- Dem Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – wird für die Beratungs- und Interventionsstelle ( BISS ) für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro unter der Voraussetzung bewilligt, dass die Restfinanzierung durch das Land gesichert ist.
- Für die nachgehende Beratungsarbeit wird dem Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 ein jährlicher Zuschuss für die nicht anderweitig gedeckten notwendigen Personal-, Sach- und Verwaltungskosten der nachgehenden Beratungsarbeit in Höhe von bis zu 23.500,- € gewährt.
- Dem Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – wird für die Frauen- und Mädchenberatungsstelle bei Gewalt jeweils ein Zuschuss in Höhe von. bis zu 7.823,40 € für die Jahre 2020 bis 2022 gewährt.
Sachverhalt
- Beratungs- und Interventionsstelle (BISS)
Der Verein Nienburger
Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – hat für die Jahre 2020 – 2022 einen
jährlichen Zuschuss für die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher
Gewalt ( BISS ) in Höhe von 5.000,- € beantragt..
Seit dem 01.04.2002 wird
die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt ( BISS )
betrieben.
Die BISS hat ihre
Aufgabe an das Nienburger Frauenhaus gekoppelt. Dadurch werden Angebote im
Bereich Schutz–Beratung–Intervention bei häuslicher Gewalt gebündelt und die
Angebote des Frauenhauses können in dieser Konstellation flankierend genutzt
werden.
Außerdem ergeben sich
insbesondere in den Bereichen Prävention, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit
sowie gegenseitige Vertretung der eingesetzten Fachkräfte Synergieeffekte.
In den Jahren 2003 –
2019 hat der Landkreis jeweils 5.000 € als Zuschuss gezahlt.
- Nachberatung im Nienburger Frauenhaus
Gleichzeitig hat der
Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – für die Jahre
2020 – 2022 einen Antrag auf Gewährung eines jährlichen Zuschusses zu den nicht
anderweitig gedeckten Personal-, Sach- und Verwaltungskosten der nachgehenden
Beratungsarbeit des Vereins bis zu einer Höhe von 23.500,- € gestellt.
Der Verein Nienburger
Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – betreibt seit dem 01.11.1985 das
Frauenhaus in Nienburg. Seit dem 01.05.1988 wird auch eine nachgehende Beratung
für Frauen, die das Frauenhaus verlassen haben,
angeboten.
Von Beginn an finanziert
der Landkreis Nienburg/Weser gemeinsam mit dem Land Niedersachsen das
Frauenhaus einschließlich der nachgehenden Beratung. Bis 2016 hat der Landkreis
Nienburg die ungedeckten Kosten bis zu einer Höhe von 16.500,- € jährlich übernommen,
seit 2017 wurde der jährliche Zuschuss moderat auf 17.000,- € jährlich angehoben.
Aufgrund der in den Jahren 2015 – 2017 erfolgten Steigerung der Personalkosten
anlässlich erfolgter Eingruppierung in den zutreffenden Tarif und die
maßgebliche Tarifgruppe als auch einer in den Jahren 2015 und 2016 erfolgten
Fehlberechnung der Personalkosten der nachgehenden Beratung im Frauenhaus durch
die mit Abrechnungsaufgaben betraute AWO (Nichtberücksichtigung der
Arbeitgeberanteile an den Personalkosten), wurde der jeweilige Zuschuss bereits
für das Jahr 2017 auf 22.523,46 € und für die Jahre 2018 und 2019 auf bis zu
23.500,- € erhöht.
Das Angebot der
Nachberatung für Frauen und deren Kinder, die nach dem Auszug aus dem
Frauenhaus im Landkreisgebiet verbleiben, ist und bleibt weiterhin ein wichtiger
Bestandteil der Frauenhausarbeit. Die für die Nachberatung zuständige Mitarbeiterin
berät in dieser Funktion Frauen und deren Kinder, nachdem diese das Frauenhaus
verlassen haben, bietet psychosoziale Betreuung und Begleitung an und arbeitet
mit Gruppen dieser Klientel.
Die Beratung ist die
Fortführung der im Frauenhaus begonnenen Maßnahmen, dient der Stabilisierung im
sozialen Umfeld, fördert die konstruktive Lebensplanung und hat die
Wiedereingliederung in das ursprüngliche Umfeld zum Ziel.
- Frauen- und Mädchenberatungsstelle bei Gewalt
Der Verein Nienburger
Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – beantragt ferner einen Zuschuss in
Höhe von 7.823,40 € zu den Kosten der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen,
die von Gewalt betroffen sind.
Die Arbeit der
Beratungsstelle ist ein auf Dauer angelegtes Angebot, welches in die Konzeption
des Frauenhauses eingebunden ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie schon
in den Vorjahren, für die Jahre 2020 – 2022 einen jährlichen Zuschuss in Höhe
von 7.823,40 € zu gewähren, sofern das Beratungsangebot vom Verein Nienburger
Frauenhaus weiterhin sichergestellt wird.
Der zuvor genannte
Zeitraum entspricht der beantragten Förderdauer der unter Punkt 1. und Punkt 2.
genannten Tätigkeitsfelder des Nienburger Frauenhauses, so dass die Beratung
und Beschlussfassung über die Förderung des Nienburger Frauenhauses im
Gesamtkontext möglich und sinnvoll ist.
Finanzielle
Auswirkungen:
Entsprechende Mittel
werden in den Haushalt 2020 und in die mittelfristige Finanzplanung
eingestellt.
Anlagen:
·
Zuschussanträge
des Vereins Nienburger Frauenhaus für die Nachberatung und die
BISS-Beratungsstelle vom 25.06.2019
·
Zuschussanträge
des Vereins Nienburger Frauenhaus für die Frauen- und Mädchenberatungsstelle
bei Gewalt vom 01.07.2019
·
Kurz- &
Statistikbericht der Nachberatung
·
Sachbericht BISS
·
Sachbericht der
Frauen- und Mädchenberatungsstelle bei Gewalt