Die 7. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes wird beschlossen.
Sachverhalt
Die Funktionsträger im
Bereich Brandschutz und Katastrophenschutz erhalten zur Zeit eine
Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige nach §§ 1 und 2 der Satzung über
die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes in
Höhe von monatlich insgesamt 3.313,00 €, mithin jährlich 39.756,00 €. Diese
Entschädigungen wurden für 23 Funktionen seit 2007 nicht angehoben. Entschädigungen
für 12 Funktionen wurden zwischen 2008 und 2017 angehoben oder neu aufgenommen.
Die Kreisfeuerwehrführung hat mit Schreiben vom 14.10.2017 gebeten, die
Aufwandsentschädigungen anzupassen. Für 14 Funktionen werden erstmalig
Aufwandsentschädigungen vorgeschlagen.
Berechnung der Anpassungen:
Diejenigen Funktionsträger,
für die kein Mehrbedarf aufgrund von Aufgabenzuwächsen vorgeschlagen wird,
erhalten ab 01.01.2020 eine Erhöhung der Entschädigung in Anlehnung an den
Verbraucherpreisindex. Der Verbraucherpreisindex ist in den letzten 10 Jahren
(2009 – 2018) jährlich um durchschnittlich 1,17 % gestiegen. Es wird daher
vorgeschlagen, die Entschädigungen in diesen Fällen um 1,5% pro Jahr (ohne Zinseszinsen)
seit der letzten Anpassung bis einschließlich 2019 zu erhöhen.
Für Funktionen, bei denen
Aufgabenzuwächse oder Aufgabenveränderungen angezeigt wurden, die aber nicht
detailliert in Zeitanteilen beziffert wurden, wird auf der Grundlage des
Mittelwertes, bezogen auf die Kosten je Ortswehr der umliegenden Landkreise,
berechnet. Die Obergrenze bildet dabei die von der Kreisfeuerwehr vorgeschlagene
Anpassung der Entschädigung. Ausnahme: Die Angleichung in Anlehnung an den
Verbraucherpreisindex wird in jedem Fall berücksichtigt.
Für Funktionen, für die
erstmalig eine Aufwandsentschädigung vorgeschlagen wurde, wird, sofern der
Aufwand eine Entschädigung rechtfertigt, entsprechend der Aufgabenbeschreibung
und dem Mittelwert bezogen auf die Kosten je Ortswehr der umliegenden
Landkreise berechnet.
Es wird vorgeschlagen, die
Leitungsfunktionen mindestens in doppelter Höhe im Vergleich zu den jeweiligen
Vertretern zu entschädigen.
Ausnahmen von diesen
Grundsätzen werden in der Folge begründet. Der monatliche Mindestbetrag einer
Entschädigung wird mit 30 € vorgeschlagen. Die errechneten Beträge sollen jeweils
auf die nächste Zehnerstelle aufgerundet werden.
Ausnahmefälle:
KFW-Bereitschaftführer
Umwelt
Der Aufwand für dieses
Ehrenamt ist mit dem Aufwand der KFW-Bereitschaftsführer Nord und Süd
vergleichbar. Insoweit wird eine Anhebung von 40,00 auf 60,00 € analog zu den
vg. Bereitschaftsführern vorgeschlagen.
Kreisausbildungsleiter
Der Kreisausbildungsleiter
erhält bisher laut Satzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 196,00 €
monatlich. Aufgrund interner Regelung hat er hiervon wegen erfolgter
Aufgabenverlagerungen je 20,00 € an die FBL Atemschutz, Sprechfunk und
Maschinist, sowie 45,00 € an den FBL Truppmann abgegeben. Diese interne Regelung
aus dem Jahre 1999 sollte sich nun aber auch in der Satzung niederschlagen. Die
satzungsgemäße Entschädigung für den Kreisausbildungsleiter würde sich nach
bisheriger Regelung aufgrund des Verbraucherpreisindexes auf 234,00 € erhöhen.
Davon gehen, wie beschrieben, mit den Aufgaben 105,00 € auf Fachbereichsleitungen
über.
Daher der Vorschlag: Die
Entschädigung wird auf monatlich 130,00 € reduziert.
Kreisfunkbeauftragter
Hier sind Aufgaben an den
hauptamtlichen Bereich übergegangen. Es wurde daher seitens der Kreisfeuerwehr
keine Erhöhung der Entschädigung vorgeschlagen. Da der überwiegende Anteil der
Aufgaben aber geblieben ist, wird vorgeschlagen, lediglich auf eine Anpassung/Erhöhung
zu verzichten (Außer Rundung).
Zugführer ABC-Zug
Auch hier wurden
Teilaufgaben auf die beiden Stellvertreter übertragen. Weiter soll der Ansatz
verfolgt werden, die Zugführer der Kreiseinheiten (ABC, Versorgung, TEL)
jeweils in gleicher Höhe zu entschädigen. Hintergrund sind die ähnlich hohen Aufwände
dieser Ehrenämter.
Daher der Vorschlag:
Reduzierung der Entschädigung auf monatlich 180,00 €.
Stellv. Zugführer ABC-Zug
Die beiden Stellvertreter
haben Aufgaben vom Zugführer übernommen. Sie sollen daher zusätzlich zum
Inflationsausgleich entschädigt werden.
Vorschlag: Anhebung der
Entschädigung auf monatlich 50,00 €.
Leiter Versorgungsdienst
Die Kreisfeuerwehr hat eine
deutliche Erhöhung der Entschädigung vorgeschlagen. Begründet wird die Erhöhung
mit einer erheblichen Zunahme der Einsatzzeiten, Aufgaben- und
Verantwortungserweiterung, auch Personalverantwortung. Der erhöhte Aufwand
resultiert im Wesentlichen aus Verschärfungen der HygieneVO, Verantwortung und
Mehraufwand bei der Herstellung von Gerichten unter Beachtung verschiedenster
Unverträglichkeiten, wie Fructoseintoleranz, Glutenintoleranz, Histaminintoleranz,
Laktoseintoleranz. Andererseits werden hier einige Aktivitäten ggf. unter
steuer- und gewerberechtlichen Aspekten entfallen müssen.
Vorschlag: Erhöhung der
monatlichen Entschädigung in Anlehnung an den ABC-Zugführer auf 180,00 €.
Gerätewart Versorgungsdienst
Der Aufwand des
Versorgungszuges im Landkreis Nienburg kann nicht mit dem Aufwand in anderen
Landkreisen verglichen werden. Er ist wesentlich höher. Daher wäre eine
Anpassung lediglich in Höhe eines Inflationsausgleiches nicht angemessen.
Vorschlag: Die Entschädigung
wird auf monatlich 50,00 € erhöht.
Leiter TEL
Allein der
Inflationsausgleich reicht hier nicht um dem Aufwand im Vergleich zu den
Zugführern ABC und Versorgung gerecht zu werden.
Vorschlag: Der Zugführer TEL
erhält mit 180,00 € eine Entschädigung in gleicher Höhe wie die anderen
Zugführer.
Gerätewart TEL
Für den Gerätewart sind
durch die neu beschaffte Drohne zusätzliche Tätigkeiten wahrzunehmen. Daher
wird lediglich ein Inflationsausgleich als nicht ausreichend angesehen.
Vorschlag: Anhebung der
Aufwandsentschädigung auf 50,00 €
Leiter FMZt StabHVB
Diese Funktion wird
zwischenzeitlich nicht mehr ehrenamtlich wahrgenommen. Hier ist ein Mitarbeiter
der Kreisverwaltung eingesetzt. Insoweit kann hier eine Aufwandsentschädigung
entfallen.
Neue Funktionsträger:
Fachbereichsleiter
Kinderfeuerwehr
Im Landkreis gibt es mittlerweile
40 Kinderfeuerwehren. Mit der Funktion sind als Führungskraft Aufgaben, die in
der Art den Aufgaben des Kreisjugendfeuerwehrwartes ähnlich sind, verbunden.
Zusätzlich ist mit dieser Funktion die Vertretung der Kreisfeuerwehr im Bereich
der Kinderfeuerwehren auf Bezirks- und Landesebene verbunden. Es sollte auch
die Wichtigkeit der Kinder- und Jugendarbeit gewürdigt werden.
Vorschlag: Monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €.
Stellvertretender
Kreisausbildungsleiter
Diese Funktion wird bereits
in allen umliegenden Landkreisen entschädigt. Zu den Aufgaben zählt die
strategische und operative Unterstützung des Kreisausbildungsleiters. Er ist
ständig den Ausbildern gegenüber weisungsbefugt.
Vorschlag: Monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 €
Fachbereichsleiter
Kreisausbildung
Hier werden von der
Kreisfeuerwehr insgesamt 7 Fachbereichsleitungen genannt. Dies sind:
Atemschutz, Sprechfunk, Maschinisten, Technische Hilfeleistung, Planübung,
Truppmann und Truppführer. Die Fachbereichsleiter sind für die Organisation
Ihres jeweiligen Fachbereiches zuständig. Sie haben die Lehrgänge zu
organisieren und zu koordinieren. Sie sind verantwortliche Führungskräfte mit
Weisungsbefugnis gegenüber Ausbildern.
Vorschlag: Monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 30,00 € für die Fachbereichsleitungen
Atemschutz, Sprechfunk, Maschinisten, und Planübung. Die Fachbereichsleitung
Truppmann erhält aufgrund eines wesentlich höheren Arbeitsaufwandes im Vergleich
zu den übrigen Fachbereichsleitungen eine monatliche Entschädigung in Höhe von
50,00 €. Dies entspricht dann der bereits gelebten Praxis.
Ausnahme: Für die Ausbildung
der Truppführer und der Technischen Hilfeleistung ist das Land Niedersachsen
zuständig. Der Landkreis Nienburg hat sich lediglich bereit erklärt, im
Einzelfall solche Lehrgänge gegen pauschale Abgeltung durch das Land für das
Land Niedersachsen durchzuführen. Da diese Aufgaben nicht in der Zuständigkeit
des Landkreises liegen und lediglich einzelne Lehrgänge möglichst nur vorübergehend
in Nienburg durchgeführt werden sollen, wird vorgeschlagen, für diese
Fachbereichsleitungen keine Aufwandsentschädigungen zu gewähren.
Leiter Logistik
Hiermit ist die
Verantwortlichkeit im Bereich der Logistik gegenüber der Kreisfeuerwehrführung
verbunden. Er hat die Führungs- und Personalverantwortung in der Funktion eines
Zugführers für alle zugeordneten Kräfte. Verantwortlichkeit für das
Nachschubmanagement in Einsatz- und Übungslagen.
Vorschlag: Monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €.
Fachbereichsleiter
Wettbewerbe
Hiermit ist die
Alleinverantwortliche Organisation des Wettbewerbsbetriebes im Landkreis
verbunden. Die Mitarbeit im Arbeitskreis Wettbewerbe auf Bezirksebene wird
erwartet. Die Organisation der Schiedsrichterausbildung gehört ebenfalls zu den
Aufgaben.
Vorschlag: Monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €.
Stellvertretender Leiter
Versorgungsdienst
Hinsichtlich des sich
zwischenzeitlich aufgebauten Aufgabenumfanges sollte auch für die
Stellvertretung eine Entschädigung erfolgen. Der Aufwand des Versorgungszuges
im Landkreis Nienburg kann nicht mit dem Aufwand in anderen Landkreisen verglichen
werden. Er ist wesentlich höher.
Vorschlag: Es wird eine
monatliche Aufwandsentschädigung in Anlehnung an die anderen stellv. Zugführer
in Höhe von 50,00 € gezahlt.
Entschädigung Kreisausbilder:
Bisher erhalten die
Kreisausbilder 20,00 € je Doppelstunde. Hier sollte eine Erhöhung auf 22,00 €
vorgesehen werden. Vergleichsweise zahlen die umliegenden Landkreise zwischen
20,00 und 24,00 €. Dozenten der Volkshochschule, die als Honorarkräfte und
damit nicht ehrenamtlich tätig sind, erhalten derzeit 20,00 € je Unterrichtsstunde.
Hiervon müssen sie sich allerdings noch selbst versichern und auch Steuern
abführen.
Vergleich mit Nachbarlandkreisen:
Eine direkte
Vergleichbarkeit zwischen den Landkreisen ist aufgrund der unterschiedlichen
Strukturen und Aufgabenzuordnungen nicht möglich. Als Anhaltspunkt werden die
Gesamtkosten pro Monat und pro Ortswehr (aktuell 102) dargestellt. Der
Katastrophenschutz wurde mit einbezogen, da eine strikte Trennung von Brandschutz
und Katastrophenschutz in einigen Funktionen nicht möglich ist. Die satzungsgemäße
Trennung sollte daher aufgehoben werden.
Verwaltung |
Stand |
Gesamtkosten/Monat |
Je Ortswehr/Monat |
Landkreis Diepholz |
2016 |
5.700,00 € |
49,57 € |
Landkreis Schaumburg |
2018 |
4.000,00 € |
38,83 € |
Landkreis Verden |
2013 |
1.540,00 € |
26,10 € |
Landkreis Heidekreis |
2012 |
4.085,00 € |
43,92 € |
Landkreis Nienburg |
2019 |
5.050,00 € |
49,51 € |
Eine Gegenüberstellung der
zur Zeit gültigen Aufwandsentschädigungen mit den Erhöhungen für die einzelnen
Funktionen ist beigefügt. Damit werden die Aufwandsentschädigungen um insgesamt
52,43 % erhöht. Die Kreisfeuerwehrführung hatte ein Erhöhungsvolumen von
insgesamt 83,97 % beantragt.
Von dem Vorschlag der
Kreisfeuerwehr, einen Stundensatz für Tätigkeiten, die nicht durch das
NBrandSchG oder den Dienstanweisungen abgedeckt sind, zu gewähren, ist
abzuraten. Solche Tätigkeiten sollten grundsätzlich, wenn überhaupt, die
absolute Ausnahme bleiben. Sollten solche Tätigkeiten dennoch im Einzelfall
erforderlich werden, sollten sie vom Landrat angewiesen und Leistungen hierfür
gesondert vereinbart werden. Grundsätzlich ist für solche Tätigkeiten der
hauptamtliche Bereich zuständig.
Von dem Vorschlag der
Kreisfeuerwehr, Teilnehmern an Einsätzen der Kreisbereitschaften (ohne Kreisfeuerwehrbereitschaftsübungen)
pauschal eine tägliche zusätzliche Leistung in Höhe von 80,00 € als
Wertschätzung zu gewähren, sollte ebenfalls Abstand genommen werden. Eine
solche zusätzliche Vergütung über den gesetzlichen Rahmen hinaus würde dem
Wesen der Ehrenamtlichkeit widersprechen. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung
vor, einen Aufwendungsersatz für zusätzlich entstehende Kosten durch die
einsatzbedingte Abwesenheit für die erforderliche Betreuung von Kindern und
pflegebedürftigen Haushaltsangehörigen zu gewähren. Die Landkreise Diepholz und
Schaumburg haben bereits solche Regelungen in ihre Satzungen aufgenommen.
Obwohl
aus Gründen der besseren Lesbarkeit im vorstehenden Vermerk die männliche Form
gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen
Mehraufwendungen von ca. 22.000,00 € jährlich. Der Ansatz im Produktkonto
17510.442100 wurde ab 2020 bereits um 20.000 € aufgestockt, vorbehaltlich der
Entscheidung über die Anpassung der Aufwandsentschädigung.
Anlagen:
·
Zusammenstellung
der Aufwandsentschädigungen für die Bereiche Brandschutz und Katastrophenschutz
·
7.
Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen
Inhaber eines Ehrenamtes