Betreff
Allgemeine Selbsthilfegruppen
hier: Zustimmung der Förderungswürdigkeit
Vorlage
2019/140
Aktenzeichen
41-543-76
Art
Beschlussvorlage

Der Förderungsfähigkeit der Selbsthilfegruppe: „Verwitwete 55 +“ wird zugestimmt.


Sachverhalt

Nach Nr. 2.1 der vom Kreistag am 28.10.1988 beschlossenen und am 16.12.2005 modifizierten Grundsätze für die Förderung von Selbsthilfegruppen durch den Landkreis Nienburg/Weser ist Voraussetzung für die Förderung einer Selbsthilfegruppe, dass die Förderungsfähigkeit anerkannt worden ist. Die Anerkennung bedarf der vorherigen Zustimmung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit.

 

Mit Antrag vom 12.06.2019 hat Frau Schlüter als Gründerin der Gruppe „Verwitwete 55 +“ um finanzielle Bezuschussung durch den Landkreis gebeten. Hierfür muss der Förderungsfähigkeit Ihrer Gruppe zugestimmt werden.

„Verwitwete 55 +“ sind verwitwete Frauen und Männer ab ca. 55 Jahren, die sich im monatlichen Rhythmus treffen um zu lernen, mit der Trauer umzugehen und zu akzeptieren. Durch Austausch mit anderen Betroffenen sollen Wege aus der Einsamkeit gefunden werden. Durch gemeinsame Aktivitäten soll Lebensfreude wieder erlangt werden. Es sollen Gruppentreffen mit regelmäßigen Gesprächsrunden in Kleingruppen und Ausflüge durchgeführt werden.

Die Verwaltung empfiehlt die Förderungswürdigkeit der „Verwitwete 55 +“ zu beschließen und schlägt einen pauschalen Sachkostenzuschuss in Höhe von 200,00 EURO ab dem Haushaltsjahr 2019 vor. Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 200,00 €. Die Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         ohne