hier: Zustimmung der Förderungswürdigkeit
Der Förderungsfähigkeit der Selbsthilfegruppe: „Verwitwete 55 +“ wird zugestimmt.
Sachverhalt
Nach Nr. 2.1 der vom Kreistag
am 28.10.1988 beschlossenen und am 16.12.2005 modifizierten Grundsätze für die
Förderung von Selbsthilfegruppen durch den Landkreis Nienburg/Weser ist
Voraussetzung für die Förderung einer Selbsthilfegruppe, dass die Förderungsfähigkeit
anerkannt worden ist. Die Anerkennung bedarf der vorherigen Zustimmung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit.
Mit Antrag vom 12.06.2019 hat
Frau Schlüter als Gründerin der Gruppe „Verwitwete 55 +“ um finanzielle
Bezuschussung durch den Landkreis gebeten. Hierfür muss der Förderungsfähigkeit
Ihrer Gruppe zugestimmt werden.
„Verwitwete 55 +“ sind
verwitwete Frauen und Männer ab ca. 55 Jahren, die sich im monatlichen Rhythmus
treffen um zu lernen, mit der Trauer umzugehen und zu akzeptieren. Durch
Austausch mit anderen Betroffenen sollen Wege aus der Einsamkeit gefunden
werden. Durch gemeinsame Aktivitäten soll Lebensfreude wieder erlangt werden.
Es sollen Gruppentreffen mit regelmäßigen Gesprächsrunden in Kleingruppen und
Ausflüge durchgeführt werden.
Die Verwaltung empfiehlt die
Förderungswürdigkeit der „Verwitwete 55 +“ zu beschließen und schlägt einen
pauschalen Sachkostenzuschuss in Höhe von 200,00 EURO ab dem Haushaltsjahr 2019
vor. Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 200,00 €. Die Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Anlagen:
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