch
die nicht mehr umsatzsteuerpflichtige Finanzierung der Aufgabenerledigung
(Einsparung Umsatzsteuer ca. 65.000 € p.a.) und durch den Entfall der gesellschaftsbezogenen
Kosten der VLN in Höhe von ca. 17.000 € jährlich (verschiedene Versicherungen,
Wartungskosten für Hard- und Software der EDV, Buchführungskosten: durch
Steuerberater, Abschluss- und Prüfungskosten, Mieten für die Kopierer, u.a.) zu
erwarten. Andererseits ergeben sich durch die Integration der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in die Verwaltung und die Anpassung an den TVöD und die
tariflichen Versorgungsleistungen Personalkostensteigerungen in einer Größenordnung
von rund 77.000 € p.a. Insgesamt ist die Umstrukturierung damit pagatorisch
für den Kreis in etwa kostenneutral.
Allerdings werden durch die
Bündelung der Aufgaben in der neuen, zentralen Team-Struktur und den Entfall
der gesellschafts- und gesellschafterbezogenen Arbeiten der Mitarbeiter*innen
der VLN zusätzliche Kapazitäten für die Erledigung der erweiterten
Aufgabenträgeraufgaben frei. Insgesamt sind damit durch diese Organisationsstruktur
erhebliche Effizienzvorteile zu erwarten, die letztendlich bei pagatorisch in
etwa gleichen Kosten dazu beitragen, dass ansonsten erforderliche zusätzliche
Personalkosten für die Erledigung des erweiterten Aufgabenumfanges erforderlich
würden. Zwei nebenamtliche Geschäftsführerstellen bei der VLN können mit dieser
Umwandlung entfallen. Die Führungsstruktur gestaltet sich damit deutlich
schlanker und effizienter.
1. Nachtragshaushaltsatzung 2019
Die Übernahme der Gesellschafteranteile, die Änderung
des Stellenplans sowie die Verschiebungen in den Aufwendungen sind nur durch
eine Nachtragshaushaltssatzung abzubilden. Im Ergebnishaushalt ist die
Umorganisation weitestgehend kostenneutral, es ergibt sich eine geringe
Minderung des Überschusses in Höhe von 2.400 Euro auf 3.849.200
Euro. Im Finanzhaushalt wird der Kauf der Gesellschafteranteile mit einem
Betrag in Höhe von 15.300 Euro abgebildet. Außerdem wird der Stellenplan um die
zusätzlichen Stellen für die zu übernehmenden Mitarbeiter*innen ergänzt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Im
Ergebnishaushalt ergibt sich eine geringe Minderung des Überschusses in Höhe
von 2.400 Euro auf 3.849.200 Euro. Im Finanzhaushalt wird der Kauf der Gesellschafteranteile
mit einem Betrag in Höhe von 15.300 Euro abgebildet.
Anlagen:
·
Anlage zur
Drucksache 2019/020