Betreff
Anträge auf Förderung der Angebote des Frauenhauses Nienburg in den Jahren 2020 bis 2022
Vorlage
2019/143
Aktenzeichen
312-411-29/48
Art
Beschlussvorlage
  1. Dem Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – wird für die Beratungs- und Interventionsstelle ( BISS ) für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro unter der Voraussetzung bewilligt, dass die Restfinanzierung durch das Land gesichert ist.

 

  1. Für die nachgehende Beratungsarbeit wird dem Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 ein jährlicher Zuschuss für die nicht anderweitig gedeckten notwendigen Personal-, Sach- und Verwaltungskosten der nachgehenden Beratungsarbeit in Höhe von bis zu 23.500,- € gewährt.

 

  1. Dem Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – wird für die Frauen- und Mädchenberatungsstelle bei Gewalt jeweils ein Zuschuss in Höhe von. bis zu 7.823,40 € für die Jahre 2020 bis 2022 gewährt.

 


Sachverhalt

 

  1. Beratungs- und Interventionsstelle (BISS)

Der Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – hat für die Jahre 2020 – 2022 einen jährlichen Zuschuss für die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt ( BISS ) in Höhe von 5.000,- € beantragt..

Seit dem 01.04.2002 wird die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt ( BISS ) betrieben.

Die BISS hat ihre Aufgabe an das Nienburger Frauenhaus gekoppelt. Dadurch werden Angebote im Bereich Schutz–Beratung–Intervention bei häuslicher Gewalt gebündelt und die Angebote des Frauenhauses können in dieser Konstellation flankierend genutzt werden.

Außerdem ergeben sich insbesondere in den Bereichen Prävention, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit sowie gegenseitige Vertretung der eingesetzten Fachkräfte Synergieeffekte.

In den Jahren 2003 – 2019 hat der Landkreis jeweils 5.000 € als Zuschuss gezahlt.

 

  1. Nachberatung im Nienburger Frauenhaus

Gleichzeitig hat der Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – für die Jahre 2020 – 2022 einen Antrag auf Gewährung eines jährlichen Zuschusses zu den nicht anderweitig gedeckten Personal-, Sach- und Verwaltungskosten der nachgehenden Beratungsarbeit des Vereins bis zu einer Höhe von 23.500,- € gestellt.

Der Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – betreibt seit dem 01.11.1985 das Frauenhaus in Nienburg. Seit dem 01.05.1988 wird auch eine nachgehende Beratung für Frauen, die das Frauenhaus verlassen haben,  angeboten.

Von Beginn an finanziert der Landkreis Nienburg/Weser gemeinsam mit dem Land Niedersachsen das Frauenhaus einschließlich der nachgehenden Beratung. Bis 2016 hat der Landkreis Nienburg die ungedeckten Kosten bis zu einer Höhe von 16.500,- € jährlich übernommen, seit 2017 wurde der jährliche Zuschuss moderat auf 17.000,- € jährlich angehoben. Aufgrund der in den Jahren 2015 – 2017 erfolgten Steigerung der Personalkosten anlässlich erfolgter Eingruppierung in den zutreffenden Tarif und die maßgebliche Tarifgruppe als auch einer in den Jahren 2015 und 2016 erfolgten Fehlberechnung der Personalkosten der nachgehenden Beratung im Frauenhaus durch die mit Abrechnungsaufgaben betraute AWO (Nichtberücksichtigung der Arbeitgeberanteile an den Personalkosten), wurde der jeweilige Zuschuss bereits für das Jahr 2017 auf 22.523,46 € und für die Jahre 2018 und 2019 auf bis zu 23.500,- € erhöht.

Das Angebot der Nachberatung für Frauen und deren Kinder, die nach dem Auszug aus dem Frauenhaus im Landkreisgebiet verbleiben, ist und bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Frauenhausarbeit. Die für die Nachberatung zuständige Mitarbeiterin berät in dieser Funktion Frauen und deren Kinder, nachdem diese das Frauenhaus verlassen haben, bietet psychosoziale Betreuung und Begleitung an und arbeitet mit Gruppen dieser Klientel.

Die Beratung ist die Fortführung der im Frauenhaus begonnenen Maßnahmen, dient der Stabilisierung im sozialen Umfeld, fördert die konstruktive Lebensplanung und hat die Wiedereingliederung in das ursprüngliche Umfeld zum Ziel.

 

  1. Frauen- und Mädchenberatungsstelle bei Gewalt

Der Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – beantragt ferner einen Zuschuss in Höhe von 7.823,40 € zu den Kosten der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind.

Die Arbeit der Beratungsstelle ist ein auf Dauer angelegtes Angebot, welches in die Konzeption des Frauenhauses eingebunden ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie schon in den Vorjahren, für die Jahre 2020 – 2022 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 7.823,40 € zu gewähren, sofern das Beratungsangebot vom Verein Nienburger Frauenhaus weiterhin sichergestellt wird.

Der zuvor genannte Zeitraum entspricht der beantragten Förderdauer der unter Punkt 1. und Punkt 2. genannten Tätigkeitsfelder des Nienburger Frauenhauses, so dass die Beratung und Beschlussfassung über die Förderung des Nienburger Frauenhauses im Gesamtkontext möglich und sinnvoll ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Entsprechende Mittel werden in den Haushalt 2020 und in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt.

 


Anlagen:

 

·         Zuschussanträge des Vereins Nienburger Frauenhaus für die Nachberatung und die BISS-Beratungsstelle vom 25.06.2019

 

·         Zuschussanträge des Vereins Nienburger Frauenhaus für die Frauen- und Mädchenberatungsstelle bei Gewalt vom 01.07.2019

 

·         Kurz- & Statistikbericht der Nachberatung

 

·         Sachbericht BISS

 

·         Sachbericht der Frauen- und Mädchenberatungsstelle bei Gewalt